Elektronische Beschaffung nimmt langsam Fahrt auf

XVergabe – Standard für die Bieter

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Was umfasst der Standard?

Gerade der zunehmende Erfolg und die wachsende Durchdringung der eVergabe lassen aber ein anderes Problem immer dringender erscheinen. Wie und wo findet der interessierte Bieter die für ihn relevanten Ausschreibungen und Vergabeunterlagen.

Nicht umsonst war es in den Anfangsjahren der eVergabe ein geflügeltes Wort, das sich nirgendwo eine Ausschreibung besser verstecken lasse als im Internet. Gezählt mehr als 50, gefühlt mehr als 100 unterschiedliche Vergabeplattformen sorgen für eine wachsende Intransparenz. Solange den Unternehmen nicht klar ist, ob und wo es eine zentrale Veröffentlichungsplattform gibt, bedeutet dies für jeden Bieter, dass man sich auf verschiedenen Plattformen registrieren muss, um einigermaßen sicher zu sein, dass man auch die meisten interessanten Ausschreibungen mitbekommt.

Und ganz sicher ist man nie, denn dazu muss man trotz aller Profilierungsmöglichkeiten regelmäßig die Plattformen durchsuchen. Und sich dann mit den verschiedenen Philosophien der Plattformen hinsichtlich Suche, Verarbeitung der Vergabeunterlagen, Erstellung von Angeboten und der elektronischen Angebotsabgabe und den zugehörigen Werkzeugen der Anbieter herumschlagen.

Ein komplexes, fehlerträchtiges Unterfangen, das den Bietern schon im Vorfeld die Lust an der eVergabe nimmt. Hier also setzt die xVergabe an – ein Standardisierungsprojekt, das 2011 vom Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums (BeschA) geleitet und gefördert wurde, damit die verschiedenen eVergabe-Anbieter sich auf eine einheitliche Abwicklung einigen. Abgedeckt werden durch xVergabe die abgebildeten Schnittstellen:

  • Bekanntmachung veröffentlichen. Die Erstellung einer xVergabe-konformen Bekanntmachung über den xVergabe-Proxy des BeschA sorgt für eine einfache und direkte Weiterleitung der Bekanntmachungen zur Plattform von bund.de und hilft den Bietern bei der besseren Recherche nach passenden Veröffentlichungen.
  • Abruf von eingestellten Vergabeunterlagen einer Ausschreibung unabhängig von der Nutzung dieser Plattform oder deren spezifischer Bieterwerkzeuge.
  • Das Austauschen von Nachrichten zwischen Vergabestelle und Bieter, unabhängig von der Nutzung dieser Plattform oder deren spezifischer Bieterwerkzeuge.
  • Abgabe von Angeboten durch Bieter unabhängig von der Nutzung der konkreten Plattform oder deren spezifischer Bieterwerkzeuge.

Somit lässt sich mit der konsequenten Nutzung der xVergabe ein komplettes elektronisches Verfahren abwickeln, ohne dass die Bieter sich in unterschiedliche Lösungen ein­arbeiten müssen. Eine entscheidende Einschränkung existiert jedoch. Die xVergabe regelt den technischen Informationsaustausch zwischen Vergabestelle und Bieter. xVergabe bietet keine Lösung für eine inhaltliche Standardisierung, etwa der eingesetzten Formularlösungen oder gar der Leistungsverzeichnisse.

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