Über den Online-Gateway-Portalverbund sollen einmal alle eGovernment-Dienste in der Bundesrepublik, insbesondere aber alle OZG-Dienste, von den Bürgerinnen und Bürgern aufgerufen werden können.
Das Online-Gateway soll einmal die Leistungsdaten der Redaktionssysteme aller Bundesländer und des Bundes zentral für die Verwaltungsportale von Bund und Ländern bereitstellen
Wer Kindergeld beantragen oder ein Gewerbe anmelden möchte, kann das in vielen Bundesländern bereits online machen. Künftig können Bürgerinnen, Bürger und Organisationen alle in Deutschland angebotenen Verwaltungsleistungen sowie die dazugehörigen Informationen im Verbund der Onlineportale von Bund und Ländern einfach, sicher und schnell erreichen – unabhängig davon, in welchem Bundesland sie ansässig sind, auf welchem Portal sie sich auf die Suche nach der Verwaltungsleistung begeben oder um welche Leistung es sich handelt. Jede Online-Verwaltungsleistung wird über jedes zum Portalverbund gehörende Verwaltungsportal auffindbar sein. Ermöglicht wird dies durch das Online-Gateway Portalverbund.
Bis Ende 2022 sollen rund 575 Verwaltungsdienste bundesweit digitalisiert und über das Internet angeboten werden, so schreibt es das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor. Weiterhin sind Bund und Länder dazu verpflichtet, ihre Verwaltungsportale zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Die technische Verknüpfung erfolgt über das Online-Gateway, das nun in nahezu allen Bundesländern in den Live-Betrieb gegangen ist.
Als technische Grundlage und Kernstück des Portalverbunds stellt das Online-Gateway die Leistungsdaten der Redaktionssysteme aller Bundesländer und des Bundes zentral für die Verwaltungsportale von Bund und Ländern bereit. Dabei werden die Anforderungen der EU-Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG) berücksichtigt, die unter anderem eine Suche in englischer Sprache vorsehen.
Der öffentlich-rechtliche IT-Dienstleister Dataport hat das Online-Gateway Portalverbund im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg für das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als Gesamtverantwortlichen des Projekts entwickelt. Hamburg übernahm darüber hinaus die fachliche Konzeption der einzelnen Teilkomponenten von „Suchen & Finden“, dem Kernstück des Online-Gateways, unter Beachtung von Nutzererfahrung und Barrierefreiheit. Dabei wurden die weiteren Pilotländer des Projektes Bayern, Hessen und Berlin einbezogen. Dataport übernimmt auch den weiteren Betrieb im Auftrag der FITKO, die seit Mai 2021 das Online-Gateway als ein Produkt des IT-Planungsrats in ihr Portfolio übernommen hat.
(ID:48720545)
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.