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Elektronisches Siegel – Das Signaturwerkzeug für Organisationen
Bisher war der Signaturinhaber stets eine natürliche Person, was bestimmte Einsatzszenarien verhindert oder erschwert hat. Bei dem neuen elektronischen Siegel hat jedoch eine juristische Person das Siegel inne. Damit sind nun auch weitere Prozesse umsetzbar.
Privatwirtschaftliche und öffentliche Organisationen können das eSiegel als Herkunftsnachweis und Integritätsschutz digitaler Dokumente nutzen; so zum Beispiel als amtliches Siegel einer Behörde oder als Äquivalent zum Firmenstempel eines Privatunternehmens.
Aus rechtlicher Sicht kommt dem qualifizierten Siegel ein sehr hoher Beweiswert zu. So besteht nach Art. 35 Abs. 2 der eIDAS-Verordnung „die Vermutung der Unversehrtheit der Daten und der Richtigkeit der Herkunftsangabe der Daten“. Um diese „rechtliche Vermutung“ anzufechten, ist zunächst der Beweis des Gegenteils erforderlich. Demzufolge zählt das qualifizierte eSiegel zu den stärksten Werkzeugen, um die Authentizität und Integrität digitaler Dokumente europaweit nachweisen zu können.
Vor diesem Hintergrund ist von der organisationsinternen IT-Abteilung mittels entsprechender Authentifizierungsverfahren und sicherer Arbeitsabläufe sicherzustellen, dass die „eSiegelung“ nur durch berechtigte Personen und Prozesse ausgelöst werden kann. Vor Siegeleinsatz ist demnach ein Nuzzerkreis zu definieren, der mit entsprechenden Zugriffsrechten ausgestattet ist.
Im Allgemeinen sind zwei Umsetzungsszenarien für das eSiegel zu unterscheiden – abhängig vom Einsatzszenario:
- Eine Person löst das E-Siegel zum Beispiel über eine Einzelplatz-Software manuell aus. Diese Variante eignet sich vor allem für individuell erzeugte Dokumente, wie Zeugnisse, Bescheide, Beglaubigungen.
- Werden die Dokumente maschinell erzeugt, kommt eine automatisierte serverbasierte Siegelerzeugung zum Einsatz. Hierbei werden Massenbelege wie elektronische Rechnungen mit einem starken Integritätsschutz versehen und zügig verarbeitet.
Fazit
Beide Verfahren der eIDAS-VO bedienen fortan Signaturszenarien, die bislang auf der Strecke blieben. Die Fernsignatur mittels Smartphone ist komfortabel, allerdings unterliegen webbasierte Unterschriftsprozesse auch Phishing-Risiken. Hier ist an die Sorgfaltspflicht des Nutzers zu appellieren. Zudem kann das Risiko durch den Einsatz einer dedizierten Signatursoftware abgefedert werden.
Das eSiegel kann zwar die handschriftliche Unterschrift nicht ersetzen, da es die Organisation als Ganzes repräsentiert. Dennoch ist es rechtlich mit einer äußerst hohen Beweiskraft ausgestattet. Beide Verfahren können bei verantwortungsvoller Verwendung mit professionellen technischen Lösungen mit hoher Sicherheit betrieben werden.
* Tatami Michalek ist Geschäftsführer der secrypt GmbH.
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