Live aus dem CDO-Zirkel Visionen real werden lassen

Ein Gastbeitrag von Dr. André Göbel und Andreas Steffen 6 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland steckt vermeintlich in vielen Bereichen in den Kinderschuhen. Sicher ist: Sie steht an einem Wendepunkt. Genau dazu bietet der Normenkontrollrat jetzt konkrete Zielstellungen. Andreas Steffen und Dr. André Göbel fassen die wichtigsten Punkte zusammen und stellen die Umsetzungsziele der Föderalen Digitalstrategie gegenüber.

(©  KI-generiert/ Andreas Steffen mit ChatGPT)
(© KI-generiert/ Andreas Steffen mit ChatGPT)

Das im Februar 2025 veröffentlichte Strategiepapier „Deutschland muss einfacher werden“ des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) bezieht klare Stellung: Ohne tiefgreifende Reformen und eine konsequente Neuausrichtung bleiben Effizienz und Effektivität, Service und Bürgerfreundlichkeit auf der Strecke. Doch was bedeutet das für Chief Digital Officers?

1. Bürokratieabbau: Die Stunde der Tatkraft

Unnötige Bürokratie hemmt Innovation und Effizienz. Das NKR-Strategiepapier fordert gezielte Maßnahmen, um bestehende Lasten zu reduzieren und neue zu vermeiden. Für CDOs bedeutet dies: Prozesse radikal vereinfachen und durch digitale Lösungen ersetzen. Eine enge Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen ist essenziell, um praxisnahe und nachhaltige Veränderungen zu erzielen.

Auch die Föderale Digitalstrategie hebt die Wirksamkeit der Bürokratie angesichts der erschwerten Rahmenbedingungen hervor: Die Verwaltung ist das Gesicht des Staates für die Bürgerinnen und Bürger. Sie sorgt für Sicherheit, Stabilität und Verlässlichkeit, auch in Krisenzeiten. Sie steht in der Verpflichtung, die Bürokratielasten für alle so gering wie möglich zu halten.

Dieser Bedarf ist keineswegs neu. CDOs sind in ihrer Rolle gefragt, die Betriebsgrundlagen einer modernen Verwaltung in der digitalen Bürokratie-Welt zu schaffen. Hier zählt es vor allem, Angebote wiederzuverwenden und weniger goldene Sonderfunktionen der Fachlichkeit zu verfolgen, sondern pragmatisch die Grundsysteme einzuführen und interoperabel zu verknüpfen. Dabei sind wir im föderalen Miteinander gefragt, vor allem seitens des Bundes und der Länder für einfach nachnutzbare Grundfunktionen nach dem Einer-für-alle-Prinzip (EfA) zu sorgen. Die Föderale Digitalstrategie zielt deshalb auf eine gemeinsame Neuordnung von Zuständigkeiten zur Entlastung der Kommunalebene ab. Ebenso wird der EfA-Ansatz weiterentwickelt: In der frühen Phase von (neuen) Services wird auf das Prinzip „Einer prüft für ­Alle“ gesetzt – also die Übernahme eines Prüfergebnisses beim Datenschutz, bei der Barrierefreiheit oder Informationssicherheit und weiteren Aspekten wie beispielsweise KI. Ebenfalls sollen Digitalisierungsaufwände gemeinsam ­geschultert werden. Um föderal arbeitsteilig vorangehen zu können, wird eine „Deutschland-Architektur“ beschrieben, die allen IT-Entwicklern und CDOs eine Referenz gibt, wie Standards, Interoperabilität und Nachnutzung von Lösungen gelingen.

2. Gesetzgebung neu denken: Digital von Anfang an

Die Qualität der Gesetzgebung entscheidet über die Praxis- und Digitaltauglichkeit neuer Regelungen. Auch die Föderale Digitalstrategie fordert in ihren fachlichen Leitlinien an erster Stelle, dass Prozesse konsequent und pragmatisch zu automatisieren sind: „Wir adressieren Regelungshemmnisse für die Automatisierung und automatisieren, was sinnvoll automatisiert werden kann.“ Der IT-Planungsrat will dafür Regelungen identifizieren und vereinfachen, um Prozesse abzuschaffen oder zu verschlanken, und appelliert an die Fachministerkonferenzen, gleiches zu tun. Hervorgehoben betont diese Leitlinie die Digitaltauglichkeit neuer Rechtssetzungsvorhaben und fordert hierfür die Einführung von Digitalchecks.

