Onlinezugangsgesetz Von Brandenburg in die Oberpfalz

Von Susanne Ehneß 1 min Lesedauer

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Der in Brandenburg entwickelte OZG-Dienst „Aufenthalt Digital“ wird rege nachgenutzt. Die Ausländerbehörde des Landkreises Amberg-Sulzbach ist die mittlerweile 300. Behörde, die den Online-Service einsetzt.

Das Landratsamt Amberg-Sulzbach am Schlossgraben mit der bekannten „Stadtbrille“.(Bild: ©  Daniel H Chui – stock.adobe.com)
Das Landratsamt Amberg-Sulzbach am Schlossgraben mit der bekannten „Stadtbrille“.
(Bild: © Daniel H Chui – stock.adobe.com)

„Mit dem Start der 300. Ausländerbehörde im bayerischen Landkreis Amberg-Sulzbach zeigt sich: Ein Exportschlager aus Brandenburg rollt durchs Land“, freut sich der Brandenburger Innenstaatssekretär Dr. Johannes Wagner. Mit der Nutzung in der oberpfälzischen Behörde werde der Online-Dienst „Aufenthalt Digital“ mittlerweile von mehr als der Hälfte aller deutschen Ausländerbehörden genutzt.

Was hier entwickelt wurde, entlastet bundesweit die Kommunen. Es zeigt aber auch, wie Digitalisierung Verwaltung schneller, bürgerfreundlicher und effizienter macht.

Dr. Johannes Wagner

Wie das Brandenburger Ministerium des Innern und für Kommunales erklärt, liefern die mehrsprachigen Online-Dienste „Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit“ und „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“, die den Ausländerbehörden einzeln oder gebündelt zur Einbettung auf ihren Websites zur Verfügung gestellt werden, die Antragsdaten direkt in die jeweilige Fachsoftware und verfügen über einen speziellen Rückkanal, mit dem auch nach Antragseingang Informationen und Unterlagen von Antragstellenden angefordert werden können. Über Schnittstellen zwischen Fachverfahren und E-Akte-Systemen sollen Anträge per Knopfdruck weiterverarbeitet werden. Aufgrund dieser Funktionen seien „Entlastungseffekte bei der Antragsbearbeitung beobachtbar“.

Wagner betonte, dass es das Ziel sei, „die Zahl der angebundenen Behörden noch weiter zu steigern und kontinuierlich weiterzuentwickeln“. Weitere 150 Ausländerbehörden seien bereits im Rollout.

Seit 2018 ist das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) Brandenburg für die bundesweite Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in den Ausländerbehörden zuständig.

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