Interview

„Wir brauchen mehr Miteinander“

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Die Forderung nach einem Kompetenzzentrum ist Teil eines 5-Punkte-Katalogs. Unter anderem wird darin gefordert, die strategische Zusammenarbeit der verschiedenen föderalen Ebenen und Ressorts besser zu koordinieren. Wie sollte dies organisiert werden?

Brandl: Wenn wir bei der Digitalisierung von der Neuorganisation von Prozessen sprechen darf dies nicht nur horizontal – etwa auf der kommunalen Ebene – gedacht werden. Wir brauchen auch in der vertikalen Struktur einen anderen Umgang miteinander. Leider stellen wir immer noch fest, dass die Kommunen viel zu wenig beteiligt sind, wenn Bund und Länder neuen Ideen oder sogar neue Verordnungen entwickeln. Wir brauchen da mehr Miteinander, das erwarte ich auch vom Bund.

Die Verbesserung der Koordinierung auf föderaler Ebene ist jedoch nur die eine Seite der Medaille. Verbessert müsste auch die Zusammenarbeit mit dem IT-Planungsrat und den Ländern werden. Welche Mechanismen wären hier wünschenswert?

Brandl: Der IT-Planungsrat ist schon eine sinnvolle Einrichtung, auch wenn es natürlich notwendig wäre, dass die Kommunen über ihre Spitzenverbände hier nicht nur mit beratender Stimme vertreten sind. Wenn wir ehrlich sind, wissen wir doch alle, dass Projekte wie das Online-Zugangsgesetz (OZG) ohne die Kommunen schlicht nicht funktionieren. Daher sollten wir dort auch Partner auf Augenhöhe sein. Das gilt aber eben nicht nur für den IT-Planungsrat.

Ein Kompetenzzentrum, wie wir es fordern, bietet die Möglichkeit, die Vorhaben besser zu kommunizieren und erlaubt dem Bund bessere Einblicke in die Situation vor Ort. Aber klar ist auch: Unterstützung und strategische Beratung in Richtung Kommune ist der eine Weg des Informationsflusses. In die andere Richtung muss es genauso funktionieren: Es gilt zu evaluieren und die Rückmeldungen aus Städten und Gemeinden zu berücksichtigen. Dann wird klar, was geht und was eben nicht geht.

Soll das Zentrum auch nur halbwegs erfolgreich arbeiten, dann stellt sich einmal mehr die Frage nach einheitlichen Standards und Schnittstellen. Wer soll diese festlegen?

Brandl: Unabhängig davon, dass wir natürlich Standards und interoperable Lösungen brauchen, geht es bei einem solchen Zentrum doch um weit mehr als um Technik oder eGovernment-Lösungen. Der Wandel zu einer digitalen Stadt ist ein strategisches, partizipatives und gemeinschaftliches Projekt. Da sind Standards und technische Vorgaben zwar sehr wichtig, aber nicht das zentrale Problem.

Im Forderungskatalog ist auch die Rede davon, die rechtlich-regulatorischen Rahmenbedingungen schneller anzupassen und neue digitale Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Diese können naturgemäß nicht allein von außen an die Kommunen herangetragen werden, sondern betreffen auch die Neustrukturierung kommunaler Verwaltungsprozesse und werden damit Einfluss auf die bisherige Form der kommunalen Selbstverwaltung und das Selbstverständnis der Kommunen haben. Wie stehen Sie beziehungsweise der DStGB zu diesem Problemfeld? Werden sich die Kommunen anpassen?

Brandl: Ich sehe durch neue rechtlich-regulatorische Rahmenbedingungen weder die kommunale Selbstverwaltung noch das Selbstverständnis der Kommunen in Frage gestellt.

Aber eines ist doch auch klar: Wenn alle immer die tiefgreifenden Veränderungen der Digitalisierung betonen, dürfen wir doch nicht davon ausgehen, dass sich in den Prozessen, Abläufen und dem Handeln der Verwaltungen in den Kommunen nichts ändert. Ganz im Gegenteil: Wir werden natürlich agiler und flexibler werden müssen. Aber eine Neustrukturierung der Prozesse ändert nichts daran, dass die Kommunen die verlässlichste und bürgernächste Ebene in Deutschland bleiben.

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