Definition Was ist eine Überwachungsgesamtrechnung?

Von zeroshope 2 min Lesedauer

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Die Überwachungsgesamtrechnung ist ein Konzept der Bundesregierung, um Sicherheitsgesetze auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Es sollen die Auswirkungen einzelner Maßnahmen auf Freiheit und Demokratie bewertet werden.

Überwachungsgesamtrechnung: Sind Gesetze verhältnismäßig?(Bild:  aga7ta – stock.adobe.com)
Überwachungsgesamtrechnung: Sind Gesetze verhältnismäßig?
(Bild: aga7ta – stock.adobe.com)

Der Schutz der Menschen ist eine der zentralen Aufgaben des Staates. Durch die latente Terrorgefahr und den technologischen Fortschritt haben in Deutschland Bund und Länder in der Vergangenheit zahlreiche neue Sicherheitsgesetze verabschiedet. Das Bundesverfassungsgericht stellte allerdings wiederholt klar, dass eine Totalüberwachung nicht erlaubt ist - und das Gesetze auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden müssen. Eine solche Mahnung sprach es beispielsweise 2016 aus (BVerfG, Urt. vom 20. April 2016 - 1 BvR 966/09 -, Rn. 1-29). Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP nahm deshalb die Überwachungsgesamtrechnung in ihren Koalitionsvertrag auf. Alle staatlichen Sicherheitsgesetze sollen bezüglich ihrer Auswirkungen auf Freiheit und Demokratie evaluiert werden.

Was bedeutet dies konkret?

Eine unabhängige Seite soll im Auftrag des Bundesinnen- sowie des Bundesjustizministeriums eine entsprechende Prüfung vornehmen. Hierfür hat das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums eine öffentliche Ausschreibung gestartet, die sich an alle interessierten Wissenschaftler richtete. Den Zuschlag erhielt das Max-Planck-Institut. Die beauftragten Forscher werden eine Gesamtschau der bestehenden Eingriffsbefugnisse erstellen und diese bezüglich ihrer tatsächlichen sowie rechtlichen Auswirkungen untersuchen. Außerdem soll auch ihre Effektivität bewertet werden. Ein Einsatzbereich der Überwachungsgesamtrechnung wird die neu zu schaffende Freiheitskommission sein, die bei Sicherheitsgesetzen künftig eine beratende Rolle einnehmen soll.

Alle Erkenntnisse in der Überwachungsgesamtrechnung müssen evidenzbasiert gewonnen werden. Dies bedeutet, es muss sich um eine wissenschaftliche Evaluation handeln. Ziel ist es, aus den Folgen bisheriger Eingriffe für die Zukunft zu lernen. Außerdem soll auf diese Weise für mehr Transparenz gesorgt werden. Überdies, aber dies wird aus offensichtlichen Gründen nicht öffentlich kommuniziert, dürfte die Regierung daran interessiert sein, dass neue Sicherheitsgesetze verfassungsfest sind. Immer wieder musste das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit bestehende Regelungen kassieren, weil die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Rechte der Bürger eben nicht gewährleistet war.

Der Zeitplan für die Überwachungsgesamtrechnung

  • 2021: Beschluss zur Erstellung im Koalitionsvertrag der die Bundesregierung stützenden Parteien,
  • 2022: Veröffentlichung von Details der Überwachungsgesamtrechnung,
  • Mai 2023: Start der Ausschreibung,
  • Januar 2024: Vergabe an das Max-Planck-Institut und Beginn der Arbeit,
  • Mitte 2024: Präsentation eines Zwischenberichts,
  • Ende 2024: Vorstellung der Überwachungsgesamtrechnung.

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