Berliner Senatskanzlei Land Berlin digitalisiert Bearbeitung von Zuwendungen

Von Stephan Augsten 2 min Lesedauer

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Die Berliner Senatskanzlei meldet Fortschritte beim „Projekt zur Vereinfachung, Optimierung und Digitalisierung von Zuwendungen“. Drei von vier Teilprojekten sind bereits abgeschlossen, die vierte Phase sieht eine vollständige Digitalisierung – vom Antrag bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung – bis 2027 vor.

Cansel Kiziltepe (SPD), Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung: „Die Formalitäten rund um Zuwendungen müssen einfacher und transparenter werden.“(©  photothek.net)
Cansel Kiziltepe (SPD), Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung: „Die Formalitäten rund um Zuwendungen müssen einfacher und transparenter werden.“
(© photothek.net)

Das Land Berlin macht ernst mit der Modernisierung seines Zuwendungswesens. In einem umfassenden Reformprojekt werden die Verfahren zur Beantragung und Verwaltung von Fördergeldern neu aufgestellt. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand sowohl für die Antragsteller als auch für die Verwaltung deutlich zu reduzieren. Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, betont: „Die Formalitäten rund um Zuwendungen müssen einfacher und transparenter werden.“ Nur als bürgernahe Verwaltung könne man die soziale Infrastruktur Berlins sichern.

Das Projekt gliedert sich in vier Teilbereiche. Im ersten Schritt wurden im Zuge partizipativer Workshops und Befragungen konkrete Reformvorschläge zur Vereinfachung des Zuwendungsrechts erarbeitet. Diese sollen nun in Änderungen der Landeshaushaltsordnung münden und werden deshalb im Frühjahr dem Senat zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine neu geschaffene „Zentrale Ansprechstelle Zuwendungen“ (ZAZ) soll die Umsetzung der Reformen begleiten und das Zuwendungsrecht kontinuierlich weiterentwickeln.

Zielsetzung des zweiten Teilprojekts war es, Optimierungspotenziale in den Verwaltungsabläufen zu identifizieren. Dabei zeigte sich, dass bisher weder einheitliche Antragsformulare noch standardisierte Bearbeitungsschritte existieren. Die Erkenntnisse fließen nun in die Standardisierung und Digitalisierung der entsprechenden Prozesse ein, die als Grundlage für die Digitalisierung dienen sollen. Im dritten Baustein erfolgte eine umfassende Analyse der bestehenden Datenbanken und Berichtspflichten. Eine berlinweite Umfrage ergab dabei eine Rücklaufquote von 22 Prozent bei 198 befragten Stellen.

Das vierte und letzte Teilprojekt läuft noch bis Sommer 2027 und widmet sich der umfassenden Digitalisierung der Prozesse hin zu einem IKT-konformen IT-Fachverfahren. „Wir stellen uns eine einheitliche und medienbruchfreie Ende-zu-Ende Abwicklung des gesamten Zuwendungsverfahrens zur Projektförderung im gesamten Land Berlin in elektronischer Form vor“, heißt es aus der Senatsverwaltung. Eine Kerngruppe aus 13 Berliner Behörden arbeite bereits gemeinsam an der Umsetzung und konzentriere sich aktuell auf die Arbeitspakete 2 und 3, die sich ab Februar respektive April 2025 mit der Analyse und Priorisierung wesentlicher Anforderungen sowie der Festlegung des Lösungsumfangs und der Umsetzungsmöglichkeiten beschäftigen.

„Ich freue mich sehr, dass dieses Projekt Barrieren abbaut und eng mit den Menschen kooperiert, die täglich mit Zuwendungen zu tun haben“, unterstreicht Senatorin Kiziltepe. Zuwendungsempfänger und -empfängerinnen hätten häufig mit unterschiedlichen Antragswegen zu kämpfen, aber auch in der Verwaltung zeichne sich der hohe Aufwand ab. Die Vereinheitlichung und Verschlankung der Prozesse könnte also sowohl den Antragstellern als auch den Verwaltungsmitarbeitern zugutekommen.

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