E-Rechnungs-Verordnung Rheinland-Pfalz RLP nutzt Einsparpotenziale durch E-Rechnung

Von Natalie Ziebolz 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Ab dem 1. April 2025 müssen Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die öffentliche Aufträge erhalten, elektronische Rechnungen stellen. Die neue Regelung zielt auf Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen durch den digitalen Prozess.

Die elektronische Rechnungsstellung wird für Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei öffentlichen Aufträgen ab 2025 zur Pflicht.(Bild:  Andrey Popov – stock.adobe.com)
Die elektronische Rechnungsstellung wird für Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei öffentlichen Aufträgen ab 2025 zur Pflicht.
(Bild: Andrey Popov – stock.adobe.com)

Ab dem 1. April 2025 sind Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen erhalten, zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Das besagt die am 11. Januar 2024 in Kraft getretene E-Rechnungs-Verordnung des Landes (ERechVORP). „Ziel der neuen Regelungen ist es, das elektronische Rechnungsaufkommen zu erhöhen und dadurch Einsparpotenziale auf Seiten der Verwaltung zu nutzen. Von digitalen Abrechnungen profitieren insbesondere auch die Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Landes erhalten. Denn durch den digitalen Prozess werden nicht nur Sachkosten für Porto, Papier und Druck eingespart, sondern auch die Bearbeitungszeiten durch die Verwaltung erheblich verkürzt“, erklärte Staatssekretär Ruhose diesbezüglich.

Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung wird durch die bestehende gesetzliche Grundlage im E-Rechnungs-Gesetz vom 3. Juni 2020 gestützt. Diese verpflichtet öffentliche Auftraggeber bereits zur Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen – sofern sie bestimmten Standards entsprechen. Mit der neuen, ergänzenden Regelung soll nun einen weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung von Verwaltungsprozessen getan werden.

Unternehmen haben Zugang zum Zentralen elektronischen Rechnungseingang (ZRE) des Landes, der einen kostenfreien und unkomplizierten Kanal für die elektronische Rechnungsstellung an Behörden und Einrichtungen des Landes und der Kommunen bietet.

Weitere Informationen zur E-Rechnung in Rheinland-Pfalz erhalten Sie hier:

(ID:49880080)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung in der Verwaltung

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung