Definition Was ist und macht die Bundeswehr?

Von Laimingas 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Die Bundeswehr umfasst die drei Teilstreitkräfte Heer, Marine und Luftwaffe der Bundesrepublik Deutschland. Sie dient der Landesverteidigung, nimmt aber auch an internationalen Einsätzen in Krisengebieten teil und leistet humanitäre Hilfe.

Bundeswehr: die deutschen Streitkräfte(Bild:  aga7ta – stock.adobe.com)
Bundeswehr: die deutschen Streitkräfte
(Bild: aga7ta – stock.adobe.com)

Die Bundeswehr wurde 1955 mitten im Kalten Krieg gegründet. Im selben Jahr erfolgte zudem der Beitritt Deutschlands zur NATO. Die ersten Soldaten waren Freiwillige, darunter auch zahlreiche Offiziere und Unteroffiziere der ehemaligen Wehrmacht. Im Juli 1956 trat das Wehrpflichtgesetz in Kraft, mit dem alle männlichen Deutschen vom vollendeten 18. Lebensjahr an zum Dienst an der Waffe verpflichtet wurden.

In ihren Hochzeiten in den 1970er und 1980er Jahren betrug die Zahl der Soldaten jährlich rund 500.000. Nach der deutschen Wiedervereinigung und dem Zerfall des Ostblocks wurde eine Grundreform der Bundeswehr erforderlich. Seit den 1990er Jahren sank die Zahl kontinuierlich bis auf etwas mehr als 183.000 im Jahr 2022. Zwischenzeitlich wurde 2011 die Aussetzung der Wehrpflicht beschlossen.

Eine wesentliche Änderung war bereits 1994 eingetreten. In diesem Jahr erklärte das Bundesverfassungsgericht die sogenannten „Out-Of-Area“-Einsätze, also Einsätze außerhalb des NATO-Gebietes für verfassungskonform, sofern der Bundestag vorher seine Zustimmung gibt (Parlamentsbeteiligungsgesetz). Beispiele dafür sind Einsätze im Kosovo, in Bosnien und Herzegowina, in Afghanistan und in Mali.

Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr

Dass der Bund Streitkräfte aufstellt, ist im Grundgesetz festgeschrieben (Art. 87a Abs. 1 Satz 1GG). Die daraus resultierenden Aufgaben werden im sogenannten Weißbuch definiert. Sie haben sich im Laufe des Bestehens der Bundeswehr gemäß der jeweiligen geopolitischen Sicherheitslage stetig gewandelt. Während des Kalten Krieges war die Hauptaufgabe, eventuelle Angriffe aus dem Osten bzw. des Warschauer Pakts abzuwehren.

Die gegenwärtigen „Verteidigungspolitischen Richtlinien“ sehen unter anderem vor, dass die Bundeswehr

  • die Souveränität Deutschlands, seine territoriale Integrität sowie seine Bürger schützt,
  • die Handlungsfähigkeit Deutschlands in außen- und sicherheitspolitischen Bereichen sichert,
  • zur Verteidigung von Verbündeten im Rahmen der EU und der NATO beiträgt,
  • Zusammenarbeit und Partnerschaft auch über EU und NATO hinaus anstrebt,
  • die internationale Sicherheit und Stabilität fördert und eine multinationale Kooperation stärkt,
  • aktiv militärische und zivil-militärische Unterstützung im internationalen Krisenmanagement leistet,
  • Aufgaben humanitärer Hilfe in Not- und Katastrophenfällen übernimmt.

Im Inland ist der Einsatz laut Grundgesetz nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt, beispielsweise bei einem Staatsnotstand, bei besonders massiven Naturkatastrophen und Unglücksfällen, bei bewaffneten Aufständen und Terrorgefahr. Ausdrücklich ausgeschlossen ist der Einsatz militärischer Kampfmittel gegen demonstrierende Menschen.

Führungsstruktur

Die Befehls- und Kommandogewalt der Bundeswehr liegt beim jeweiligen Bundesminister für Verteidigung. Er oder sie wird dabei vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterstützt, das selbst nicht zur Bundeswehr gehört. Außerdem stehen ihm zwei parlamentarische und zwei beamtete Staatssekretäre zur Seite. Der Minister, die Staatssekretäre sowie der Generalinspekteur der Bundeswehr bilden gemeinsam das Führungsteam des BMVg, dem die verschiedenen militärischen und zivilen Bereiche nachgeordnet sind.

(ID:49674166)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung in der Verwaltung

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung