Fraunhofer-Studie Auf dem Weg zur digitalen Teilhabe
Arbeiten, Studien und Untersuchungen zur Bürgerbeteiligung im Internet gibt es viele. Nur wenige verbinden aber kritische Analyse und gesellschaftlichen Umsetzungswillen so überzeugend wie die Studie „Digitale Teilhabe“ von Fraunhofer. Gerade für den kommunalen Praktiker bietet die Studie aufgrund ihres Praxisteils Hilfe für eigene Projekte.
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Bürgerbeteiligung im Netz, ePartizipation oder eDemocracy – IT-gestützte basisdemokratische Prozesse haben derzeit Hochkonjunktur. Bundespolitiker treiben die Chancen und Risiken ebenso um wie Bürgermeister und Amts- und Mandatsträger. Doch wie diese Instrumente rechtskonform einzusetzen wären, darüber herrscht weitgehende Verunsicherung. Die bei Fraunhofer Fokus erschienene Arbeit „Digitale Teilhabe“ will hier ansetzen und über die Möglichkeiten dieser Instrumente aufklären. Die Autoren Jens Klessmann, Martin G. Löhe und Lena-Sophie Müller verstehen die Arbeit denn auch ausdrücklich als Hilfestellung.
So erklären die Autoren: „Das vorliegende Papier erklärt abstrakt die wesentlichen Aspekte des Themenfelds Beteiligung und skizziert überblicksartig das notwendige Hintergrundwissen. Es vermittelt nachvollziehbare Strukturen und befähigt Leserinnen und Leser, unterschiedliche Verfahren und Vorhaben nach den möglichen Zielen digitaler Beteiligung und den Mitteln, diese zu erreichen, zu verorten.“
Auch geht die Arbeit der Frage nach, welche Kriterien ausschlaggebend für erfolgreiche digitale Beteiligung sind, wodurch sie beeinflusst werden und inwieweit sie messbar sind. Ziel sei es, dass Leser den potenziellen Erfolg eines Verfahrens selbst bewerten können.
Grundlagen der digitalen Beteiligung
Folgerichtig analysiert das Dokument zunächst einmal die Unterschiede zwischen einem „normalen“ und einem digitalen Beteiligungsverfahren und wirft einen Blick auf die Möglichkeit solcher Verfahren. In diesem Zusammenhang untersuchen die Autoren zunächst einmal die Frage, ob eine Beteiligung an einem Prozess formell vorgeschrieben oder nicht? Das Ergebnis: Formell vorgeschrieben seien Bürgerbeteiligungen zum Beispiel bei bestimmten Planungsprozessen oder sogar auf grundgesetzlicher Ebene bei der Neugliederung des Bundesgebietes.
Bei formell vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren bestehe für Amts- und Mandatstragende jedoch nur ein geringer Spielraum über das „Wie“ und überhaupt kein Spielraum über das „Ob“ eines Partizipationsangebots. Daher müssten die Kriterien erfolgversprechender Beteiligungsverfahren genau ausgelotet werden.
Auch die Folgen, die daraus entstünden, von wem ein Beteiligungsverfahren angestoßen werde, werden in der Arbeit untersucht. So beschränken sich die Verfasser in ihrer Arbeit auf die Top-down-Initiativen, da die Gestaltungsmöglichkeiten der Politik bei Bottom-up-Initiativen, also bei Beteiligungsverfahren, die von Bürgern, Betroffenen oder Non-Government-Organisationen (NGO) eingefordert würden, deutlich eingeschränkt seien.
Das Gegenteil, die Top-down-Verfahren, werden dagegen eingehend untersucht. Bei diesen liegt die Initiative aufseiten der Amts- und Mandatstragenden, um den Entscheidungsprozess für Interessierte zu öffnen und diese einzubinden.
Auch eine Mischform zwischen Top-down und Bottom-up diskutieren die Autoren: „Neben diesen beiden Extremperspektiven besteht auch die Möglichkeit, dass Amts- und Mandatstragende die Prozesse abstrakt öffnen und Beteiligungsangebote schaffen, die in konkreten Fällen, zum Beispiel von den Bürgern, genutzt werden können.“
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