Entscheidungsfrist bis Ende 2026 EU plant, den USA Zugriff auf biometrische Daten zu gewähren

Von Melanie Staudacher 4 min Lesedauer

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Die USA fordern die EU auf, ihnen Zugriff auf Fingerabdrücke und Ge­sichts­scans ihrer Bürger zu gewähren, um weiterhin visafreies Reisen zu er­mög­lichen. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf den Datenschutz und die Privatsphäre von Millionen von Europäern haben.

Die USA fordern die EU auf, ihnen Zugriff auf Fingerabdrücke und Gesichtsscans zu gewähren, um visafreies Reisen zu ermöglichen. EU-Staaten müssen bis Ende 2026 entscheiden, ob sie diesen Zugriff gewähren.(Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
Die USA fordern die EU auf, ihnen Zugriff auf Fingerabdrücke und Gesichtsscans zu gewähren, um visafreies Reisen zu ermöglichen. EU-Staaten müssen bis Ende 2026 entscheiden, ob sie diesen Zugriff gewähren.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Bisher können EU-Bürgerinnen und -Bürger – ausgenommen Bulgarien, Rumänien und Zypern – im Rahmen des „Visa Waiver Program“ für 90 Tage in die USA ohne Visum einreisen, müs­sen dafür aber an der Grenze Abdrücke ihrer Finger nehmen lassen. Rechtsrahmen hierfür sind die „Enhanced Border Security Partnerships“ (EBSP). Nun plant die EU, den USA Zugriff auf die nationalen Polizeidatenbanken zu gewähren. Diese enthalten neben den Fingerabdrücken der EU-Bürger auch Gesichtsscans, beides sind sensible, personenbezogene Daten. Doch davon wären nicht nur Reisende betroffen, sondern auch alle Menschen in Europa, deren bio­me­tri­schen Daten bei Polizei- oder Grenzbehörden gespeichert sind.

Zugang zu biometrischen Daten

Bereits 2022 hatte die US-Regierung unter Joe Biden klargestellt, dass der Zugang zu bio­me­tri­schen Daten eine Bedingung für die Erhaltung der Visumfreiheit für EU-Bürger ist. Dies be­deu­tet, dass Staaten, die am Visa-Waiver-Programm teilnehmen möchten, bereit sein müssen, solche sensiblen Daten mit den USA auszutauschen. Angesichts dieser Anforderungen haben die EU-Staaten der Europäischen Kommission im Dezember 2025 ein Verhandlungs­man­dat erteilt. Diese Ermächtigung zielt darauf ab, einen Rahmen zu schaffen, der die Bedingungen für den Zugang zu biometrischen Daten regelt.

Nun plant die EU-Kommission in naher Zukunft Rahmengespräche mit den USA zu führen, um die allgemeinen Regeln für die Enhanced Border Security Partnerships festzulegen. Diese Ge­spräche sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Datenübermittlungen in einem klaren rechtlichen Rahmen erfolgen und die Datenschutzstandards berücksichtigt werden. Dem Ge­ner­al Affairs Council zufolge wurde die Entscheidung, in Verhandlung mit den USA zu treten, „ohne Diskussion“ getroffen. Ein von Statewatch veröffentlichtes Dokument, das die dänische Ratspräsidentschaft verfasst und im Vorfeld des Treffens am Mittwoch an die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten versandt hat, skizziert den Verhandlungsansatz der EU. Die Freigabe der po­li­zei­lichen Datenbank solle der „Überprüfung der Identität von Reisenden“ dienen, um fest­zu­stellen, ob deren Einreise oder Aufenthalt „eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung“ darstelle.

Keine Datenschutzbedenken?

Der unmittelbare Zugriff der USA auf nationale Polizeidatenbanken würde einen Präzedenzfall darstellen. Denn selbst innerhalb der EU gibt es bislang keine Regelung und kein System, das den Mitgliedern den Zugriff auf diese Daten erlaubt. Stattdessen erfolgt der Datenabgleich nach dem Prinzip einer trefferspezifischen Datenabgleichung, bei der lediglich Übereinstimmungen identifiziert werden, ohne dass ein umfassender Zugriff auf die Daten stattfindet. Nur unter strengen Voraussetzungen kann eine Übermittlung von Daten beantragt werden. Im Falle einer neuen Regelung zwischen der EU und den USA könnten die USA nicht nur Übereinstimmungen abfragen, sondern alle Informationen der Polizeidatenbanken einsehen.

Allein in Deutschland könnte dies Gesichts- und Fingerabdruckaufnahmen von je rund sechs Millionen Menschen umfassen. Dies sind jedoch nicht nur Daten von Menschen, die im Rahmen einer Strafverfolgung kategorisiert wurden. Diese Informationen könnten dann genutzt wer­den, „um irreguläre Migration zu bekämpfen und schwere Straftaten sowie terroristische De­likte zu verhindern, aufzudecken und zu bekämpfen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen des Grenzmanagements und der Grenzkontrolle erfolgen.“ Darüber, wie dieses Vorgehen mit dem EU-Datenschutzrecht zu vereinen ist, ist noch unklar.

Wojciech Wiewiórowski, der Europäische Datenschutzbeauftragte, hat sich bereits mit der Forderungen der USA beschäftigt. In einem Statement fordert er zwar eine umfassende Abschätzung der Folgen eines solch umfassenden Rahmenvertrags, sieht darin aber grund­sätzlich scheinbar kein Problem. Auch eine klare Beschränkung des US-Zugriffs auf Grenz- und Einreisevorgänge sowie Transparenz und Rechtsschutzmaßnahmen sieht Wiewiórowski vor.

USA überwacht und sammelt massenweise Daten

In den USA selbst ist ein ähnlicher Trend zu beobachten. Ende 2025 wurde eine Regelung zur biometrischen Ein- und Ausreisekontrolle eingeführt, die alle nicht US-Bürger verpflichtet, bei Grenzkontrollen fotografiert zu werden. Diese Maßnahme nutzt Gesichts­erkenn­ungs­tech­nologie zur Identitätsverifizierung und zur Bekämpfung von Betrug. Auch Diplomaten und Kinder sind nun erfasst, während US-Bürger die Möglichkeit haben, sich von der Biometrie auszunehmen. Auch die US-Einwanderungsbehörde ICE nutzt biometrische Daten bei Razzien, Festnahmen und Abschiebungen. Ein direkter Zugriff auf die europäischen Da­tenbanken könn­te dieses Vorgehen gegenüber Migranten und Asylsuchenden, deren Daten in den Da­ten­banken gespeichert sind, verstärken.

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Nun müssen die EU-Mitgliedstaaten bis Ende 2026 entscheiden, ob und unter welchen Be­ding­ungen sie den USA Zugriff auf biometrische Daten ihrer Bürger gewähren wollen, um das Visa Waiver Program fortzuführen. Die Frist für eine Entscheidung hat die USA auf den 31. Dezember 2026 gesetzt.

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