eRechnung: Stand der Einführung in den Bundesländern
In Sachsen wird das Thema federführend vom Sächsischen Staatsministerium des Innern bearbeitet. Die rechtlichen Umsetzung wird derzeit mit weiteren Ministerien abgestimmt. Die technische Umsetzung ist angelaufen. Die Erarbeitung eines künftig EU-weit gültigen Standards für die eRechnung liegt beim BMI. Die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) ist mit eingebunden. Die Versendung von elektronische Ausgangsrechnungen ist bereits technisch möglich. Elektronische Eingangsrechnungen sollen an vorhandene Kassensysteme angepasst werden, wenn die EU-Normierungsstelle einen allgemeinverbindlichen Standard definiert hat. Im Freistaat Sachsen wird die elektronische Ausgangsrechnung im Rahmen der internetbasierten KfZ-Außerbetriebsetzung (iKfZ) und in verschiedenen Webshop-Angeboten einzelner Behörden eingesetzt. Sachsen will die Vorgaben der RL 2014/55/EU voraussichtlich im Jahr 2018 umsetzen. Hierzu wird das Sächsischen eGovernment-Gesetz geändert und ggf. eine Verordnung zur Regelung der technischen Details erlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird eine den rechtlichen Vorgaben entsprechende technische Lösung bereitgestellt. (Bild: Pixabay) 10/16 Zurück zum Artikel