eGovernment-Projekt

Nationales Waffenregister enthüllt: 5,5 Millionen legale private Waffen

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Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Gewährleistung der Sicherheit der zu speichernden Daten gelegt. Datenübermittlungen und Abfragen aus dem Nationalen Waffenregister erfolgen ausschließlich über Verwaltungsnetze. Eine Kommunikation mit der zentralen Komponente über das Internet ist ausgeschlossen.

In Abstimmung mit dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde vom Bundesverwaltungsamt als Registerbehörde der Einsatz obligatorischer Verschlüsselungstechniken vorgegeben. Weiterhin muss jede örtliche Waffenbehörde ein IT-Sicherheitskonzept entsprechend des ermittelten NWR-Schutzbedarfs erstellen.

„Das Nationale Waffenregister leistet einen wichtigen Beitrag zur Strafverfolgung und zur Bekämpfung überregionaler, länderübergreifender sowie international grenzüberschreitender Kriminalität,“ bekräftigt Dr. Joachim Sturm, Gesamtprojektleiter im Bundesministerium des Innern.

Blitzauskunft für die Polizei in Gefahrenlagen

Gerade in Gefahrensituationen, zum Beispiel bei Geiselnahmen oder Razzien, kann die Polizei mithilfe der zentralen, computergestützten Datenbank innerhalb von Minuten nachprüfen, ob Verdächtige im Besitz einer registrierten Schusswaffe sind. Ein Novum: Bisher konnten Anfragen teilweise nur mit hohem zeitlichen Aufwand gestellt werden, da einige Behörden sogar noch mit Karteikarten arbeiteten.

Möglich wurde das System auch durch den neuen Standard zum Austausch von Daten „XWaffe“, den der eGovernment-Spezialist init AG für digitale Kommunikation mit Experten aus Bund und Ländern erarbeitet hat. Der Standard gewährleistet die reibungslose Kommunikation zwischen den IT-Systemen in den Waffenbehörden und der zentralen Komponente. Ein besonderer Schwerpunkt wurde auf die IT-Sicherheit dieses verteilten Systems gelegt.

Senior Consultant Marc Zumkley: „XWaffe und die darauf aufbauende Sicherstellung der Tauglichkeit der örtlichen Waffenverwaltungssysteme (ÖWS) ist die Basis für die hohe Qualität und Verlässlichkeit der vorgehaltenen Daten. Dank des Einsatzes standardisierter Kataloge in den ÖWS-Systemen unter gezielter Recherchemöglichkeiten, kann ein großer Schritt in Richtung ordnungsgemäßer Verwaltung in Deutschland gemacht werden.“

Zusätzlich zur Standardisierung wurden die unterschiedlichen IT-Systeme in den einzelnen Behörden nachhaltig modernisiert. Entsprechend der aktuellen Beschlusslage der Innenministerkonferenz (IMK) werden 2013 sowohl die Gestaltung optimaler Betriebsprozesse und die Optimierung des NWR I als auch die Konzeptionierung und Umsetzung der weiteren Ausbaustufe des NWR konsequent vorangetrieben. Im Mittelpunkt steht dabei die Nachvollziehbarkeit des Lebenszyklus einer Waffe durch die Einbeziehung von Herstellung, Handel, Import und Beschuss.

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