Sachsen Quo vadis, OZG?

Von Serina Sonsalla 7 min Lesedauer

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Dr. Thomas Schmidt, Geschäftsführer des sächsischen IT-Dienstleistungsunternehmens Komm24, berichtet im Interview über die Erfolge und Herausforderungen in der ­Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.

Dr. Thomas Schmidt im Gespräch mit KISA-Geschäftsführerin, Daniela Leonhardt im KISA Forum 2024 in der Börse Dresden. (©  CSB LEIPZIG)
Dr. Thomas Schmidt im Gespräch mit KISA-Geschäftsführerin, Daniela Leonhardt im KISA Forum 2024 in der Börse Dresden.
(© CSB LEIPZIG)

Die Komm24 ist ein IT-Dienstleister in kommunaler Trägerschaft und stellt die Umsetzung des ­Onlinezugangsgesetzes (OZG) sicher. Was konnten Sie bislang erreichen, und an welchen Problemen arbeiten Sie aktuell?

Dr. Schmidt: Ursprünglich wurde das OZG 1.0 mit dem Ziel beschlossen, bis 2022 einen Großteil der Verwaltungsleistungen für ­Bürgerinnen und Bürger online zugänglich zu machen. Auch wenn das Ziel durch uns und auch bundesweit stark verfehlt wurde, haben wir in dieser Zeit bereits viel erreicht. Bis heute konnten wir über 160 Online-Antragsassistenten (OAA) entwickeln. Gemeinsam mit der KISA arbeiten wir daran, diese Assistenten den sächsischen Kommunen zur Verfügung zu ­stellen und entsprechende Dienstleistungen anzubieten.
Dabei haben wir durchaus gute ­Erfolge verzeichnet. Aber unsere Ziele konnten wir dennoch nicht vollständig verwirklichen. Unser ursprünglicher Plan war, 100 sächsische Kommunen mit jeweils 100 Antragsassistenten auszustatten. Immerhin nutzen derzeit 137 Kommunen zumindest einen Online-Antragsassistenten – mit insgesamt knapp 1.000 ausgerollten ­OAA sind wir aber noch weit vom Ziel entfernt.
Die Ursachen dafür sind vielfältig und vor allem der Situation in den Kommunen geschuldet. Da sind zum einen die fehlenden finanziellen Mittel. Doch aufgrund der Förderung durch den Freistaat Sachsen und mithilfe der Summen aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) können wir die OAA und den entsprechenden Betriebsservice kostenfrei anbieten. Weitere Probleme, mit denen Kommunen kämpfen, sind strukturell bedingt: Sie verfügen oft weder über das notwendige IT-Personal noch über das entsprechende Fachwissen.

Die Digitalisierung der Verwaltung ist nicht nur ein technisches Projekt, sondern ebenso ein Transformationsprozess: Das heißt neue Aufgaben, neue Strukturen und neue Themen für die Verwaltungsmitarbeiter.

All das muss ebenfalls begleitet und als Projekt organisiert werden. Diese Kapazitäten und das erforderliche Vermögen fehlen besonders vielen kleinen Kommunen. Wir als Komm24 erhalten Fördermittel, um Online-Antragsassistenten zu entwickeln und gemeinsam mit unseren Dienstleistern ­KISA und Lecos einen kostenfreien Service hierfür anzubieten.
Letztendlich brauchen die Kommunen aber eine End-to-End-Lösung für ihre Verwaltungsleistungen. Doch diese End-to-End-Lösung müssen sich sich derzeit selbst zusammenpuzzeln, denn es gibt verschiedene Stakeholder, Finanzierungsquellen und Dienstleister, zum Beispiel für die Fachverfahren, Basiskomponenten oder Infra­struktur, deren Leistungen alle zu einer ganzheitlichen Lösung zusammengesetzt werden müssen.

Das ist eine Aufgabe, die sehr viele Kommunen überfordert – und da müssen wir etwas unternehmen, das wissen wir.

Aber an den strukturellen Problemen müssen wir gemeinsam, die kommunale Seite und auch die staatliche Seite, arbeiten, sodass wir bessere Strukturen und übergreifende Angebote schaffen, die den Kommunen am Ende auch maßgeschneiderte End-to-End-Lösungen bieten können. Zudem arbeiten wir daran, gemeinsam in Kooperation mit den beiden größten kommunalen Dienstleistern in Sachsen, der ­Lecos GmbH und der KISA, ein ­umfassenderes Dienstleistungsspektrum zu entwickeln, um den Kommunen erweiterte Lösungen anzubieten, die in der Verwaltung tatsächlich von Nutzen sind.

Dr. Thomas Schmidt, Geschäftsführer bei Komm24. (©  www.kaiundkristin.de)
Dr. Thomas Schmidt, Geschäftsführer bei Komm24.
(© www.kaiundkristin.de)

In vielen Städten fällt der Zuspruch noch zurückhaltend aus. Welche Maßnahmen könnten zu einer Verbesserung beitragen und welche Lösungen dienen den Gemeinden als Blaupause?

Dr. Schmidt: Es gibt in Sachsen, bundesweit und in Europa sehr viele Beteiligte zum Thema digitale Verwaltung, ich erinnere hier nur mal an das Wimmelbild des Nationalen Normenkontrollrats. Dies führt häufig zu Problemen, Parallelentwicklungen und einem enorm hohen Abstimmungsbedarf – ganz nach dem Sprichwort „viele Köche verderben den Brei“. Zwar gibt es viele Ursachen für die Hindernisse, die wir erleben, aber die Vielzahl der Ansprechpartner und Zuständigkeiten könnte ein wesentliches Thema sein, weshalb der Zuspruch vieler Städte noch gering ausfällt. Dieses Hindernis ist jedoch nicht nur auf Sachsen beschränkt, sondern betrifft die ­Gemeinden in ganz Deutschland.
Wir stehen in engem Kontakt mit den Kommunen, um unsere ­Lösungen und Leistungen zu verbessern. So haben wir jetzt auf der Seite www.saechsisch-direkt.de umfangreiche Informationen über unsere Online-Antragsassistenten inklusive Testdaten und Testmöglichkeiten zur Verfügung gestellt und gleich auch einen Bestellbutton für die kostenfreie Bestellung eines Antragsassistenten durch die Kommune hinzugefügt. Damit wurde der Zugang zu den OAA für die Kommunen wesentlich vereinfacht.

Wir führen auch Gespräche mit Fachverfahrensherstellern, um die Integration unserer standardisierten Schnittstellen in deren Fachverfahren zu ermöglichen.
Allerdings nutzen einige Fachverfahrenshersteller ihre Marktstellung aus und verlangen hohe Kosten für die Integration, die viele Kommunen nicht aufbringen können.

Es gibt einige End-to-End-Lösungen, einschließlich Initiativen und Eigenprojekte, bei denen unsere Online-Antragsassistenten eine Rolle spielen. Wir unterstützen ­solche End-to-End-Lösungen ­insbesondere in größeren Kommunen und Landkreisen, die über das nötige IT-Potenzial verfügen. Diese Lösungen wiederum könnten als Blaupausen für kleinere ­Kommunen dienen.

Auf der nächsten Seite geht es weiter mit den Vorteilen der Zusammenarbeit zwischen KISA und Komm24, den bisherigen Erfolgserlebnissen sowie der Aussicht nach einem neuen Doppelhaushalt für 2025/26.

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