Definition Was sind elektronische Identitäten (eID)?

Von Hagedorn 2 min Lesedauer

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Die eID ist seit 2017 mit dem Personalausweis verbunden. Mit ihr ist es möglich, sich online auszuweisen, ohne jedesmal ein aufwändiges Ident-Verfahren durchlaufen zu müssen. Die eID gilt EU-weit auch für viele Online-Behördengänge.

Die eID: wichtiger Schritt zur sicheren digitalen Identifizierung.(Bild:  scyther5, Getty Images via Canva.com)
Die eID: wichtiger Schritt zur sicheren digitalen Identifizierung.
(Bild: scyther5, Getty Images via Canva.com)

Bei der elektronischen Identität (eID) beziehungsweise der digitalen Identität handelt es sich um einen digitalen Nachweis, der die Identität einer natürlichen oder juristischen Person bestätigt. Er ermöglicht es, sich geschützt durch PIN-Nummer sicher und vertrauenswürdig gegenüber Dienstleistern und Behörden im Internet auszuweisen. Damit erleichtert die eID das Einrichten von Bankkonten und die Abwicklung von Zahlungen auf elektronischem Wege oder auch die Online-Erledigung behördlicher sowie anderer offizieller Vorgänge.

Weitere Systeme zur elektronischen Identifizierung

Der eID vorangegangen ist zunächst das bis heute bestehende POS-Ident-Verfahren. Bei ihm ist zur Online-Identifizierung ein persönliches Erscheinen am „Point of Sale“ des Dienstleisters oder in einer Postfiliale notwendig. Letzteres fällt beim ebenfalls weiterhin genutzten Video-Ident-Verfahren weg. Hier findet die Identifizierung online per Video statt. Andere Verfahren wie Giro-Ident oder KI-Ident werden eher weniger genutzt.

Wie funktioniert die eID und wo wird sie akzeptiert?

Eine Alternative zu diesen Verfahren ist die staatliche eID. Diese elektronische Ausweisfunktion ist seit 2017 bei allen neu ausgestellten Personalausweisen aktiviert. Nach der Festlegung einer persönlichen PIN kann die eID via NFC-fähigem Smartphone oder USB-Kartenlesegerät zur digitalen Identifizierung genutzt werden. Im Unterschied zu anderen Ident-Verfahren können mit der eID nicht nur Angebote von zahlreichen Dienstleistern wahrgenommen, sondern auch viele Behördengänge online durchgeführt werden.

EU-weite Gültigkeit der eID

Seit dem 29. September 2018 kann die eID auf Grundlage der eIDAS-Verordnung (Electronic Identification, Authentication and Trust Services) sogar EU-weit genutzt werden. Ab dem 01. Januar 2021 steht dafür eine eigene eID-Karte bereit.

Mögliche Vorteile der eID

  • Die Identifizierung über eID ist für Anwender wie für Anbieter im Vergleich zu anderen Ident-Verfahren mit einer erheblichen Zeitersparnis verbunden.
  • Die eID gibt ihrem Besitzer die Möglichkeit, die Weitergabe von personenbezogenen Daten über eine Pseudonym-Funktion zu vermeiden.
  • Dank PIN-Verfahren und weiterer Mechanismen verfügt die eID über ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
  • Aufgrund der Zertifizierungspflicht von Dienstanbietern, bietet die eID eine größtmögliche Transparenz darüber, welche Daten an welchen Anbieter weitergegeben werden.
  • Die eID ermöglicht es, zahlreiche Behördengänge auch im EU-Ausland online wahrzunehmen.

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