Lizenzierung in der Öffentlichen Verwaltung Wenn der Admin nur noch „Bahnhof“ versteht ...
Stellen Sie sich einmal vor, der Staat erhebt eine Steuer auf Stühle und schreibt in den Gesetzestext hinein: „Ein Stuhl ist per Definition eine Sitzgelegenheit mit vier Standbeinen.“ Kurz darauf erscheint der Stuhlsteuerprüfer und verlangt Geld für Ihre dreibeinigen Barhocker. Was würden Sie tun? Und was hat das mit IT zu tun?
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Es ist eine eigene Sprache, stellt der Administrator einer deutschen kommunalen Verwaltung fest, der seine Erlebnisse mit der Lizenzierung wie folgt schildert:
Wer sich noch nie damit beschäftigen musste, versteht nur Bahnhof: NUP, SE1, Soft-/Hardpartitioning, kauft man für Sockel oder Kerne ein und was zur Hölle ist eigentlich eine Benutzerzählung am Multiplexing Frontend? Das Lizenzrecht von Oracle glänzt nicht gerade mit verständlichen Begriffen.
Lizenzabteilung vs. schriftlicher Lizenzvertrag
Nun dürften Unklarheiten im Lizenzvertrag häufiger vorkommen. Bei Oracle scheinen diese jedoch mindestens teilweise zum System zu gehören, um Lizenzen über die vertraglichen Bestimmungen hinaus verkaufen zu können. Dieser Vorwurf bezieht sich auf die Prozessor-Lizenzierung in virtuellen Clustern und begründet sich wie folgt:
Es begab sich im Juni 2012, als ich ein Angebot unseres Softwarepartners für eine Spartensoftware erhielt. Ein Posten darauf stellte eine Oracle-Lizenz dar (der kleinen Standard-Edition-Variante), die das datenbanktechnische Fundament bereitstellen sollte. Als ich anfing, mich mit den Lizenzbestimmungen auseinanderzusetzen, ahnte ich noch nicht, was da auf mich zukommen sollte.
Zur Einleitung sollten zwei Begriffe klar sein. Oracle Lizenzen kann man grundsätzlich nach zwei Lizenzmetriken beziehen
- Named User Plus, sprich nach Benutzern, auch automatische Geräte zählen hier;
- Prozessor, eigentlich wie der Name schon sagt und doch mit einer Besonderheit: Geht es um die kleinen Datenbank-Versionen Standard Edition (SE – bis maximal vier CPUs) und Standard Edition One (SE1 – bis maximal zwei CPUs), so sind die Prozessorsockel relevant, geht es hingegen um die Enterprise Edition (EE), so muss man die nötigen Lizenzen aus einem Faktor Prozessorkerne x CPU Core Factor (definiert in einer separaten Tabelle) errechnen.
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