Mit dem i-Kfz-Portal hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine vollständig digitale Möglichkeit geschaffen, um Fahrzeuge an-, ab- oder umzumelden. Viele Zulassungsbehörden haben die OZG-Leistung bereits vollständig oder in Teilen umgesetzt.
Über i-Kfz lassen sich alle in Deutschland typischen Zulassungsvorgänge zentral abwickeln.
Die Anfänge der heutigen i-Kfz-Plattform reichen bis ins Jahr 2015 zurück, wobei zum damaligen Zeitpunkt, offiziell als „Stufe 1“ bezeichnet, lediglich die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen möglich war. Mit „Stufe 2“ war ab dem Jahr 2017 erstmals eine Wiederzulassung derselben vorherigen Fahrzeughalter möglich.
Mit „Stufe 3“ im Jahr 2019 waren bereits viele Kernfunktionen der heutigen i-Kfz-Plattform verfügbar, darunter Umschreibungen, jegliche Form der Wiederzulassung und Neuzulassungen. Seit dem 1. September 2023 existiert die vom Bund gesteuerte Plattform in „Stufe 4“ und ist damit erstmals vollständig automatisiert. Aufgrund der Automatisierung fand für alle Vorgänge, die über die Plattform durchgeführt werden, eine Gebührensenkung statt. Ebenfalls können mit Stufe 4 erstmals auch juristische Personen mit 500 oder mehr jährlichen Zulassungsvorgängen das Plattformangebot nutzen.
Nutzen und Funktionen der i-Kfz-Plattform
Mit i-Kfz treibt der Bund weiter seine Bemühungen voran, den Bürokratie- und Verwaltungsaufwand, ebenso wie die daran gekoppelte Zeit für Bürger sowie Mitarbeitende des Staates, zu reduzieren. Durch die Nutzung von i-Kfz entfallen sowohl die Wege zur regionalen Zulassungsstelle als auch etwaige Wartezeiten vor Ort.
Des Weiteren wurde durch i-Kfz eine sofortige Inbetriebsetzung des Fahrzeugs ermöglicht: Selbiges kann, sofern dafür i-Kfz genutzt wird, unmittelbar nach der Zulassung am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Kosten für derartige Zulassungsvorgänge fallen zudem niedriger als bei einer Zulassung in der jeweiligen Zulassungsstelle aus. Da die Plattform 365 Tage im Jahr und rund um die Uhr geöffnet ist, kann die Zulassung zu jeder beliebigen Tageszeit erfolgen – das ist unter anderem den mittlerweile in „Stufe 4“ durchgeführten Automatisierungen zu verdanken.
Wartezeiten entfallen auf der i-Kfz-Plattform ebenso wie geografische Einschränkungen. Die Plattform ist, unter Einsatz der eingeforderten Dokumente, nicht nur in allen Bundesländern, sondern auch von überall in der Welt aus nutzbar.
Alle Zulassungsvorgänge auf einer Plattform
Über i-Kfz lassen sich alle in Deutschland typischen Zulassungsvorgänge zentral abwickeln. Dazu gehören in Bezug auf das Kraftfahrzeug:
Anmeldungen des Fahrzeugs
Abmeldungen
Wiederzulassungen
Umschreibungen, wahlweise inklusive oder ohne einen Fahrzeughalterwechsel
Tageszulassungen
Auswahl spezifischer Kennzeichen, darunter solche für Saisonwagen, Oldtimer oder Elektrofahrzeuge
Aufgrund der Digitalisierung der Zulassungsvorgänge ist i-Kfz, im direkten Vergleich mit einer Fahrt zur regionalen Zulassungsbehörde, zudem weitaus umweltfreundlicher. Ebenfalls Teil von i-Kfz ist die Nachverfolgbarkeit des Antrags: Über die einzigartige Vorgangsnummer, die Fahrzeughalter erhalten, können diese den Stand ihres Antrags jederzeit online und ohne direkten Kontakt zur ausführenden Behörde überprüfen.
Funktionsweise der Zulassungsvorgänge mit i-Kfz
Zunächst einmal werden Standardvorgänge in „Stufe 4“ von i-Kfz mittlerweile nahezu vollständig automatisiert abgewickelt, weshalb in der Regel keinerlei Bearbeitungsdauern zu erwarten sind. Das setzt voraus, dass alle geforderten Unterlagen vollständig sind.
Die (künftigen) Fahrzeughalter sollten für Neu- und Wiederzulassungen sowie Umschreibungen ihre eigene IBAN, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) sowie die gültige Hauptuntersuchung (HU) bereithalten. Die angegeben Kontoverbindung über die IBAN wird später automatisch zur Entrichtung der Kfz-Steuer genutzt. Bei Fahrzeugen, wo eine Sicherheitsprüfung (SP) gefordert ist, muss die ebenfalls bei Antragstellung vorliegen.
Zudem werden die Zulassungsbescheinigung Teil I (der Fahrzeugschein) sowie gegebenenfalls Teil II (der Fahrzeugbrief) benötigt. Selbiges gilt für Stempelplaketten, sofern vorhanden. Eine sechsstellige Reservierungs-PIN ist nur dann notwendig, wenn ein zuvor reserviertes individuelles Kennzeichen sofort genutzt werden soll.
Identifizierung des Fahrzeughalters
Abseits der genannten Dokumente, die sich auf das Fahrzeug selbst beziehen, ist auch eine Identifizierung der Person notwendig, die den Vorgang in i-Kfz startet. Bei juristischen Personen erfolgt die Zertifizierung über das unternehmensspezifische Elster-Zertifikat.
Privatpersonen, Selbständige und Einzelunternehmen können sich ebenfalls mit dem individuellen Elster-Zertifikat oder alternativ ihrem Personalausweis identifizieren. Elektronische Aufenthaltstitel werden bei Personen, die diese besitzen, ebenfalls zur Identifizierung erlaubt.
Stand: 08.12.2025
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Bereitstellung der jeweiligen Bescheide über i-Kfz
Der Zulassungsbescheid wird bei einer automatisierten Bearbeitung direkt im Anschluss an die Antragstellung online bei i-Kfz zur Verfügung gestellt. Dieser kann wahlweise ausgedruckt oder beispielsweise als Datei auf dem Smartphone abgespeichert werden, muss aber in jedem Fall beim Fahren des Fahrzeugs immer mitgeführt werden.
Bei Wiederzulassungen und neu vergebenen Kennzeichen wird in i-Kfz zudem noch ein vorläufiger Zulassungsnachweis bereitgestellt, der direkt sichtbar im Pkw platziert werden muss. Stempelplaketten und offizielle Zulassungsdokumente werden anschließend binnen zehn Tagen postalisch übersandt.