Kolumne 1/3

Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves 4 min Lesedauer

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ChatGPT & Co sind längst in der Verwaltung angekommen. Doch wie gehen Behörden damit um? Professor Niehaves zieht die „Drittel-Heuristik“ heran und verdeutlicht, warum Verbote langfristig die falsche Strategie sein könnten.

Menschen nutzen und lieben ihre technischen Gadgets – und nutzen sie bisweilen auch gerne im Job.(©  Lidok_L - stock.adobe.com / KI-generiert)
Menschen nutzen und lieben ihre technischen Gadgets – und nutzen sie bisweilen auch gerne im Job.
(© Lidok_L - stock.adobe.com / KI-generiert)

Kennen Sie den Begriff „ConsumerTech“ (Konsumenten-Technologie)? Zum Beispiel Smartphones und Tablets hardwareseitig, aber auch Software wie Facebook – kennen Sie das noch? – oder heute ChatGPT. Diese Technologie fokussiert, wie der Name schon sagt, den Konsumenten- oder Endverbrauchermarkt. Nicht immer kostengünstig, aber oft. Manchmal sogar „kostenlos“, das heißt: Sie bezahlen mit Ihren Daten. Im Ergebnis jedoch eine zumeist immense Verbreitung im privaten Bereich. Menschen nutzen und lieben bisweilen ihre technischen Gadgets, die, wie zum Beispiel das Smartphone, oft als Erweiterung der eigenen Person wahrgenommen werden.

Ihr Laptop ist noch nie geklaut worden? Okay, das ist natürlich ein gutes Argument.

Dann plötzlich, Montagmorgen in Deutschland, wir müssen zur Arbeit. Und dann die Arbeit, die zu erledigen ist. Da liegt es doch nahe, auch die eigene ConsumerTech mitzubringen und für die eigenen Performance-Höchstleistungen einzusetzen. Zum Beispiel die Jugendarbeiterin, die ihre wohnsitzlosen Klientinnen und Klienten über Social Media kontaktiert und ihre Treffen vereinbart. Oder die Amtsleiterin, die auf dem privaten Laptop ein paar digitale Akten mit ins Homeoffice nimmt. Oder der Sachgebietsleiter, der eigentlich immer mobil erreichbar ist, obwohl seiner Besoldungsgruppe in seiner Verwaltung gar kein Diensthandy zur Verfügung gestellt wird. Oder die Mitarbeiterin im Rats­büro, die schnell mit ChatGPT ein paar bis dahin noch interne Sitzungsvorlagen auswertet oder zusammenfasst.

So nett wir selbst unsere ConsumerTech finden, sie ist der Endgegner einer jeden IT-Abteilung. Als sogenannte „Schatten-IT“ bereitet sie Sorgen, nicht nur als ­potenzielle Sicherheitslücke und Angriffsvektor. Auch der Abfluss kritischer und personenbezogener Daten ist ein großes Problem. Ihr Laptop ist noch nie geklaut worden? Okay, das ist natürlich ein ­gutes Argument. Und Sie glauben auch, dass die internen Daten, die Sie bei ChatGPT hochladen, sicher sind und nicht in dunklen Kanälen versickern? Okay, stimmt, steht ja auch in den AGBs. Aber vielleicht führen Sie doch noch mal ein Gespräch mit Ihrem CISO. Was, den haben Sie nicht? Dann sprechen Sie doch einfach mal mit ChatGPT drüber.

Wir reden ja immer über das ‚letzte‘ Drittel, die Innovationsgegner, doch besonders spannend ist das ‚innovationsführende‘ Drittel der Treiber.

