Stand der Digitalisierung Behörden-IT ist viel besser als ihr Ruf

Ein Gastbeitrag von Heinz-Peter Steiner 5 min Lesedauer

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Die digitale Transformation der öffentlichen Hand in Deutschland ist besser als ihr Ruf. Nach Jahren zäher Bemühungen hat die Digitalisierung Fahrt aufgenommen. 2026 und 2027 sind entscheidende Jahre für „Digitaldeutschland“.

Trotz etlicher Hürden sind bereits erhebliche Erfolge bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland zu verzeichnen.(Bild: ©  Patrick Helmholz - stock.adobe.com)
Trotz etlicher Hürden sind bereits erhebliche Erfolge bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland zu verzeichnen.
(Bild: © Patrick Helmholz - stock.adobe.com)

In diesem Jahr übernimmt die Bundesregierung erstmals seit der Gründung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) die strategische Führung im IT-Planungsrat. Der Planungsrat koordiniert die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei Digitalprojekten. Diese zentrale Steuerung soll die Blockaden des Föderalismus bei IT-Projekten überwinden, Standards vereinheitlichen und die technische Umsetzung beschleunigen.

Föderalismus: politisch gewollt, aber eine Hürde für die Digitalisierung

Die föderale Struktur Deutschlands ist historisch bedingt und politisch gewollt. Bei der Digitalisierung stellt sie jedoch eine Hürde dar. Etwa 90 Prozent der Verwaltungsleistungen obliegen den Ländern und Kommunen, die häufig über unterschiedliche Systeme, Ressourcen und Prioritäten verfügen.

Im Bitkom Digital Economy and Society Index (DESI) von 2025 landet Deutschland im Bereich E-Government nur auf Rang 21 der 27 EU-Staaten. Der DESI überwacht und bewertet die digitale Leistungsfähigkeit und den Fortschritt der EU-Mitgliedstaaten. Die föderale Gewaltenteilung ist ein wesentlicher Grund für die schlechte Platzierung Deutschlands im Ranking. Im Vergleich dazu haben es Länder mit zentralisierter Struktur wie Finnland (Platz 1) oder Estland (Platz 2) bei der Digitalisierung viel leichter.

Die Platzierungen von Dänemark (Rang 3) und Schweden (Rang 4) zeigen zwar, dass auch Länder mit föderalen Strukturen durch eine bessere Koordination ihren E-Government-Grad erhöhen können. In diesen beiden Ländern wirken allerdings nationale Standards und Autoritäten bei der Digitalisierung. In Deutschland verzögert die notwendige Abstimmung zwischen 16 Bundesländern und über 11.000 Kommunen das Vorankommen.

Erhebliche Erfolge, die zerredet werden

Trotz dieser Hürden sind heute erhebliche Erfolge bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland zu verzeichnen. Diese werden allerdings teilweise zerredet. Nehmen wir als Beispiel das Onlinezugangsgesetz (OZG). Alle 115 im OZG priorisierten Verwaltungsleistungen sind seit Anfang 2025 online verfügbar. Die bundesweit bereitgestellte Online-Beantragung von Elterngeld bewerten 70 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer positiv. Die digitale Gewerbeanmeldung reduziert die Bearbeitungszeit von Wochen auf Tage und ist in mehr als 80 Prozent der Kommunen möglich. Zu den Erfolgen zählt auch die Wohngeld-Anmeldung, die online in allen Bundesländern möglich ist. Dank automatisierter Prüfung konnte hier die Fehlerquote halbiert werden.

In der öffentlichen Darstellung wird oftmals hervorgehoben, dass von den insgesamt 575 im OZG vorgesehenen Verwaltungsleistungen „nur“ durchschnittlich 39 Prozent flächendeckend digitalisiert sind. Das ist richtig. Es gibt jedoch gute Gründe, warum die priorisierten Leistungen vorgezogen wurden. Bei vielen der noch nicht bundesweit umgesetzten Leistungen handelt es sich um Nischenverordnungen – von der Erlaubnis zur Haltung exotischer Kleintiere bis zur Sondernutzungsgenehmigung für öffentliche Flächen der Kommunen.

Keine Beta-Software für die Bürger

Der Vergleich der Behörden-IT mit kommerziellen Anbietern von Standardsoftware und IT-Services, bei dem die öffentliche Hand regelmäßig den Unternehmen hinterherhinkt, ist in der Regel wenig stichhaltig. Bei kommerzieller Software und Cloud-Services gehört es mittlerweile zur Normalität, zunächst Beta-Versionen oder iterativ entwickelte Lösungen auf den Markt zu bringen und das Produkt sozusagen beim Kunden reifen zu lassen.

Dieser Ansatz verträgt sich allerdings nicht mit den überwiegend hoheitlichen Aufgaben, die der Staat erfüllt. Daher kommt das in der Wirtschaft bewährte „Beta-Prinzip“ bei Behördenservices so gut wie nicht zum Tragen. Wer eine Verwaltungsleistung in Anspruch nimmt, erwartet zu Recht, dass die Sache funktioniert – egal, ob es sich dabei um einen Termin, Elterngeld oder eine Gewerbeanmeldung handelt. Rechtssicherheit und Beta-Versionen vertragen sich nicht.

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