Forschungsvertrag mit TU Braunschweig Ready for RegMo: Projekt für digitaltaugliche Gesetze in Niedersachsen

Von Nicola Hauptmann 1 min Lesedauer

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In Niedersachsen startet ein Forschungsprojekt, um die Landesgesetze an die Verwaltungsdigitalisierung und die anstehende Registermodernisierung anzupassen. Projektpartner ist die TU Braunschweig.

Die Leiterin des „Digital Innovation and Transformation Law Hub, Prof. Anne Paschke, und der IT-Bevollmächtigte der niedersächsischen Landesregierung Dr. Horst Baier unterzeichneten den Kooperationsvertrag.(© Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport)
Die Leiterin des „Digital Innovation and Transformation Law Hub, Prof. Anne Paschke, und der IT-Bevollmächtigte der niedersächsischen Landesregierung Dr. Horst Baier unterzeichneten den Kooperationsvertrag.
(© Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport)

Bürokratieentlastung ist längst auch auf Länderebene als notwendig erkannt – mehrere Bundesländer haben in den letzten Jahren im Rahmen von Normenscreenings ihre Gesetze nicht nur überprüft, sondern Verbesserungen wie etwa die Reduzierung der Schriftformerfordernisse auch schon festgeschrieben.

Niedersachsen geht das Thema „digitaltaugliche Gesetze“ jetzt mit einem Fokus auf die Registermodernisierung an. Dazu hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ein Forschungsprojekt mit dem „Digital Innovation and Transformation Law Hub“ der Technischen Universität (TU) Braunschweig gestartet. Das Institut unter Leitung von Prof. Dr. Anne Paschke widmet sich der Erforschung des Schnittbereichs Recht und Digitalisierung, mit Schwerpunkt Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Im Rahmen des Forschungsprojektes, das auf drei Jahre ausgelegt ist, soll das derzeitige niedersächsische Verwaltungsrecht untersucht werden, um rechtliche Barrieren für eine digitale Neuaufstellung der Verwaltung zu identifizieren und dann in ausgewählten Bereichen Lösungen zu entwickeln. So sollen etwa Mechanismen erarbeitet oder optimiert werden, die sicherstellen, dass in künftigen Rechtssetzungsprozessen Registermodernisierung und Verwaltungsdigitalisierung angemessen berücksichtigt werden.

„Das bestehende Verwaltungsrecht stammt mit seiner Dogmatik aus einer Zeit, in der papiergebunden gearbeitet wurde“, sagt Projektleiterin Prof. Dr. Anne Paschke. Aktuelle Überlegungen der Verwaltungsdigitalisierung müssten jedoch vielmehr die technischen Möglichkeiten und sozioökonomischen Wirklichkeiten in den Blick nehmen.

Das Forschungsprojekt solle Wege aufzeigen, wie bestehende rechtliche Hürden bei der Digitalisierung überwunden werden können, „um unsere Gesetze digitaltauglich zu gestalten“, erläutert Niedersachsens CIO Dr. Horst Baier: „Wir passen damit das Recht den digitalen Anforderungen der Zukunft an – und nicht umgekehrt.“

Im Rahmen des Projekts sind auch öffentliche Veranstaltungen zum Wissenstransfer mit regionalen Verwaltungen vorgesehen. Darüber hinaus sollen die erarbeiteten Lösungen auch in anderen Bundesländern genutzt werden können.

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