Sicherheitsgesetze werden evaluiert Freiheit, Demokratie – und Überwachung?

Von Nicola Hauptmann 4 min Lesedauer

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Bundesinnen- und Bundesjustizministerium haben das Max-Planck-Institut mit der Überprüfung der Sicherheitsgesetze beauftragt. Mit dieser „Überwachungsgesamtrechnung“ soll ein Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt werden.

Mit der Überwachungsgesamtrechnung soll das Netz an Überwachungsbefugnissen auf wissenschaftlicher Grundlage ermittelt und analysiert werden.(© Synesthesia AI Stock – stock.adobe.com)
Mit der Überwachungsgesamtrechnung soll das Netz an Überwachungsbefugnissen auf wissenschaftlicher Grundlage ermittelt und analysiert werden.
(© Synesthesia AI Stock – stock.adobe.com)

Zur Halbzeit ihrer Legislaturperiode hat die Ampelregierung fast zwei Drittel der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag bereits umgesetzt (38 Prozent) oder begonnen (26 Prozent), wie eine Analyse der Bertelsmann Stiftung zeigt. Zu den begonnenen Projekten gehört die Evaluierung der Sicherheitsgesetze. Im Vertrag heißt es dazu: „Die Sicherheitsgesetze wollen wir auf ihre tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen sowie auf ihre Effektivität hin evaluieren. Deshalb erstellen wir eine Überwachungsgesamtrechnung und bis spätestens Ende 2023 eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation der Sicherheitsgesetze und ihrer Auswirkungen auf Freiheit und Demokratie im Lichte technischer Entwicklungen.“ Damit auch jede zukünftige Gesetzgebung diesen Grundsätzen entspricht, soll zudem ein unabhängiges Expertengremium, die Freiheitskommission, geschaffen werden.

Benjamin Strasser, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz, erläutert, warum die Analyse der vorhandenen Datenerhebungen und ihres Zusammenwirkens für den Gesetzgeber wichtig ist: Dieser müsse bei der Erwägung neuer Befugnisse auch die Gesamtheit der vorhandenen Datensammlungen im Blick behalten – und nötigenfalls Zurückhaltung walten lassen. „In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist nicht nur die Verhältnismäßigkeit der einzelnen Überwachungsbefugnis entscheidend. Auch in der Gesamtheit darf es kein Übermaß an Überwachung geben“, so Strasser.

Der Auftrag zur wissenschaftlichen Evaluation der Überwachungsbefugnisse wurde im Mai 2023 ausgeschrieben und im Januar 2024 an das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht vergeben.

Hintergrund

Das BMI hat den Auftrag für die Überwachungsgesamtrechnung einschließlich der wissenschaftlichen Evaluation der Überwachungsbefugnisse am 24. Mai 2023 europaweit ausgeschrieben. In einem mindestens 15-seitigen, anonymisierten Konzeptpapier sollten die Bewerber Antworten zu den vorgegebenen Leistungskriterien formulieren. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Methodik der Untersuchung, diese wurde mit 75 Prozent gewichtet und umfasste Angaben zu:

  • Theoretischen Vorarbeiten und Operationalisierung – etwa, welche Begriffe wie operationalisiert, also messbar gemacht, werden sollen oder wie die Intensität der Eingriffe verglichen werden kann;
  • Datengewinnung – mit besonderem Augenmerk auf öffentlichen Datensätzen von Bund und Ländern sowie
  • Auswertung: Die Auswirkungen der Überwachungsbefugnisse auf Freiheit und Demokratie sollen bewertet und gegen den Sicherheitsaspekt abgewogen werden.

Die Untersuchung zur Effektivität der Befugnisse ist nicht explizit erwähnt, die entsprechenden Anforderungen ergeben sich laut BMI aus der Gesamtschau der beauftragten Analyse, den Forschungsleitfragen und -zielen und daraus, dass den Auftragnehmern freigestellt wurde, die zur Aufgabenerfüllung geeigneten Methoden zu wählen.

Exkurs: Überwachungsbarometer für Deutschland

Bis Jahresende ist die Evaluierung abzuschließen; ein erster Zwischenbericht soll bereits nach einem halben Jahr vorliegen. Das klingt sportlich und die Vorgabe wäre wohl kaum einzuhalten, ohne auf Vorarbeiten zurückzugreifen. Am Max-Planck-Institut kann man das: Die Forscher haben 2022 bereits ein Modell eines Überwachungsbarometers für Deutschland erstellt. Ein Blick auf das Vorgehen und die Ergebnisse dieser Untersuchung hilft auch zu verstehen, worum es bei der jetzt geplanten Evaluierung geht.

Die Entwicklung des Überwachungsbarometers erfolgte in sechs Arbeitsschritten von der Identifizierung der Datensammlungen bis zur Erstellung der Überwachungsindizes. Dabei konnten – als Mehrwert – in jedem der Arbeitsschritte noch zusätzliche Ergebnisse mit jeweils eigenen wissenschaftlichen und rechtspolitischen Aussagewerten gewonnen werden, wie die Wissenschaftler betonen.

Zu Beginn verschafften sie sich einen Überblick über die bestehenden Datensammlungen und Überwachungsszenarien – wie etwa die Telefonüberwachung, die Abfrage von Account-Daten bei Telemediendiensten, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Bankkunden-Daten zur Geldwäschekontrolle oder die Kontrolle von Flugpassagierdaten zur Terrorismusbekämpfung – und ordneten diese in 14 Kategorien ein. Im nächsten Schritt wurde untersucht, welche Behörden auf welcher Rechtsgrundlage und unter welchen Bedingungen Zugriff auf diese Daten haben. Daraus entstand eine Karte der Überwachungslandschaft mit den einzelnen Zugriffspfaden der Behörden. Auf dieser Basis konnten dann die Häufigkeiten der einzelnen Zugriffe ermittelt werden; dafür wurden anonymisierte Daten verwendet.

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Ein Maßstab für die Überwachungslast

Um aber überhaupt eine Vergleichbarkeit herzustellen, haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Formel entwickelt, die als quantitative Komponente die Anzahl der Zugriffe und als qualitative Komponente die Intensität des Eingriffs berücksichtigt. Dabei orientierten sie sich unter anderem am Index der Pressefreiheit, den die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ herausgibt. „Auf diese Weise können wir die Überwachungslast nach einem einheitlichen Maßstab messen“, so die Projektbeteiligten. Zur Bewertung der Überwachungsintensität werden 16 Kriterien herangezogen, die jeweils nach ihrem Grad bemessen und gewichtet wurden. Dazu gehören zum Beispiel Anlass, Dauer oder Heimlichkeit einer Maßnahme oder der Richtervorbehalt. Im Ergebnis können so Überwachungsindizes für einzelne Zugriffspfade und ganze Überwachungsszenarien berechnet und aggregiert werden.

Zurück zur Überwachungsgesamtrechnung: Deren Ergebnisse würden bei der künftigen Sicherheitsetzgebung berücksichtigt, verspricht Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im BMI. Auch die – noch zu gründende – Freiheitskommission soll die Überwachungsgesamtrechnung künftig nutzen können.

Weitere Informationen

Das Modellkonzept „Überwachungsbarometer für Deutschland" wurde vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung erstellt. Die Autoren sind Prof. Dr. Ralf Poscher, Dr. Dr. h.c. Michael Kilchling und Lukas Landerer, LL.M.

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