Auf dem eGovernment Summit 2018 trafen sich IT-Entscheider auf Bundes- und Landesebene zum elften Mal. Unter dem Kongressmotto „Vom eGovernment zur modernen Staatskunst“ diskutierten sie den Stand der eGovernment-Entwicklung. Im Mittelpunkt der zahlreichen Gespräche standen insbesondere Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.
Staatsrat Henning Lühr und der Gewinner des Innovation Awards 2018, Martin Hagen uns Bremen, Manfred Klein von eGovernment Computing, und der eGovernment-CIO des Jahres 2018 Sachsen Landes-CIO Thomas Popp (v.l.)
Am 14. und 15. November 2018 trafen sich hochkarätige IT-Entscheider auf Bundes- und Landesebene auf Einladung des CIO des Freistaates Thüringen, Staatsekretär Dr. Hartmut Schubert auf der Wartburg. Unter dem Kongressmotto „Vom eGovernment zur digitalen Staatskunst“ hatte die Vogel IT Akademie einen exklusiven Zirkel von eGovernment- und Verwaltungsexperten aus Bund und Ländern zum Informationsaustausch geladen.
Die Veranstaltung war geprägt von intensiven Gesprächen und Diskussionen, etwa zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Zudem wurden „eGovernment Awards“ in den Kategorien „Innovation“, „Kommunal“ und „eGovernment CIO des Jahres“ sowie der „eGovernment Leadership Award“ verliehen.
Bildergalerie
Im einzelnen gingen die Preise an:
„eGovernment Innovation Award“: Martin Hagen
„eGovernment CIO des Jahres 2018“: Thomas Popp
„eGovernment Kommunal Award“: Stefan Schostok
„eGovernment Leadership Award“: Helge Braun
Alle Preise gingen an Persönlichkeiten, die durch ihren Einsatz die Umsetzung und die Entwicklung von eGovernment in Deutschland entscheidend vorangetrieben haben. Den „eGovernment Innovation Award“ verlieh der Redaktionsbeirat der „eGovernment Computing“ in diesem Jahr Martin Hagen aus Bremen. Hagen erhielt den „Innovation Award 2018“ für sein unermüdliches Engagement zur Entwicklung von eGovernment und zur Gestaltung wegweisender digitaler Dienstleistungen.
„Martin Hagen hat in den letzten Jahren viele eGovernment-Themen von bundesweiter Bedeutung angestoßen und vorangetrieben. Nicht zuletzt durch die Umsetzung von ELFE, dem antragslosen Kindergeld, hat er unter den Gesichtspunkten Nutzerfreundlichkeit und Bürokratieabbau deutlich gemacht, welche Anforderungen künftige eGovernment-Leistungen genügen müssen“, so der Chefredakteur des Fachmediums „eGovernment Computing“, Manfred Klein.
Mit dem Award für den „eGovernment CIO des Jahres 2018“ wurde der CIO des Landes Sachsen, Thomas Popp, ausgezeichnet. Thomas Popp erklärte anlässlich der Preisverleihung: „Ich werde mich mit aller Kraft dafür einsetzen, der weiteren erfolgreichen Modernisierung der Verwaltung den richtigen Rahmen zu geben. Als Beauftragte für Informationstechnologie (CIO) in den Ländern haben wir die Aufgabe, die digitale Souveränität des Staates zu stärken. Dabei geht darum, einen schnellen, verlässlichen Service für Bürger und Unternehmen auch im Internet anzubieten, effizientere Verwaltungsabläufe zu organisieren und moderne Arbeitsplätze für die Bediensteten zu schaffen, damit sie letztlich auch von den Vorteilen des technischen Wandels profitieren.“
Der „eGovernment Kommunal Award“ ging in diesem Jahr an Stefan Schostok, den Oberbürgermeister von Hannover. Die Laudatio auf Schostok hielt Dr. Ariane Berger vom Deutschen Landkreistag. Berger hob in ihrer Preisrede vor allem die rasche Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie der Landeshauptstadt hervor, die nicht nur die Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Hannover, sondern auch die Stärkung der Lebensqualität in den Mittelpunkt stellt und Vorbildwirkung über den städtischen Bereich hinaus auch für ländlich geprägte Kommunen haben kann.
Stefan Schostok, erklärte anlässlich der Preisverleihung: „Ich freue mich, dass unser gemeinwohlorientierter Ansatz so großen Zuspruch findet und in diesem Jahr mit dem Kommunal Award der eGovernment Computing gewürdigt wird. Über die Umsetzung unserer Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover hinaus wollen wir perspektivisch mit Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft an einer „Digitalen Agenda“ für die gesamte Landeshauptstadt arbeiten.“
Der „eGovernment Leadership Award“ ging in diesem Jahr an Staatsminister Helge Braun für seine Bemühungen, die Digitalisierung zur Grundlage eines neuen Wirtschaftswunders zu machen.
Der Schirmherr des eGovernment Summits, der Bundesbeauftragte für Informationstechnik, der Staatssekretär im Bundesinnenministerium Klaus Vitt, ist sich sicher, dass sich der Fokus der Verwaltungsdigitalisierung verändern wird. Das Ziel sei nicht mehr nur die elektronisch gestützte Erfüllung der Verwaltungsauf-gaben, sondern auch das intelligent vernetzte Verwaltungshandeln auf bundesweit hohem Niveau. Im Mittelpunkt des eGovernment-Kongresses stand daher die Frage, wie dieses Ziel gemeinsam im föderalen Verbund zu erreichen ist. Das Ziel der Veranstaltungsreihe ist es darüber hinaus, den Informationsaustausch zwischen Verwaltung und Politik, Wirtschaft und Wissenschaft im Zusammenhang mit eGovernment und Verwaltungsreform zu intensivieren.
Weitere Informationen zum „11. eGovernment Summit“ sowie zu den „eGovern-ment Awards“ finden Sie hier: https://www.egovernment-computing.de/specials/summit/
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.