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Außerdem soll die Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke für die Gemeinden verbessert werden. Einzelne Kommunen können maximal eine Million Euro erhalten – das ist eine Verdoppelung der maximalen Fördersumme. Die Fördersätze sollen um 20 Prozentpunkte auf maximal bis zu 80 Prozent angehoben werden. In besonderen Einzelfällen ist sogar ein Fördersatz von bis zu 90 Prozent möglich. Die bisherigen Fördersätze lagen je nach Finanzkraft der Gemeinde zwischen 40 und 80 Prozent.
Die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel wurden von einer Milliarde Euro auf 1,5 Milliarden Euro erhöht.
Keine Gemeinde habe durch die Neuerungen Nachteile zu befürchten, auch nicht die Gemeinden, die jetzt bereits im Verfahren sind. Diese könnten an Stelle des Bewilligungsbescheids einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen und so von der geänderten Förderung profitieren, so Söder und Mühlacker.
Weiterhin soll die Beratung für die Gemeinden verbessert werden. Für den administrativen Aufwand der Kommunen für die Beteiligung am Förderverfahren (Beauftragung externer Planungsbüros, Personal- und Sachaufwand in der Kommune) sollen sie ein „Startgeld Netz“ in Höhe eines Festbetrags von 5.000 Euro erhalten.
Die 51 Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung mit ihren 22 Außenstellen dienen als Ansprechpartner für die Kommunen vor Ort. Damit steht bayernweit pro Landkreis ein Breitbandmanager zur Verfügung, der die Kommunen im gesamten Förderverfahren begleitet und sich eng mit der Bewilligungsstelle bei der Regierung abstimmt.
Das Bayerische Breitbandzentrum wurde nach Amberg verlagert. Es hat bereits zu Jahresbeginn seine Arbeit aufgenommen. Hauptaufgaben sind die Koordinierung der Beratung durch die Breitbandmanager und die Sicherstellung beziehungsweise Optimierung der Beratungsqualität.
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