CDOs sind hier als Brückenbauer gefragt, die ihre Expertise in digitale Transformationsprozesse ein-bringen, um von Beginn an praktikable Lösungen und normative Prozesskritiken zu entwickeln. Ein modernes Gesetzesdesign mit visuellen Elementen kann hierbei helfen, Komplexität zu reduzieren und Akzeptanz zu fördern.

3. EU-Bürokratieabbau ­aktiv mitgestalten

Ein zunehmender Teil der regulatorischen Last stammt aus der EU. Was einerseits einen europäischen Binnenraum gestaltet, läuft mancher lokalen und regionalen Heraus­forderung kräftig entgegen. Ein Verschweigen ignoriert die lokalen Belange und untergräbt bei den Menschen und Unternehmen die individuelle Akzeptanz eines starken Europas in geopolitischen Krisen.

Nur auf die EU-Bürokratie zu schimpfen ist also kontraproduktiv. Vielmehr müssen deutsche ­Interessen frühzeitig und systematisch eingebracht werden. CDOs könnten sich in EU-weiten Netzwerken vernetzen, um Erfahrungen aus den Regionen auszutauschen und gemeinsam für schlankere Prozesse zu kämpfen. Klug orchestriert, dürfte dies auch ein wichtiger Supportprozess für die Stimme des Bundes in den EU-Gremien sein.

4. Verwaltung leistungsfähig und krisenfest machen

Die Resilienz der öffentlichen Verwaltung steht auf dem Prüfstand. Digitalisierung kann nicht nur Effizienz steigern, sondern laut NKR auch die Krisenfestigkeit erhöhen, die Vollzugsebene stärken und die Wirksamkeit nachvollziehbar ­machen.

Auch die Föderale Digitalstrategie stellt eine effizientere, vertrauenswürdigere und krisenfestere Verwaltung ins Zentrum. Mehr Effizienz, einen zeitgemäßen Föderalismus sowie mehr Krisen- und Anpassungsfähigkeit und mehr Vertrauen in Staat und Demokratie zu erreichen, lautet der Appell an alle Akteure in Mit-Verantwortung für Staat und Verwaltung.

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung in der Verwaltung

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung

CDOs müssen in diesem Sinne Verantwortung und Freiräume für Beschäftigte schaffen, um eigenverantwortliches und flexibles Handeln zu ermöglichen. Wo noch nicht geschehen, muss die Politik dafür sorgen, dass CDOs einen entsprechenden Gestaltungsspielraum erhalten, um die Mehrwerte der Digitalisierung tatsächlich in den Verwaltungsbetrieb überführen zu können.

5. Planungs- und ­Genehmigungsverfahren beschleunigen

Ein digitales Planungs- und Genehmigungssystem ist laut NKR der Schlüssel für zukunftsfähige Infrastrukturprojekte. Die Föderale Digitalstrategie geht noch einen Schritt weiter. Die Verwaltung der Zukunft ist für Nutzende zwar dank Automatisierung schneller und einfacher. Noch besser sind Verwaltungsverfahren jedoch, wenn die Verwaltung Kontakte durch proaktive, gegebenenfalls antragslose Verfahren ersetzt und notwendige Daten grundsätzlich nur einmal erhebt („Once-Only-Prinzip“). Der IT-Planungsrat setzt sich außerdem für eine Bündelung durch einheitliche Ansprechpartnerinnen, Anträge „mit einem Klick“, Automatisierung und digitale Kanäle ein, die 24/7 für die ­Menschen und Unternehmen verfügbar sind. So sollen Verwaltungsprozesse messbar beschleunigt und die Verständlichkeit der Verwaltung kontinuierlich geprüft und verbessert werden.

CDOs sollten deshalb Plattform­ansätze fördern, die auf diese Grundprinzipien einzahlen, um Genehmigungsverfahren bestmöglich interoperabel zu gestalten, interdisziplinäre Zusammenarbeit zu erleichtern und so die ­Bearbeitungsprozesse zu beschleunigen.

