Baden-Württemberg Weniger Bürokratie für Kommunen

Von Nicola Hauptmann 1 min Lesedauer

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Es geht auch einfacher – und digital: Ein neues Gesetz in Baden-Württemberg entlastet die Kommunen bei der Darstellung ihrer wirtschaftlichen Lage und der Veröffentlichung von Haushaltsplänen.

Aus der Praxis für die Praxis: Vertreter aus den kommunalen Landesverbände, der Gemeindeprüfungsanstalt, Gemeinden und Landkreisen haben ihre Sichtweise bei der Neuregelung eingebracht. (©  drawlab19 – stock.adobe.com)
Aus der Praxis für die Praxis: Vertreter aus den kommunalen Landesverbände, der Gemeindeprüfungsanstalt, Gemeinden und Landkreisen haben ihre Sichtweise bei der Neuregelung eingebracht.
(© drawlab19 – stock.adobe.com)

Der Landtag von Baden-Württemberg hat in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf beschlossen, der Kommunen Erleichterungen und Vereinfachungen bringen soll. Demnach können Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Beteiligungsberichte digital veröffentlicht werden – auf der Internetseite der Kommune. Diese elektronische Veröffentlichung ersetzt die bisherige siebentägige Auslegung zur Einsichtnahme in Papierform. Somit entfällt der Aufwand für die Bereitstellung der Räume und das Zugangsmanagement.

Auch die Erstellung eines Gesamtabschlusses wird nicht mehr gefordert. Das finanzielle Gesamtbild einer Kommune kann stattdessen in einem vereinfachten Verfahren, dem Erweiterten Beteiligungsbericht, dargestellt werden. Damit werde die Transparenz der finanziellen Situation der Gemeinde auch für die Öffentlichkeit, für die Bürgerinnen und Bürger erhöht, erklärte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl: „Mit den beschlossenen Änderungen schaffen wir Bürokratie ab und stärken unsere Kommunen“. Es gehe um Vereinfachungen für die Praxis, die auch mit der Praxis entstanden seien – Vertreter der kommunalen Landesverbände und der Gemeindeprüfungsanstalt sowie Praktikerinnen und Praktiker aus verschiedenen Gemeinden und Landkreisen hätten die Sicht der Kommunen und die Bedürfnisse der Praxis eingebracht.

Das „Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften“ wurde am 6. November 2024 im Landtag von Baden-Württemberg beschlossen.

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