Von Hexenbesen und dem Passierschein A38 Urlaub mit Drohne: Kuriositäten und Gesetze

Autor Sylvia Lösel

Wer reist, kann etwas erleben. Wer mit Drohne reist, noch viel mehr – vom langjährigen Gefängnisaufenthalt bis zur empfindlichen Geldstrafe ist vieles drin. Und dann gibt es da auch noch das Kuriositätenkabinett.

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Mit einer Drohne in den Urlaub? In manchen Ländern kein Problem – in anderen sollte man sich das lieber zweimal überlegen.
Mit einer Drohne in den Urlaub? In manchen Ländern kein Problem – in anderen sollte man sich das lieber zweimal überlegen.
(Bild: gemeinfrei / CC0 )

Wäre es nicht schön, seinen Freunden nach dem Urlaub wunderbare Luftaufnahmen des Taj Mahals oder des Eiffelturms präsentieren zu können? Schön vielleicht schon, aber keine gute Idee. Denn Luftaufnahmen mit Drohnen sind über vielen Sehenswürdigkeiten verboten. Dazu gehören unter anderem auch das Kolosseum in Rom, der Machu Picchu in Peru oder die Chichen Itza in Mexiko.

Und es ist wirklich besser, man hält sich an die Regeln, denn sonst können, wie zum Beispiel in Ghana, Haftstrafen von bis zu 30 Jahren drohen. Und in einem ghanaischen Gefängnis will man nun wirklich nicht enden. Die beiden Blogger Francis und Bina sind seit Jahren mit Drohne auf Weltreise und haben in ihrem Blog my-road.de vieles zu Gesetzgebung, Kuriositäten und ihren Reiseerfahrungen zusammengetragen. Klicken Sie sich durch die Bildergalerie, und die Welt der Drohnen rückt näher:

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Unabhängig davon empfehlen sich die folgenden sieben Verhaltensweisen für Copter-Piloten:

  • ausreichend Abstand zu Flughäfen wahren
  • Drohne landen, sobald sich bemannte Flugzeuge nähern
  • ausreichend Abstand zu Gebäuden und unbeteiligten Personen einhalten
  • Drohne nur innerhalb der Sichtweite steuern
  • Privatsphäre von anderen Menschen schützen
  • nur mit gültiger Haftpflicht-Versicherung fliegen
  • Ersatzakkus von Drohnen müssen im Flugzeug immer im Handgepäck transportiert werden

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