Definitionen Was ist bzw. was tut die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB)?

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Die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) ist bayernweit für die Bearbeitung besonders schwerer Fälle von Cyberkriminalität und Wirtschaftscyberkriminalität zuständig. Das Spektrum reich von Hackerangriffen bis hin zur Kinderpornografie.

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat die Cyber- und Wirtschaftscyberkriminalität im Visier
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat die Cyber- und Wirtschaftscyberkriminalität im Visier
(aga7ta - stock.adobe.com)

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern wurde am 1. Januar 2015 bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtet. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit Spezialisten des Bundeskriminalamts und der bayerischen Polizei sowie internationalen Partnern beispielsweise bei Angriffen auf wichtige Wirtschaftszweige und öffentliche Einrichtungen sowie bei Verfahren gegen die organisierte Cyberkriminalität. Darüber hinaus wird sie tätig, wenn bei Verfahren im Bereich der Allgemeinkriminalität umfangreiche Ermittlungen auf dem Gebiet der Computer- und Informationstechnik nötig sind.

Aufgaben der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB)

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern ermittelt in unterschiedlichste Richtungen. Das Spektrum der bearbeiteten Fälle umfasst unter anderem:

  • Vorkassebetrug im Internet (z. B. Fake-Shops)
  • Hackerangriffe,
  • Betrug auf Cybertrading-Plattformen,
  • Ransomware,
  • Handel mit Waffen, Drogen und Falschgeld im Darknet,
  • Verbreitung und Handel mit Kinderpornografie.

Allein im Jahr 2020 leitete die Zentralstelle Cybercrime Bayern 10.726 Ermittlungsverfahren ein.

Einheiten und Mitarbeiter der Zentralstelle Cybercrime Bayern

In der ZCB sind derzeit (Stand: November 2022) insgesamt 18 technisch und ermittlungstaktisch geschulte Spezialstaatsanwälte und vier IT-Forensiker tätig. Die Führung hat der Leitende Oberstaatsanwalt Lukas Knorr inne.

Darüber hinaus gibt es ein achtköpfiges Team von Spezialstaatsanwälten und IT-Spezialisten im zum ZCB gehörenden „Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI)“. Diese am 1. Oktober 2020 gegründete Spezialeinheit unter Leitung von Oberstaatsanwalt Thomas Goger konzentriert sich vor allem auf die Verfolgung von Inhabern und Nutzern von Darknet-Plattformen, die kinderpornografisches Material erzeugen, posten oder verkaufen.

Am 1. Oktober 2022 wurde außerdem die Taskforce „Cyberangriffe auf Unternehmen und Einrichtungen“ ins Leben gerufen, um den Kampf gegen diese Form der Kriminalität weiter zu intensivieren.

Zusammenarbeit mit verschiedenen Gremien

Die Zentralstelle ist in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz auch für verfahrensunabhängige Fragestellungen auf dem Gebiet der Cyberkriminalität zuständig. Hierzu pflegt sie eine enge Zusammenarbeit mit den Zentralstellen anderer Bundesländer und wirkt in einschlägigen Gremien im Inland und im Ausland mit.

Um aktuelle Entwicklungen der Cyberkriminalität möglichst früh erkennen und nachhaltig bekämpfen zu können, analysiert sie neue soziale und technische Strukturen. Zudem unterstützen die Mitarbeiter der ZCB die bayerische Justiz bei der Aus- und Weiterbildung im Bereich Cyberkriminalität.

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