6. Digitale Verwaltung: Plattformen statt ­Insellösungen

Der strategische Fokus muss laut NKR auf der Entwicklung eines soliden, standardisierten und plattformbasierten Fundaments liegen. Diesen Weg geht auch der IT-Planungsrat in der Föderalen Digitalstrategie: Eine modular und inter­operabel gedachte „Deutschland-Architektur“ soll als Plattformansatz einen ganzheitlichen Rahmen für die Verwaltungs-IT schaffen, die sich besser in die Lebens- und Geschäftsprozesse von Menschen und Unternehmen integrieren kann. Das Referenzmodell soll für zukunftsfeste und nutzendenorientierte IT-Verfahren über die Domäne der öffentlichen Verwaltung hinaus gelten und Architekturmerkmale und Standards zusammenfassen, um Basisdienste für die wichtigsten Kernfunktionalitäten zu identifizieren und zu beschreiben. Zum Beispiel sollen für Identifizierung und Authentifizierung (abhängig vom erforderlichen Vertrauensniveau) alle Verwaltungseinheiten die zentralen Basiskomponenten nutzen. Auch private Akteure sollen die Basiskomponenten nutzen können, um eine hohe Durchdringung und häufige Nutzung zu ermöglichen. Zentraler Basisdienst der „Deutschland-Architektur“ zur Identifizierung und Authentifizierung wird die ­zukünftige EU-Digital-Wallet ­(EUDI) sein. Die DeutschlandID wird zum Wallet-Konnektor weiterentwickelt, hierdurch sind angeschlossene Dienste unmittelbar innerhalb der EU nutzbar. Die „Deutschland-Architektur“ definiert Kernfunktionalitäten, für die der Staat im Sinne der digitalen Daseinsvorsorge modulare Basisdienste und Datenräume betreibt.

Dies wird eine große Chance für CDOs, die sich auf EfA-Standards konzentrieren und Schnittstellen sowie Basisinfrastrukturkomponenten vorantreiben können, anstatt auf isolierte Softwarelösungen setzen zu müssen.

Vor allem im Umfeld kommunaler CDOs wird dies von besonderer Relevanz sein. Die „Deutschland-Architektur“ strebt die gemeinsame Nutzung vorhandener Lösungen aus anderen Domänen an, wie beispielsweise aus dem Finanz- oder Gesundheitssektor. So wird eine „Digitale Daseinsvorsorge aus einer App“ für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen künftig doch noch realistisch.

Fazit: Jetzt mutig vorangehen

Deutschland hat eine Föderale Digitalstrategie, die nicht nur auf Technik fokussiert, sondern kulturellen Wandel fördert und viele wichtige Forderungen des NKR ganz frisch aufgreift. CDOs sind wichtige Schlüsselakteure dieses Wandels. Sie wollen die Visionen in die Tat umsetzen – und müssen dabei oft Widerstände überwinden.

Das Strategiepapier des Normenkontrollrats und die Föderale Digitalstrategie liefern wichtige Blaupausen für diese Umsetzung. Jetzt liegt es – auch – an den CDOs auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, daraus eine erfolgreiche Umsetzungsagenda zu entwickeln, um eine positiv gestaltende Wirkung auf allen föderalen Ebenen für die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen und somit für ein modernes Deutschland zu erreichen.

Dr. André Göbel(©  Kathleen Friedrich)
Dr. André Göbel
(© Kathleen Friedrich)

Die Autoren:

Dr. André Göbel ist Vorstandsmitglied des NEGZ, Co-Sprecher des NEGZ AK Cloud und Präsident der FITKO. Als Verwaltungsinformatiker und Verwaltungsgeograf gestaltet er seit über zwei Jahrzehnten aus leitenden und manchmal leidenden Perspektiven der Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik die Entwicklung der digitalen Daseinsvorsorge in Deutschland.

Andreas Steffen(©  NEGZ)
Andreas Steffen
(© NEGZ)

Andreas Steffen ist Gründungs- und Vorstandsmitglied des NEGZ, Co-Sprecher des CDO-Zirkels und beschäftigt sich seit 1996 mit Digitalisierung, Transformation und Innovation. Als Gründer und Managing Director von 5STEP arbeitet er als Strategieberater, Executive Coach und Moderator für Organisationen aus der Verwaltung und der Wirtschaft.

(ID:50403611)