Mit der Konsultation zum Tech-Stack hat die Diskussion zum Deutschland-Stack Fahrt aufgenommen – in einer aktuellen Stellungnahme hat die OSBA ihre Forderungen nicht nur zur technischen Ausgestaltung, sondern auch zur Governance, Ökosystem formuliert. Kernpunkt: die Verbindlichkeit von Open Source und offenen Standards.
Da die öffentliche Verwaltung anhand konkreter Use Cases beschaffe, sollte die Technologie-Landkarte des Deutschland-Stacks in eine „Lösungskarte mit Use-Case-Schichten überführt werden“, so die OSBA.
In ihre Stellungnahme zum Deutschland-Stack betont die OSBA (Open Source Business Alliance – Bundesverband für digitale Souveränität e.V.) zum einen ihre ausdrückliche Unterstützung für den Deutschland-Stack als „eines der wichtigsten Digitalvorhaben der Bundesregierung zur Stärkung der digitalen Souveränität und der IT-Wirtschaft“. Begrüßt wird auch die Festschreibung von Souveränität, Interoperabilität und europäischer Anschlussfähigkeit im Leitbild des Stacks. Gleichzeitig hat der Verband mehrere Forderungen in Bezug auf den Einsatz von Open Source, die Kriterien, Sicherheit und Anschlussfähigkeit, aber auch Governance und Ökosystem.
Kriterien müssen verbindlich sein
Für den Deutschland-Stack sind in einem Reifegradmodell die Kriterien: Digitale Souveränität, Interoperabilität, Zukunftsfähigkeit, Marktrelevanz, Vertrauenswürdigkeit und Nachhaltigkeit zur Einstufung vorgeben. Diese Kriterien müssten aber auch verbindlich sein, um nicht zum „zahnlosen Tiger“ zu werden, mahnt die OSBA. Daher solle der Satz gestrichen werden: „Durch das Fehlen einer Bewertung entlang der Kriterien ist kein Ausschluss vom Tech-Stack gegeben." Die Bewertung der einzelnen Stufen solle konkretisiert und die Kriterien zudem gewichtet werden (mit höheren Gewichtungen für Digitale Souveränität und Vertrauenswürdigkeit). Das Kriterium „Marktrelevanz“ sei zu konkretisieren, z. B. in Bezug auf KMU-Eignung, Multi-Vendor-Betrieb, um nicht mit „Marktmacht“ gleichgesetzt zu werden.
Vorrang für Open Source
Die grundlegende Forderung des Verbandes ist, den Vorrang für Open-Source-Lösungen in Vergabe und Beschaffung wie auch in Architektur und Betrieb eindeutig und verbindlich zu verankern. Denn, wie in der Stellungnahme weiter dargelegt wird, könnten durch den Open-Source-Einsatz in fast allen Kriterien höhere Reifegrade erreicht werden. Open Source Software biete außerdem das Potenzial für deutlich höhere IT-Sicherheit, da „unabhängig, transparent und nachvollziehbar überprüfbar [sei], was die Software tut".
Der Deutschland-Stack müsse „eine klare Vorgabe für die Nutzung von Open Source Software, offenen Standards und offenen Schnittstellen machen", erklärte der OSBA-Vorstandsvorsitzende Peter Ganten, denn vor dem Hintergrund der geopolitischen Krisen sei die deutsche Abhängigkeit von proprietären Software-Anbietern eine ernsthafte Bedrohung für unseren Staat, unsere Wirtschaft und unsere Sicherheit. „Open Source Software ist in dieser Situation kein Nice-to-Have, sondern die Voraussetzung für digitale Souveränität, eine funktionierende Verwaltung und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft."
In der Stellungnahme wird zudem die europäische Anschlussfähigkeit betont. Hier empfiehlt die OSBA den Bezug auf das EU Cloud Sovereignty Framework und die darin formulierten messbaren Souveränitätskriterien – wenngleich es hier beim Punkt „Origin of Software“ noch Diskussionsbedarf gebe, „da hierdurch ggf. internationale Open-Source-Softwareprojekte, die sehr relevant für die digitale Souveränität und Kontrollfähigkeit von digitaler Infrastruktur sein können, ausgeschlossen werden könnten.“
Governance und Beteiligung
„Der Deutschland-Stack benötigt eine kooperative und von den Kontributoren getragene Governance“, diese müsse auch die Steuerung der Auswahl der Komponenten und deren Auswahl beinhalten, heißt es in der Stellungnahme. Die OSBA schlägt u.a. vor:
OpenCode zur zentralen Plattform für den Deutschland-Stack zu machen – nicht nur für Beteilungsformate, sondern auch für Best Practices und Anwendungsfälle;
Betreiber-Kompetenz in öffentlicher Hand (oder EU-Dienste) und
OSPOs (Open Source Program Offices) auf Ressort- oder Länderebene.
Offene Beteiligungsformate sollten institutionalisiert werden und die OSBA möchte sich an den begleitenden Workshops des BMDS beteiligen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.