Datennutzung ÖFIT: mehr Transparenz bei den Standards

Von Susanne Ehneß 3 min Lesedauer

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Das Kompetenzzentrum Öffentliche IT (ÖFIT) hat ein Whitepaper zum Thema „Datenbezogene Standards“ veröffentlicht. Die Autoren Gabriele Goldacker und Christian Weidner beschreiben darin die Herausforderung durch das Erfassen, Speichern, Übermitteln und Weiterverarbeiten von Daten sowie entsprechende Thesen und Empfehlungen.

Die Autoren empfehlen mehr Transparenz und Austausch.(©  Muhammad - stock.adobe.com)
Die Autoren empfehlen mehr Transparenz und Austausch.
(© Muhammad - stock.adobe.com)

„Datensilos und Datenfriedhöfe werfen Fragen nach Sinn und Effizienz von Erhebung und Speicherung auf, während Datenschutz­aspekte, -bedenken und -verstöße die oft noch nebulöse Diskussion um Datentreuhänderschaft befördern“, heißt es im Vorwort des ÖFIT-Whitepapers „Datenbezogene Standards“. Solche Standards seien die Voraussetzung für eine sinnvolle Datennutzung – egal ob digital oder nicht –, da sie die debattenreiche Thematik rund um Datenschutz, -zugriff und -nutzung einordnen. Auch das Thema Daten­ethik kommt im Whitepaper nicht zu kurz.

Die Autoren Gabriele Goldacker und Christian Weidner stellen folgende Thesen auf:

  • Aufgrund fehlender Informationen über existierende Standards wird zu oft „das Rad neu erfunden“. Die Autoren stellen fest, dass ein übergreifendes Wissensmanagement im Public Sector fehlt – sowohl zwischen den Behörden als auch zwischen Wirtschaft und Verwaltung.
  • Datenbezogene Standards müssen angemessen und für alle Betroffenen praxistauglich sein. Die Autoren plädieren für „das richtige Maß“ bei den Standards, aber auch bei deren Umsetzung. „Ein Standard, der absehbar nicht ausreichend zukunftsfest ist, ist ebenso unangemessen wie ein Standard, der weit mehr verpflichtend regelt, als in der Praxis notwendig ist“, heißt es im Whitepaper.
  • Mehrere aufeinander aufbauende Standards sind besser als ein Alleskönner. Die Autoren empfehlen eine Modularisierung und eine Wiederverwendung von ­Modulen auch anderer Domänen: „Dies erleichtert die Erstellung in sich konsistenter Standards, deren spätere Anpassung an neue Anforderungen und technischen Fortschritt sowie den Austausch einzelner Komponenten.“
  • Ohne standardisierte Metadaten keine Nachnutzung. Die Autoren betonen, dass Daten und auch bestimmte spezifische ­Metadaten in einem standardisierten Format vorliegen müssen, damit eine Nachnutzung möglich ist.
  • Die Nutzung von datenbezogenen Standards erfordert Kenntnisse des funktionalorganisatorischen Rahmens. Die Autoren weisen darauf hin, dass es Spezifikationsstandards gibt – wie beispielweise Unified Markup Language (UML) –, die verstanden werden müssen. Und: „Für viele (Meta-)Datenstandards gibt es wiederverwendbaren Referenzcode in gängigen Programmiersprachen oder Testumgebungen, in denen die Korrektheit eigener Implementierungen geprüft werden kann“, heißt es weiter.
  • Auch für Daten gilt: Nicht alles, was möglich ist, ist auch zulässig und vertretbar. Die Autoren betonen, dass rund um das Thema Daten auch die Faktoren Angemessenheit und Risiken beachtet werden müssen: „So ist beispielsweise noch unbekannt, welche besonderen Kategorien personenbezogener Daten zukünftig, z. B. durch den Einsatz künstlicher Intelligenz, aus welchen Kombinationen von jeweils für sich genommen unkritischen Einzeldaten bestimmt werden können.“ Deshalb seien auch ­explizite Standards für den ­ethischen Umgang mit Daten notwendig.

Das Whitepaper blickt konkret auf die Notwendigkeit datenbezogener Standards, auf deren Entwicklung sowie auf Kategorien und Kriterien. Zuden werden bestehende Standards wie XRechnung und OParl genauer analysiert. Abschließend fassen die Autoren übergeordnete Handlungsempfehlungen zusammen. Diese richten sich vor allem an Entscheider und Entscheiderinnen:

  • „Verbündete“ für (datenbezogene) Standardisierungsbedarfe ­suchen. Know-how zusammenbringen, verschiedene Perspektiven einbringen, Parallel- und Fehlentwicklungen vermeiden – die Autoren betonen die Vorteile, Standardisierungsbedarfe öffentlich zu machen und damit andere Personen mit ins Boot zu holen.
  • Etablierte (datenbezogene) Standards für den gesamten öffentlichen Sektor leicht, zentral und pauschal zugänglich machen. „Hilfreich ist dazu ein auf die Belange des öffentlichen Sektors abgestimmtes zentrales Portal mit zeitgemäßen Suchmöglichkeiten, sodass die Interessierten keine Vorkenntnisse über Standardisierungsgremien und Fachtermini benötigen“, schreiben die Autoren.
  • Ansprechpartner:innen für (datenbezogene) Standards etablieren. Gerade für kleinere öffentliche Stellen seien übergreifend zuständige Ansprechpartner sinnvoll, meinen die Autoren. Auf diese Weise könne man „zügig und flächendeckend“ zu auf koordinierten Standards basierenden Lösungen gelangen.
  • Verfolgung von Standardisierungsprojekten für alle Betroffenen ermöglichen. Die Autoren meinen, dass zumindest die Eckdaten von Standardisierungsprojekten, beispielsweise Zweck des Standards, Zeitrahmen, Beteiligte, Status und Kontaktmöglichkeiten, öffentlich und gut auffindbar sein sollten. Auch Beschlussprotokolle, aus denen ersichtlich wird, unter welchen Annahmen entschieden wurde, seien hilfreich. „Aktive Beteiligungsmöglichkeiten für öffentliche Stellen und Dritte sowie das öffentliche Zugänglichmachen von Entwurfsfassungen sollten der Normalfall sein“, so die Autoren.

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