Nationaler Normenkontrollrat

Beim OZG 2.0 die richtigen Schwerpunkte setzen

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Den Verfassern des Berichts ist dabei klar, dass viele Empfehlungen nicht neu sind. Sie greifen damit jedoch den Erfahrungsschatz führender Digitalnationen auf und „orientieren sich an vielfältigen Empfehlungen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Praxis“ auf. Dem NKR bereitet allerdings Sorge, dass nicht erkennbar ist, inwiefern BMI und Bundesregierung diese Vorschläge prüfen: „Es ist zu befürchten, dass das OZG lediglich minimalinvasiv angepasst und damit die Chance vertan wird, aus Lehren der letzten Jahre zu lernen.“

Die eGovernment-Redaktion hat diesbezüglich auch beim Bundesinnenministerium nachgefragt, bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung jedoch keine Antwort erhalten. Diese werden noch ergänzt.

Digitalcheck wird positiv bewertet

Positiv bewertet der NKR den Digitalcheck, welcher ab Januar 2023 für alle Gesetzesentwürfe verpflichtend ist. „Viele Digitalisierungshürden stecken schon im Gesetzestext“, erklärt Goebel. „Nur Regeln, die mit Vollzugsexperten besprochen wurden und praxisnah gestaltet sind, können einfach umgesetzt werden. Unser Ziel muss es sein, dass Unterschriften und persönliche Gänge zum Amt vollständig gestrichen und Papiernachweise durch Datenaustausche ersetzt werden.“

Dennoch läuft bei den Gesetzgebungsverfahren aktuell nicht alles rund: „Viel zu oft werden neue Regelungen im Eilverfahren verabschiedet, ohne das wertvolle Praxiswissen von Betroffenen ausreichend einzubeziehen – und das auch jenseits zeitkritischer Krisengesetzgebung“, so Goebel. „Abstimmungs- und Beteiligungsfristen werden immer knapper, sodass eine seriöse und verantwortbare Prüfung der Gesetzesentwürfe kaum mehr möglich ist. Das muss sich ändern.“

Den gesamten Jahresbericht können Sie hier einsehen:

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