Braucht es eine neue Digitalstrategie für Deutschland? Die Antwort der Jungen Liberalen Niedersachsen lautet hier eindeutig „Ja!“. Sie haben einen entsprechenden Antrag ausgearbeitet. Wir haben mit dem Verantwortlichen, Patrick van Rossum, gesprochen.
Die Jungen Liberalen Niedersachen haben den Antrag „Wake-up-Call: Wie wir die öffentliche Verwaltung jetzt endlich digitalisieren müssen!“ auf dem Landesparteitag eingebracht. Dort wurde er angenommen.
Registermodernisierung: Statt der Registermodernisierung wird ein Register-Domänen-Modell vorgeschlagen. Dadurch sollen die Register zentralisiert und damit eine effiziente sowie einheitliche Datenverwaltung ermöglicht werden.
Moderne technische Standards: Der Antrag sieht vor, dass dauerhaft aktive Technical Design Authority Arbeitsgruppen unter der Koordination der Koordinierungsstelle für IT-Standards fortlaufend neue Standards entwickelt, anstatt nur auf Bedarfsträger zu reagieren.
Cybersicherheit: Die Cybersicherheit soll u.a. dadurch gestärkt werden, dass das BSI unabhängig wird und gleichzeitig in den Ländern zentrale Cybersicherheitsstellen aufgebaut werden. Es wird auch ein Bug-Bounty-Programm für White-Hat-Hacker vorgeschlagen.
Technologische Souveränität: Für mehr technologische Unabhängigkeit wird z. B. vorgeschlagen, eine Besoldungsgruppe für IT-Personal einzuführen, finanzielle Förderprogramme wie den Sovereign Technology Fund auszubauen und die Entstehung von FOSS-Gemeinschaften (Free and Open Source Software) zu fördern.
Agilität und Innovation: Es wird eine flexiblere und innovativere Gestaltung der Verwaltungsstrukturen angestrebt, um schneller auf Veränderungen reagieren zu können.
Bürgerbeteiligung: Durch Beteiligungsformate und Zugang zu relevanten Protokollen soll mehr Transparenz und Offenheit in der Digitalisierung erreicht werden.
Im Interview erklärt van Rossum Details zu seinem Antrag:
Die geforderte Strategie soll sich an erfolgreichen Methoden von Unternehmen und anderen Nationen orientieren. Welche Beispiele schweben Ihnen hier vor?
Van Rossum: Der „Single Point of Truth“-Ansatz, bei dem Daten zentral verwaltet und bereitgestellt werden, hat sich in der freien Wirtschaft als Best Practice durchgesetzt, beispielsweise in der Form von Master Data Management-Systemen (MDM). Ein ähnlicher Ansatz in der Verwaltung würde gewährleisten, dass alle Verwaltungsstellen auf dieselbe, einheitliche Datenquelle zugreifen, was Inkonsistenzen und die Komplexität der gesamten Architektur reduzieren würde. Durch unsere aktuell dezentrale Datenhaltung, die wir aufgrund der rechtlichen Anforderungen der föderalen Strukturen aufrechterhalten, stehen wir vor sehr spezifischen technischen und organisatorischen Herausforderungen. Wenn wir Länder betrachten, die in der Digitalisierung besonders fortgeschritten sind, wie beispielsweise Estland und Dänemark, liegt deren Erfolg nicht daran, dass sie kompetentere Leute haben. Der Unterschied besteht einfach in den Rahmenbedingungen, die in diesen Ländern eine stärkere Zentralisierung und effektivere Strukturen ermöglichen. Wir müssen den politischen Mut haben, hier zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, die den Respekt vor den föderalen Strukturen wahrt und uns gleichzeitig den Aufbau einer modernen IT-Architektur ermöglicht. Unser Papier macht hier einen Vorschlag.
Die Registermodernisierung läuft bereits und dennoch fordern Sie eine Abkehr von dieser hin zu einem Register-Domänen-Modell. Wo sind hier die Vorteile und wie würde sich das auf die zeitliche Umsetzung auswirken?
Van Rossum: Meiner Einschätzung nach wird die Komplexität und der Kostenaufwand, die mit der dezentralen Architektur der Registermodernisierung und ihrem Betrieb verbunden sind, massiv unterschätzt. Wir bauen ein extrem starres System, bei dem geringfügige Änderungen weitreichende Anpassungen mehrerer Schnittstellen nach sich ziehen können. Zudem wird bei bereits „modernisierten“ Registern deutlich, dass es noch an fachlichen Standards für eine konsistente Formatierung der Daten fehlt. Viele dieser Register antworten nach einer Abfrage mit einem PDF-Dokument, welches für eine echte Ende-zu-Ende-Kommunikation nicht geeignet ist. Üblicherweise sollte zuallererst ein gemeinsamer Standard festgelegt werden, bevor mit der eigentlichen Implementierung begonnen wird. Das Register-Domänen-Modell zielt durch eine stärkere Zentralisierung darauf ab, die Persistenz-Ebene vollständig zu harmonisieren. Dies beinhaltet, im Unterschied zur Registermodernisierung, auch einen stärkeren Fokus darauf, Informationen möglichst einheitlich in Register zu schreiben. Also, um es einfach auszudrücken, selbst wenn alle Verwaltungsstellen unterschiedliche Systeme nutzen, gewährleistet ein einheitliches Verfahren beim Schreiben und Auslesen der Register die Interoperabilität. Aus technischer Perspektive wäre die Umsetzung und der Betrieb des Register-Domänen-Modells wesentlich einfacher und kosteneffizienter. Gerade registerführenden Stellen könnte, nach einem einmaligen Aufwand für die Daten- und Systemmigration, eine erhebliche Arbeitslast abgenommen werden. Jedoch gehört zur Wahrheit, dass die politischen Anstrengungen einen rechtlichen Rahmen für das Register-Domänen-Modell zu schaffen, wesentlich höher sind. Da die Registermodernisierung jedoch wahrscheinlich an der Skalierbarkeit und ihrer eigenen Komplexität scheitern wird, stellt sich für mich die Frage der zeitlichen Umsetzung nicht.
