Definitionen Was ist die Europäische Zentralbank (EZB)?

Redakteur: Manfred Klein

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die Zentralbank der 19 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den Euro eingeführt haben. Unsere vorrangige Aufgabe ist es, Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten und so die Kaufkraft der gemeinsamen Währung zu erhalten.

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Die EZB ist ein offizielles Organ der Europäischen Union und die zentrale Institution des Eurosystems und des für die Bankenaufsicht zuständigen Einheitlichen Aufsichtsmechanismus. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links, wenn Sie mehr über unsere Organisationsstruktur sowie die Mitglieder des EZB-Rats, unseres obersten Beschlussorgans, erfahren möchten.

Laut Selbstdarstellung der EZB besteht der Auftrag darin, „den Menschen in Europa zu dienen, indem wir den Wert des Euro erhalten und Preisstabilität gewährleisten“.

Aufgaben

Die Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und des Eurosystems sind im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) festgelegt und werden in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank weiter ausgeführt. Die Satzung ist dem AEU-Vertrag als Protokoll beigefügt.

Da man bei der Ausformulierung des AEU-Vertrags davon ausging, dass alle EU-Mitgliedstaaten letztendlich den Euro einführen würden, bezieht er sich insgesamt eher auf das ESZB als auf das Eurosystem. Das Eurosystem besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken (NZBen) der EU-Mitgliedstaaten, die den Euro bereits eingeführt haben. Das ESZB hingegen umfasst die EZB und die NZBen aller EU-Mitgliedstaaten (Artikel 282 Absatz 1 des AEU-Vertrags). Die Unterscheidung zwischen Eurosystem und ESZB bleibt notwendig, solange es EU-Mitgliedstaaten gibt, deren Währung nicht der Euro ist.

Ziele

Das vorrangige Ziel des Eurosystems ist in Artikel 127 Absatz 1 des AEU-Vertrags festgelegt: „Das vorrangige Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken (im Folgenden ,ESZB‘) ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten.“

Weiter heißt es dort: „Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union, um zur Verwirklichung der in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Ziele der Union beizutragen.“

Die Europäische Union hat verschiedene Ziele (siehe Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union), unter anderem die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität sowie eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt. Preisstabilität ist somit nicht nur das vorrangige Ziel der Geldpolitik der EZB, sondern auch ein Ziel der Europäischen Union als Ganzes. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Vertrag über die Europäische Union stellen also eine klare Rangfolge der Ziele für das Eurosystem auf, wobei aus ihnen deutlich hervorgeht, dass Preisstabilität der wichtigste Beitrag ist, den die Geldpolitik zu einem günstigen wirtschaftlichen Umfeld und einem hohen Beschäftigungsniveau leisten kann.

Grundlegende Aufgaben

Gemäß Artikel 127 Absatz 2 des AEU-Vertrags bestehen die grundlegenden Aufgaben des Eurosystems darin,

  • die Geldpolitik für das Euro-Währungsgebiet festzulegen und auszuführen,
  • Devisengeschäfte durchzuführen,
  • die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten des Eurogebiets zu halten und zu verwalten (Portfoliomanagement) und
  • das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern.

Laut Artikel 127 Absatz 6 des AEU-Vertrags und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates (der „SSM-Verordnung“) ist die EZB darüber hinaus für besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute, die in teilnehmenden Mitgliedstaaten niedergelassen sind, zuständig. Diese Aufgaben nimmt die EZB innerhalb eines Einheitlichen Aufsichtsmechanismus wahr, der aus der EZB und den nationalen zuständigen Behörden besteht.

Weitere Aufgaben

  • Banknoten: Die EZB hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Banknoten innerhalb des Euroraums zu genehmigen.
  • Statistik: Die EZB erhebt in Zusammenarbeit mit den NZBen statistische Daten – entweder von nationalen Stellen oder direkt von Wirtschaftsakteuren –, die sie zur Wahrnehmung der Aufgaben des ESZB benötigt.
  • Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Das Eurosystem trägt zur reibungslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen bei.
  • Internationale und europäische Zusammenarbeit: Die EZB unterhält Arbeitsbeziehungen mit den relevanten Organen, Einrichtungen und Foren sowohl innerhalb der EU als auch auf internationaler Ebene, damit das Eurosystem seine Aufgaben wahrnehmen kann.

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