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Konzeption der elektronischen Plattform
Neben den Antragstellern haben der zentrale Einheitliche Ansprechpartner und sämtliche zuständigen Stellen im Land Berlin (Bezirke, Hauptverwaltung und Kammern) Zugang zum System. Die Antragsteller können den Einheitlichen Ansprechpartner und alle anderen zuständigen Stellen über das Internetportal, aber auch per Telefon, postalisch oder persönlich erreichen. Dabei kann der Einheitliche Ansprechpartner auch für den Dienstleistungserbringer als initialer Antragsteller tätig werden.
Den Kern des Systems bildet die webbasierende Kollaboration zwischen den Verfahrensbeteiligten (Antragsteller, Einheitlicher Ansprechpartner und zuständige Stellen). Alle Beteiligten haben Zugang zu spezifischen virtuellen Bereichen, in denen alle für den jeweiligen Fall notwendigen Statusinformationen, Aktionen, Beschreibungen, Formulare, Bescheide dargestellt werden.
Die elektronische Plattform steuert den Gesamtablauf von der Informationsanfrage über die Antragstellung bis zur abschließenden Bescheiderteilung, überwacht Fristen und sorgt begleitend für die pünktliche Information aller beteiligten Akteure. Sämtliche im Rahmen der elektronischen Verfahrensabwicklung entstehenden Fälle fließen so in ein gemeinsames System ein, wobei die Verfahrensbeteiligten entsprechend eines hinterlegten Berechtigungskonzepts jederzeit eine rollengerechte Sicht auf die jeweiligen Fälle, Vorgänge, Dokumente und Statusinformationen haben.
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