Plattformansatz Government as a Platform für Deutschland?

Ein Gastbeitrag von Inga Karrer, Moritz Ahlers und Peter Kuhn 5 min Lesedauer

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Der Ansatz „Government as a platform“ (GaaP) sieht Staat und Verwaltung als Plattform, auf der eine Co-Kreation mit Bürgern und Wirtschaft stattfinden kann. Die IT-Basiskomponenten werden dabei zentral finanziert und gesteuert.

Der Plattformansatz legt einheitliche IT-Basiskomponenten und -Standards fest, eröffnet aber auch dezentrale Gestaltungsspielräume.(©  vegefox.com - stock.adobe.com)
Der Plattformansatz legt einheitliche IT-Basiskomponenten und -Standards fest, eröffnet aber auch dezentrale Gestaltungsspielräume.
(© vegefox.com - stock.adobe.com)

Gute Ideen sind im Kern meist einfach. So auch der Plattformansatz „Government as a platform“ (GaaP). GaaP betrachtet den Staat und seine Verwaltung als eine Plattform, auf der Co-Kreation mit Bürgern und Unternehmen stattfinden kann. Eine Dimension dieser Plattform ist die Realisierung der digitalen Verwaltung nach den Prinzipien der Plattformökonomie. Eine zentrale IT-Basisinfrastruktur (wie z. B. Identifikations-, Transport- oder Bezahlkomponenten) mit einheitlichen IT-Standards bildet den Plattformkern und ermöglicht ohne großen Koordinationsaufwand interoperable Interaktionen zwischen staatlichen und privaten Akteuren im dezentralen Plattform-Ökosystem.

Die IT-Basiskomponenten werden dabei zentral finanziert, gesteuert und für sämtliche Verwaltungs­ebenen verbindlich vorgegeben. Insofern bedeutet GaaP eine Zentralisierung der IT-Infrastrukturkompetenz und Finanzierungs­verantwortung und eine partielle Einschränkung der Organisationshoheit der dezentralen Aufgabenträger.

Sowohl bei der (kooperativen) Eigenentwicklung als auch bei der Beschaffung von IT-Komponenten auf dem freien Markt (wie beispielsweise Fachverfahren oder Online-Diensten) sind sämtliche Aufgabenträger durch die verbindliche Vorgabe gebunden, dass die entwickelten und beschafften IT-Komponenten mit den einheitlichen IT-Basiskomponenten und -Standards kompatibel sein müssen.

Inga Karrer(©  DIHK)
Inga Karrer
(© DIHK)

Zentralisierung des ­Plattformkerns, ­Dezentralisierung des Plattform-Ökosystems

Man wird GaaP jedoch nicht gerecht, wenn man einseitig den ­Zentralisierungsanteil in den Vordergrund stellt. Im Gegenteil: Die partielle Zentralisierung von Infra­strukturkompetenz und Finanzierungsverantwortung für IT-Basiskomponenten auf der einen Seite zielt gerade darauf ab, dezentrale Gestaltungsspielräume wirksam zu erhalten oder sogar praktisch zu eröffnen. Die verbindliche Festlegung einheitlicher IT-Basiskomponenten und -Standards gibt dezentralen Aufgabenträgern wie privaten IT-Dienstleistern (und insbesondere Start-ups) Planungssicherheit und ist geeignet, deren Innovationskraft und Entscheidungsfreude zu fördern. IT-Lösungen, die im Plattform-Ökosystem auf Basis der offenen Plattform-Standards entwickelt werden – beispielsweise Online-Dienste und Fachverfahren – können jederzeit auf der einheitlichen Plattform skaliert werden.

GaaP im Diskurs zwischen Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Politik und Staatspraxis

Angesichts dieser positiven Verheißung überrascht es nicht, dass sich in den letzten Jahren zunehmend Akteure aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Politik und in jüngster Zeit auch aus der Staatspraxis mit dem GaaP-Ansatz auch in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland auseinandersetzen bzw. sich für seine Umsetzung aussprechen. Prominentester Befürworter dürfte wohl der Nationale Normenkontrollrat (NKR) sein (siehe zuletzt im Jahresbericht 2023, insb. Kernbotschaft 3).

Moritz Ahlers(©   FITKO)
Moritz Ahlers
(© FITKO)

Erwähnenswert sind auch die im Auftrag der FITKO (Föderale IT-Kooperation) 2021 von fortiss erstellte Kurzstudie „Verwaltung. Digitalisierung. Plattform“ sowie das im Mai dieses Jahres veröffentlichte NEGZ-Impulspapier „Rechtliche Wege hin zu einem föderalen Plattform-Ökosystem“ und die kürzlich veröffentlichte NEGZ-Kurzstudie „Government as a Platform in Deutschland“.

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