Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf Opt-out-Regelung für die E-Akte in der Justiz

Von Serina Sonsalla 1 min Lesedauer

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Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beschlossen: Darin steht, dass Bund und Länder noch bis zum 1. Januar 2027 die Möglichkeit zur Fortführung von Akten in Papierform haben.

Die bundesweite Einführung der elektronischen Akte in der Justiz ist bis zum 1. Januar 2026 vorgesehen.(Bild: ©  WACHI - stock.adobe.com / KI-generiert)
Die bundesweite Einführung der elektronischen Akte in der Justiz ist bis zum 1. Januar 2026 vorgesehen.
(Bild: © WACHI - stock.adobe.com / KI-generiert)

Die elektronische Akte soll flächendeckend und reibungslos in Deutschland eingeführt werden. In einzelnen Ländern und Teilbereichen hat die Einführung allerdings zu Verzögerungen aufgrund „etwaiger Digitalisierungslücken“ geführt. Um dieses Problem und mögliche negative Auswirkungen zu vermeiden, hat das Bundeskabinett nun einen Gesetzentwurf des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beschlossen.

Dieser sieht eine „Opt-out“-Regelung vor, die bis zum 1. Januar 2027 gelten soll. Die Regelung ermöglicht es Bund und Ländern, bei Bedarf ausnahmsweise auch nach der verpflichtenden Einführung zum 1. Januar nächsten Jahres die Anlage sowie die (Weiter-) Führung von Akten in der Justiz in Papierform fortzusetzen. Es ist die letzte Abweichung, um Schwierigkeiten bei der Umsetzung zu umgehen und weiterhin eine leistungsfähige Justiz zu gewährleisten.

Ausnahmeregelungen gibt es aber nicht nur justizintern, sondern auch für Polizeibehörden: Auch Staatsanwaltschaften können ihre Ermittlungsakten weiterhin in Papierform anlegen, solange E-Akten oder polizeiliche Vorgänge nicht elektronisch übermittelt werden können – sei es technisch oder aufgrund von übermäßigem Aufwand. Diese Regelung ist ebenfalls bis Anfang 2027 befristet.

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