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Standards für den elektronischen Einkauf
Der Begriff des Standards soll in der IT etwas Beruhigendes ausdrücken. Nach vielen Irrungen und Wirrungen beim Einsatz individuell gebauter Software verbergen sich hinter dem Wort Standard Synonyme für „Praxiserprobt“, „Marktgängig“, „Qualitätsgesichert“ und suggerieren dem Anwender, dass man mit der Software nicht alleine auf der Welt ist.
Im elektronischen Einkauf gibt es verschiedene Standards, die alle bestimmte Aufgaben erfüllen. Sogenannte Identifikationsstandards dienen zur eindeutigen Identifizierung von Firmen oder Produkten. Beispiele dafür sind für Bücher die ISBN-Nummer oder für Firmen die D-U-N-S. Für die elektronische Vergabe versuchen hier die Präqualifikationsregister einen Identifikationsstandard zu etablieren.
Klassifikationsstandards strukturieren dagegen verschiedene Objekte nach einheitlichen Kriterien. Beispiele im Einkaufsumfeld hierfür sind das Standard-Leistungsbuch aber auch der CPV-Standard.
Transaktionsstandards dienen dem Austausch von Geschäftsdokumenten über die gesamte Wertschöpfungskette vom Lieferanten über den Auftraggeber bis hin zu Sublieferanten und zurück. Hier ist der oben angeführte GAEB-Standard im öffentlichen Einkauf anzusiedeln.
Darüber stehen Prozessstandards, die zur einheitlichen Modellierung ganzer Geschäftsprozesse entwickelt werden. Hier ist im öffentlichen Bereich vor allem die REPROC-Initiative anzusiedeln.
Und abschließend gibt es noch sogenannte Austauschstandards zur Vereinheitlichung diverser Daten zwischen Lieferanten und Abnehmern.
Potenziale einer inhaltlichen Standardisierung
Die inhaltliche Leistungsbeschreibung von Liefer- und Dienstleistungen ist bis heute eine Domäne von Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogrammen geblieben und ist ein enormer Nachteil bei der Durchdringung der elektronischen Angebotsabgabe und damit im elektronischen Vergabeprozess.
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