Mit Ihrer Forderung, agiler zu arbeiten und analoge Prozesse nicht eins zu eins zu digitalisieren, stehen Sie nicht allein da. Wie lassen sich solche grundlegenden Änderungen in der Arbeitsweise der Verwaltung zielführend etablieren?
Van Rossum: Das Hauptproblem besteht darin, dass viele Fachverfahren von Kommune zu Kommune unterschiedlich sind und man sich nur schwer von ihnen lösen kann, da die gegebenen Strukturen und Insellösungen danach ausgerichtet sind. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, schlagen wir in unserem Papier die Einrichtung von Fachkompetenzzentren vor, die mit Unterstützung des Normenkontrollrates und der FITKO die Fachverfahren digital und vor allem übergreifend neu denkt. Die zentral bereitgestellten Lösungen würden dann genau diese Fachverfahren IT-technisch umsetzen. Selbstverständlich liegt es aber auch in der Verantwortung der Kommunen, diesen Findungsprozess zu begleiten und die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse später bei sich umzusetzen. Im Endeffekt muss allen Entscheidungsträgern klar sein, dass wir alle im selben Boot sitzen und jetzt gemeinsam Lösungen finden müssen. Bei der agilen Arbeitsweise gibt es wahrscheinlich kein Allheilmittel, da dies doch sehr fallspezifisch ist. Ich würde jedoch dafür plädieren, agile Arbeitsweisen nicht immer strikt nach dem Lehrbuch umzusetzen zu wollen, sondern sie individuell an die Bedürfnisse des Teams und die Anforderungen des Projekts anzupassen. Gerade bei Routineaufgaben ist eine agile Arbeitsweise oft nicht sinnvoll.
Sie sprechen in Ihrem Papier von einem „Deutschlandpakt“. Den hat Bundeskanzler Olaf Scholz bereits ins Gespräch gebracht – mit mäßigem Erfolg. Wie unterscheidet sich Ihre Vorstellung von der des Bundeskanzlers und wie lässt sich erreichen, dass parteipolitisches Gerangel hierbei keine Rolle spielt?
Van Rossum: Ich glaube, dass meine Vorstellungen und die des Bundeskanzlers gar nicht so unterschiedlich sind, aber der Erfolg eines „Deutschlandpakt“ sehr themenabhängig ist. Gerade im Bereich der Digitalisierung haben der Bund und die Länder im IT-Planungsrat in den letzten Jahren gezeigt, dass eine gemeinsame, konstruktive Zusammenarbeit auch parteiübergreifend möglich ist. Natürlich bin ich nicht so naiv zu glauben, dass parteipolitische Gerangel jemals vollständig verschwinden werden. In der freien Wirtschaft, besonders in größeren Unternehmen, ist das ja auch nicht wirklich anders. Wenn wir uns jedoch einmal gemeinsam auf eine umfassende Strategie für die Verwaltung einigen könnten und endlich einen klaren Fahrplan für die Digitalisierung festlegen, würden wir nicht in dem aktuellen Zustand verharren, mit dem wirklich niemand zufrieden sein kann. Ich habe den Glauben noch nicht aufgegeben, dass wir das schaffen und aus Gründen der Staatsverantwortung konstruktiv miteinander auf allen Ebenen zusammenarbeiten können.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Sie wünschen sich, dass die Verwaltungsdigitalisierung für Bürger transparenter wird – etwa dadurch, dass Protokolle und Unterlagen der Sitzungen des IT-Planungsrats und der FITKO für alle zugänglich gemacht werden. Diese Dokumente sind für Laien jedoch nicht unbedingt verständlich – wäre eine zielgruppengerechte Ansprache und ein gutes Marketing für Verwaltungsleistungen nicht zielführender?
Van Rossum: Um es kurz klarzustellen, der IT-Planungsrat und die FITKO stellen bereits viele Dokumente bereit, allerdings teilweise mit einer Verzögerung wie z.B. die OSCI-Studie des Bundesverwaltungsamts. Zudem haben wir dank Lilith Wittmann, einer Sicherheitsexpertin und Aktivistin, über die Plattform „FragDenStaat“ erfahren, dass es noch weit mehr Material gibt. Ich stimme Ihnen jedoch grundsätzlich zu, gegen ein gutes Marketing und zielgruppengerechte Ansprache spricht absolut nichts. Die Frage, die sich hier jedoch stellt, ist, in welchem Ausmaß dies im aktuellen, sehr technischen Projektstatus sinnvoll betrieben werden kann. Wenn man es schafft, zumindest für die „Fach-Blasen“ im ersten Schritt mehr Transparenz zu schaffen, wäre das bereits ein großer Gewinn. Perspektivisch müssen aber selbstverständlich alle Menschen mitgenommen werden. Der neue FITKO Präsident Dr. André Göbel hat ja bereits angekündigt einen stärkeren Fokus auf Transparenz und Teilhabe zu setzen.