Definition Was macht der IT-Planungsrat?

Von Si mone 2 min Lesedauer

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Der IT-Planungsrat ist ein zentrales Gremium der Informationstechnik, das sich der IT-Koordination und Digitalisierung der Verwaltung widmet. Die genauen Aufgaben und Ziele werden nachfolgend erläutert.

Der IT-Planungsrat dient als zentrales politisches Gremium dazu, die föderale IT-Strategie von Bund und Ländern zu koordinieren.(Bild:  scyther5, Getty Images via Canva.com)
Der IT-Planungsrat dient als zentrales politisches Gremium dazu, die föderale IT-Strategie von Bund und Ländern zu koordinieren.
(Bild: scyther5, Getty Images via Canva.com)

Der IT-Planungsrat ist das politische Steuerungsgremium für die Digitalisierung der deutschen Verwaltung. Er widmet sich dem Bereich der Informationstechnik und den föderalen IT-Lösungen. Die Beschlüsse des Rats sind die Basis für Digitalisierungsaktivitäten. Das Gremium nahm seine Arbeit im Zuge des am 1. April 2010 in Kraft getretenen IT-Staatsvertrags auf und dient als zentrales politisches Steuerungsgremium der IT-Koordinierung. Um die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland mit verschiedenen Lösungen voranzutreiben, tagt das Gremium seiner Geschäftsordnung folgend dreimal jährlich. Bund und Länder erhalten durch die Beschlüsse eine Grundlage für föderale Digitalisierungsaktivitäten.

Maßgebliche Ziele des IT-Planungsrates sind einerseits die Förderung und Entwicklung elektronischer Verwaltungsdienste sowie anderseits die Gewährleistung eines wirtschaftlichen und effizienten IT-Betriebs in der öffentlichen Verwaltung. Bedeutsam ist insbesondere seine koordinierende Rolle bei der Realisierung des Online-Zugangsgesetzes (OZG). Dies betrifft diverse Bereiche, wie Registermodernisierung, Umsetzung eines einheitlichen Kontos auf Basis von ELSTER, Aufbau von technischen Systemen über Lernplattformen und Einführung der Nationalen Geoinformationsstrategie. Die Beschlüsse der Sitzungen sind auf der Webseite des IT-Planungsrats einzusehen.

Bei der Steuerung der verschiedensten Projekte unterstützt die FITKO (Föderale IT-Kooperation) den IT-Planungsrat. Die Organisation vereint nötige Kompetenzen und Ressourcen. Die FITKO koordiniert, vernetzt, fördert, entwickelt Lösungen und bietet Möglichkeiten für neue Optionen der Zusammenarbeit. Sie treibt die Digitalisierung voran. IT-Planungsrat und FITKO arbeiten Hand in Hand.

Rechtliche Voraussetzungen

Der IT-Planungsrat trifft rechtsverbindliche Beschlüsse. Alle Akteure Deutschlands müssen sich daran halten. Daneben werden Empfehlungen ausgesprochen. Die rechtliche Grundlage bildet der bereits erwähnte IT-Staatsvertrag. Er beinhaltet die Aufgaben des IT-Planungsrats und regelt die genaue Zusammensetzung und Beschlussfassung.

Der IT-Staatsvertrag legt außerdem die Aufsichtsstrukturen und Finanzierung des Gremiums fest, welches 17 stimmberechtigte Mitglieder umfasst, nämlich eines auf Bundes- und jeweils eines auf Landesebene. Der Vorsitz wechselt jedes Jahr zwischen Bund und Ländern. In beratender Funktion können weitere Mitglieder teilnehmen, beispielsweise von den kommunalen Spitzenverbänden benannte Vertreterinnen und Vertreter von Gemeinden und Gemeindenverbänden. Aber auch der oder die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, ein Repräsentant aus dem Kreis der Landesdatenschutzbeauftragten oder der FITKO-Präsident bzw die -Präsidentin gehören mitunter zu diesem Kreis.

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