Datenschutzbedenken und Missbrauchsfälle Automatisierter Meldedatenabruf in der öffentlichen Verwaltung

Von Chiara Maurer 1 min Lesedauer

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Selten ergeben sich Chancen aus einer Technologie, ohne auch gleichermaßen Gefahren zu bergen – gerade wenn es um Daten geht. Zwar können öffentliche Stellen auf die Meldedaten aller Deutschen zugreifen und Verwaltungsverfahren so erleichtern, das ermöglicht jedoch auch den missbräuchlichen Zugriff auf diese Informationen.

Sachsen-Anhalts Datenschützer Albert Cohaus, äußert Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Meldedaten.(©  Diego Maravilla – Diego Maravilla via Canva.com)
Sachsen-Anhalts Datenschützer Albert Cohaus, äußert Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Meldedaten.
(© Diego Maravilla – Diego Maravilla via Canva.com)

Als Bestandteil der Digitalisierungsoffensive in der öffentlichen Verwaltung können öffentliche Stellen seit 2022 Meldedaten automatisiert abrufen. Behörden, Krankenhäuser und Jobcenter erhalten so Zugriff auf die Meldedaten aller Einwohner in Deutschland. Laut Informationen der Mitteldeutschen Zeitung, wurde diese Abfrage innerhalb eines Jahres über 1,7 Millionen Mal genutzt – durchschnittlich 4.800 Mal am Tag.

Albert Cohaus, der oberste Datenschützer in Sachsen-Anhalt, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der fehlenden Überprüfung des Meldedatenzugriffs: „Die Kontrollen, wer da was zu welchem Zweck abfragt, sind unzureichend und müssen geregelt werden.“

Bisher wurde in Sachsen-Anhalt ein Fall eines solchen missbräuchlichen Zugriffs bekannt. An der Uniklinik Magdeburg rief eine Mitarbeiterin Adressdaten für Linksextremisten ab. Die laufenden Gerichtsprozesse sollen klären, ob angemessene Vorkehrungen gegen diesen Missbrauch getroffen wurden. Das Uniklinikum Magdeburg gab bereits an, keine geeigneten Maßnahmen treffen zu können, um den Missbrauch zu verhindern. Infolgedessen erklärte das Ministerium, dass ohne Vorkehrungen der Zugang gestrichen werde. Unklar ist noch, ob dies bereits umgesetzt wurde.

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