Registermodernisierung Jetzt geht's NOOTS

Von Johannes Kapfer 2 min Lesedauer

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Einmal mitteilen, mehrfach nutzen. Dieses Prinzip soll die deutsche Verwaltung revolutionieren. Mit NOOTS entsteht die Infrastruktur für eine nachhaltig vernetzte öffentliche Verwaltung. Doch der Weg dorthin ist steinig und föderal.

Sämtliche Daten sollen künftig nur noch ein einziges Mal an den Staat übermittelt werden. Es wurde sogar ein „Mehrfachanforderungsverbot“ in den NOOTS-Staatsvertrag aufgenommen. (Bild: ©  gonin - stock.adobe.com)
Sämtliche Daten sollen künftig nur noch ein einziges Mal an den Staat übermittelt werden. Es wurde sogar ein „Mehrfachanforderungsverbot“ in den NOOTS-Staatsvertrag aufgenommen.
(Bild: © gonin - stock.adobe.com)

Zum ersten Juli 2025 ist die „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“ in die operative Umsetzungsphase gestartet. Damit wurde eine entscheidender Schritt auf dem Weg der Verwaltungsdigitalisierung beschritten. Im Zentrum steht dabei das Nationale ­Once-Only Technical System (NOOTS) – eine zentrale technische Infrastruktur, die den sicheren Datenaustausch zwischen Behörden gemäß des Once-Only-Prinzips ermöglichen soll.

Nein zur Mehrfacherfassung

Das NOOTS verspricht nicht weniger als eine Revolution für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen. Daten sollen nur noch ein einziges Mal erfasst werden und können dann – mit Zustimmung der Betroffenen – sicher und transparent zwischen verschiedenen Behörden ausgetauscht werden. Dadurch sollen Zeit gespart, Aufwände signifikant reduziert und digitale Verwaltungsprozesse erheblich verschlankt werden.

„Die Registermodernisierung ist ein zentrales Vorhaben des IT-Planungsrats“, betont Ina-Maria Ulbrich, Staatssekretärin in Mecklenburg-Vorpommern und in diesem Jahr Vorsitzende des IT-Planungsrats. „Mit dem Start der Umsetzungsorganisation NOOTS gehen wir einen entscheidenden Schritt in Richtung einer modernen, medienbruchfreien Verwaltung.“

Am 11. Juli 2025 konstituierte sich – auf Grundlage des IT-Planungsratsbeschluss 2025/13 und im Sinne des §3 Absatz 4 des NOOTS-Staatsvertrags – die neue Steuerungsgruppe NOOTS, die zentrale Entscheidungen zu Betrieb, Weiterentwicklung und Finanzierung treffen soll. Vertreten und stimmberechtigt sind der Bund sowie die Länder Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Hamburg und das Saarland.

Christian Pfromm, CDO Hamburg und Vorsitzender der Steuerungsgruppe, hebt die strategische Bedeutung hervor: „Die Umsetzung des Once-Only-Prinzips durch das NOOTS ermöglicht nicht nur den europaweiten Austausch von Nachweisen, sondern treibt auch die Modernisierung der Verwaltung entscheidend voran.“

Drei-Säulen-Struktur für die Umsetzung

Operativ fußt die Umsetzung des NOOTS auf drei Standbeinen. Innerhalb der FITKO wird eine fachlich koordinierende Stelle ins Leben gerufen. Diese wird von der Geschäftsstelle NOOTS – ebenfalls in der FITKO verortet – koordiniert. Im Bundesverwaltungsamt hingegen wurde eine betriebsverantwortliche Stelle installiert. Die Gesamtleitung liegt fortan bei der FITKO, während beim BVA die stellvertretende Leitung der Projektleitung vertreten ist.FITKO-Präsident Dr. André Göbel unterstreicht die Bedeutung dieser neu geschaffenen Struktur. „Das NOOTS schafft die häufig ignorierten Grundlagen, um komplizierte Verwaltungsprozesse für Bürgerinnen und Bürger sowie ­Unternehmen ganz grundständig zu vereinfachen.“

BVA-Präsidentin Katja Wilken kündigt überdies konkrete Schritte zur zeitnahen Umsetzung an. Derzeit liefen die Vorbereitungen für zwei Umsetzungsprojekte, die den Nachweisdatenaustausch über das NOOTS noch in diesem ­Kalenderjahr produktiv nutzen ­sollen.

Rahmenbedingungen

Der NOOTS-Staatsvertrag wird aktuell von Bund und Ländern ratifiziert. Ziel ist der schrittweise Anschluss von Register- und Onlinediensten sowie die Umsetzung des Once-Only-Prinzips auf bundesweiter wie europäischer Ebene. Dabei positioniert sich NOOTS als zentraler Baustein des Deutschland-Stacks und soll die Grundlage für eine proaktive, antragslose öffentliche Verwaltung schaffen, bei der Daten – automatisiert und sicher – behördenübergreifend abgerufen werden können. Und eben jeweils nur ein einziges Mal.

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