Aber Sie sind nicht allein. Empirisch lässt sich zum Beispiel in ­Studien zur privaten Smartphone-Nutzung oder zum ChatGPT-Einsatz am Arbeitsplatz feststellen, dass sich die Nutzung von Konsumenten-Technologien in der öffentlichen Verwaltung entlang der „Drittel-Heuristik“ erklären lässt: Ein Drittel der Beschäftigten – die Treiber – nutzt solche Konsumenten-Technologien mit starkem eigenen Antrieb, zum Teil gegen explizit anderslautende Anweisungen. Ein weiteres Drittel (bis 40 Prozent) – die Regelbefolger – stellt den regulierungsrelevanten Bereich dar. Hier können Sie mit Arbeitsanweisungen & Co. unmittelbar Einfluss ausüben, und die Kolleginnen und Kollegen reagieren regelungskonform. Das letzte Drittel – die Gegner – lässt sich, egal wie stark die Anreize sind, nicht zur Nutzung dieser neuen Technologien bewegen beziehungsweise überreden.

Wir reden ja immer über das „letzte“ Drittel, die Innovationsgegner, doch besonders spannend ist das „innovationsführende“ Drittel der Treiber, das selten die gerechtfertigte Aufmerksamkeit erhält. Eine leider häufige Reaktion der öffentlichen Verwaltung bei Gefahr ist bekanntermaßen die Flucht in die Risikoaversion und Kontrolle, oft in Form von Verboten. Alles abschalten und zwar sofort!

Das Drittel der Treiber und Leistungsträgerinnen wird in der risikoaversen Logik öffentlicher Verwaltungen oft vernachlässigt, mit drastischen Folgen.

Doch wie reagieren Innovations­treiber darauf? Im Drittel der Treiber finden sich oft die „High Performer“ der Organisation, die mittels Konsumenten-Technologie, ebenso wie mit jeder anderen sich bietenden Gelegenheit und Technologie, ihre überdurchschnittliche Arbeitslast bestmöglich zu bewältigen versuchen. Ein kleines Verbot lässt sich leicht umgehen: Wasser findet seinen Weg. Selbst wenn man sie mit der Androhung drakonischer Strafen zur (alternativlosen) Einschränkung ihrer Technologienutzung nötigt, kostet das nicht nur unmittelbare Produktivität. Es wird in vielen Fällen auch langfristig zu inneren Kündigungen führen, im Wissen darum, dass man eigentlich auch produktiver arbeiten könnte. Vielleicht bald anderswo.

Und das zeigt die Drittel-Heuristik ganz deutlich: Das Drittel der Treiber und Leistungsträgerinnen wird in der risikoaversen Logik ­öffentlicher Verwaltungen oft vernachlässigt, mit drastischen Folgen. Aber massiv Produktivität zu killen, das verstößt eben nicht gegen ein deutsches Gesetz. Immerhin haben wir früher auch ganz gut ohne ChatGPT gearbeitet. Oder ­ohne Technologie, damals, mit Stift und Papier. Also haltet die Füße still! Oder?

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Verbote bringen nichts, vor allem, wenn keine annähernd gleichwertig produktiven alternativen Lösungen angeboten werden.

Meine Meinung, und die Empirie stützt das: Verbote bringen nichts, vor allem, wenn keine annähernd gleichwertig produktiven alternativen Lösungen angeboten werden. Und außerdem ein bisschen mehr Demut und Bescheidenheit: Man kann realistisch mit (verbotsorientierten) Dienstanweisungen und normaler Regulierung sowieso nur das „mittlere“ Drittel der Regelbefolger entsprechend bewegen. Was also bleibt, ist eine differenzierte Herangehensweise und die für manche schmerzvolle Erkenntnis, dass man organisatorisch gar nicht so viel beeinflussen kann, wie man denkt. Ach ja, ist ChatGPT in Ihrer Verwaltung eigentlich verboten? Falls ja, was nutzen Sie denn als gleichwertige Alternative?

Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves
ist Informatikprofessor und Politikwissenschaftler, leitet die Arbeitsgruppe „Digitale Transformation öffentlicher Dienste“ an der Universität Bremen und berichtet in der wissenschaftlichen Kolumne über diverse aktuelle Forschungsergebnisse zur digitalen Verwaltung.

Linkedin: www.linkedin.com/in/niehaves

Bildquelle: Björn Niehaves

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