Interview OZG-Rahmenarchitektur: Erkenntnisse aus der zweiten Konsultation

Das Gespräch führte Nicola Hauptmann 4 min Lesedauer

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Das Zielbild für die OZG-Rahmenarchitektur wird in einem zweistufigen Konsultationsprozess erarbeitet. Luise Kranich vom BMI berichtet vorab über erste Erkenntnisse aus der zweiten Konsultation: Warum eine zentrale App nicht die einzige Lösung ist, wann Drittanbieter-Dienste sinnvoll sind – und wie KI besser nicht genutzt werden sollte.

Luise Kranich leitet das Referat Rahmenarchitektur, Standardisierung für Plattformsysteme und für Digitale Services beim BMI.(© privat / Christina Stolzenberg)
Luise Kranich leitet das Referat Rahmenarchitektur, Standardisierung für Plattformsysteme und für Digitale Services beim BMI.
(© privat / Christina Stolzenberg)

Die OZG-Rahmenarchitektur soll verbindliche Standards, einheitliche Schnittstellen und zentrale Basiskomponenten bieten. An der Entwicklung dieses Zielbildes konnten sich Interessierte aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft im Rahmen eines offenen, zweistufigen Konsultationsprozesses beteiligen. Die Ergebnisse der ersten Phase – von Oktober 2023 bis Januar 2024 – sind bereits ausgewertet und veröffentlicht.

Über die zweite Phase des Konsultationsprozesses haben wir mit Luise Kranich, Leiterin des Referats Rahmenarchitektur, Standardisierung für Plattformsysteme und für Digitale Services beim BMI, gesprochen.

Mit dem Zielbild der OZG-Rahmenarchitektur soll der Rahmen für eine interoperable und modulare föderale IT-Architektur von Bund, Ländern und Kommunen definiert werden. Die Notwendigkeit eines solchen gemeinsamen Zielbildes zeigte sich bei der OZG-Umsetzung deutlich: Das an sich sehr sinnvolle Prinzip „Einer für Alle“ stößt an Grenzen, wenn es sich um Einzelentwicklungen in heterogener Qualität und mit begrenztem Nachnutzungspotenzial handelt.

Mit Abschluss der zweiten Phase wurde der Konsultationsprozess zur OZG-Rahmenarchitektur zum 6. September beendet. Es soll dazu auch einen Abschlussbericht geben, das braucht sicher noch etwas Zeit. Was lässt sich denn vorab schon sagen?

Kranich: Für einen Gesamtüberblick ist es tatsächlich noch etwas zu früh. Wir haben insgesamt über 730 Kommentare erhalten, das ist großartig. Dafür sind wir dankbar und wir lesen, wie auch bei der ersten Phase der Konsultation, alles sehr gründlich und werten die Ergebnisse aus. Aber ich kann zu einzelnen Fragestellungen, die wir interessant fanden, schon mal etwas sagen. Zum Beispiel das Thema „Zugang zum Ökosystem“, das wir in den strategischen Leitplanken aufgegriffen haben.

Das Ökosystem soll ja grundsätzlich auch für externe Markteilnehmer offen sein…

Kranich: Ja, die Bandbreite reicht von „Wir nutzen eine zentrale Plattform oder App für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen“ bis hin zu „Wir binden Dienste in bereits bestehende Plattformen externer Anbieter ein“. Die Frage ist aber auch: Wer soll eigentlich einen Dienst anbieten können? Dazu wurde oft kommentiert, dass es – wie wir auch vermutet hatten – eben sehr darauf ankommt, um welche Art von Dienst es geht. Also ist es eher eine hoheitliche Aufgabe wie die Bestätigung der Identität einer Person, waren die Meinungen eher, dass so etwas nicht jedes kleine Start-up anbieten müsse. Ganz anders, wenn es darum geht, passende Angebote zu finden oder einen Dienst oder eine Antragstellung in einen anderen Dienst oder eine Plattform einzubetten. Da sind Drittanbieter durchaus sinnvoll, denn nutzerfreundliche Oberflächen erstellen – das können erfahrungsgemäß andere einfach besser. Es ist auch nicht die Kernaufgabe eines Ministeriums oder einer Verwaltung, die beste und coolste App zu bauen, sondern gut funktionierende Systeme zur digitalen Daseinsvorsorge bereitzustellen, welche den Ansprüchen an Barrierefreiheit und Sicherheit genügen. Und bei neuen Ideen und Konzepten zur Usability sollten wir wirklich arbeitsteilig vorgehen und eher auf die Angebote Dritter setzen.

Übersicht zu den Strategischen Leitplanken

Quelle: BMI.

Bei der ersten Phase der Konsultation gab es auch Feedback nicht nur zu konkreten Fragen der Rahmenarchitektur, sondern auch zu übergreifenden Fragen, zum Beispiel zum Konsultationsprozess selbst. Zeichnet sich das in der zweiten Runde auch ab?

Kranich: Ja, auch dieses Mal haben wir zusätzliche Kommentare erhalten. Zum Beispiel kam der Vorschlag, eine groß angelegte Kommunikationskampagne für die eID-Funktion des Personalausweises zu starten, um diese eigentlich tolle Funktion auch wirklich bekannt zu machen. Für uns ist das ein sehr wertvolles Feedback. Denn tatsächlich wird die Nutzung von Online-Diensten oft abgebrochen, wenn die digitale Identifikation nicht gelingt.
Oder Themen wie KI: Ganz oft wurde gefordert, viel mehr KI in die Verwaltungen zu bringen, weil sich damit Prozesse verschlanken, vereinheitlichen und automatisieren lassen. Es entwickelte sich aber auch eine Diskussion zur Frage: Wo sollten wir denn KI besser nicht einsetzen?

Aus ethischen Gründen oder wenn die Ergebnisse nicht transparent nachvollziehbar wären?

Kranich: Nein, wenn es die Prozesse nicht verbessert. Für die Genehmigung einer Windkraftanlage zum Beispiel müssen Sachverständige ein Gutachten erstellen. Dazu erheben sie die nötigen Kennzahlen. Dann können sie eine KI beauftragen, daraus einen Bericht im geforderten Umfang von beispielsweise 200 Seiten zu erstellen, den sie ihrem Antrag beifügen. Und auf der anderen Seite ist die zuständige Behörde, die ein Large-Language-Modell darauf trainiert hat, genau solche Berichte zu analysieren und die relevanten Informationen daraus wieder zu extrahieren. Dann haben wir mithilfe einer Zukunftstechnologie ein sehr ineffizientes System geschaffen – statt einfach vorzugeben, dass Sachverständige die relevanten Kennzahlen direkt in einem maschinenlesbaren Format einzugeben haben.

Das klingt nach interessanten Diskussionsbeiträgen, wir sind gespannt auf den Abschlussbericht. Steht denn schon fest, welche Punkte im Einzelnen darin erläutert werden?

Kranich: Der Abschlussbericht fasst im Wesentlichen die Ergebnisse der Konsultation zu den Visionen pro Funktionsbaustein zusammen – das gemeinsame Zielbild ist derzeit noch in der Endredaktion von Bund und Ländern, um am 13.11. durch den IT-Planungsrat beschlossen werden zu können.

Noch mehr Hintergründe und Informationen zur OZG-Rahmenarchitektur und den Konsultationen gibt es in unserem Podcast-Interview mit Luise Kranich:

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