„Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht“ Digitalisierung des Ausländerzentralregisters begrüßt

Von Natalie Ziebolz 3 min Lesedauer

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Mit der Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht soll unter anderem der digitale Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden und den für die Sicherung des Existenzminimums zuständigen Leistungsbehörden verbessert werden. Im Ausschuss für Inneres und Heimat stieß das Vorhaben auf breite Zustimmung, gerade das Thema Datenschutz sorgte jedoch für Spannung.

Mit der „Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht“ soll das Ausländerzentralregister weiter digitalisiert werden.(Bild:  Irene – stock.adobe.com)
Mit der „Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht“ soll das Ausländerzentralregister weiter digitalisiert werden.
(Bild: Irene – stock.adobe.com)

Die geplante Digitalisierung des Ausländerzentralregisters (AZR) hat im Ausschuss für Inneres und Heimat des Bundestags grundsätzliche Zustimmung von Experten erhalten. Der Gesetzentwurf zur „Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht“ stieß auf breite Anerkennung, obwohl einige Experten auf mögliche Datenschutzbedenken hinwiesen – etwa Matthias Friehe von der EBS Universität für Wirtschaft und Recht. Er nannte die Digitalisierung zwar einen wichtigen Schritt, betonte jedoch gleichzeitig das Spannungsfeld zwischen Verwaltungsdigitalisierung und Datenschutz. Es bestehe das Risiko, sich im Dschungel der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu verheddern, warnte er und verwies dabei darauf, dass die allgemein gehaltene Übermittlungsbefugnis an Strafverfolgungs- und Polizeibehörden womöglich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verfehlten.

Auch Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise äußerte Bedenken. Die Automatisierung der Prozesse bringe eine Gefährdung des Datenschutzes sowie weiterer Grundrecht mit sich. Möglichkeiten des Datenmissbrauchs würden erleichtert. Durch die digitale Verfügbarmachung von Dokumenten könnten von allen Sicherheitsbehörden höchstpersönliche Daten abgerufen werden, die aber nur im Einzelfall von Interesse sein dürften.

Die Notwendigkeit jede Art von Datenzentralisierung erst einmal kritisch zu hinterfragen, sah auch Dennis-Kenji Kipker von der Universität Bremen. Die im Gesetzentwurf zur Erreichung dieser praktischen und verfassungsrechtlich legitimen Ziele vorgeschlagenen Maßnahmen seien in seinen Augen jedoch in einer rechtlichen Gesamtbewertung geeignet, erforderlich und angemessen.

Verfassungsrechtliches

Dennoch brachte Sarah Lincoln, Gesellschaft für Freiheitsrechte, verfassungsrechtliche Bedenken ein. Das AZR verbinde bereits jetzt eine Flut von Daten aus unterschiedlichen Lebensbereichen miteinander und mache sie zahlreichen Behörden zugänglich, warf sie ein und wies darauf hin, dass das Register bereits 2021 verfassungswidrig ausgeweitet worden sei. Die jetzt vorgesehenen Änderungen holten es nicht auf den Boden des Grundgesetzes zurück, durch die Erweiterung des Datenkranzes und neue abrufberechtigte Stellen würden die bereits bestehenden Probleme vielmehr verschärft.

Anders sieht das Kyrill-Alexander Schwarz, Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Ihm zufolge bestünden keine verfassungsrechtlichen Bedenken, der Gesetzesentwurf sei stattdessen eine notwendige Ergänzung ausländer- und sozialrechtlicher Vorschriften. Mit dem Gesetzentwurf werde das Untermaß dessen getroffen, was regelungstechnisch und inhaltlich möglich sei.

Probleme bei der Umsetzung

So weit zur Theorie. In der Praxis könnte es jedoch ganz anders aussehen. Zwar betonte etwa Martin Lenz, Bürgermeister der Stadt Karlsruhe, dass der Gesetzentwurf einige wesentliche Erleichterungen mit sich bringt – etwa beim Erkennen des Doppelbezugs von Sozialleistungen –, und auch Kay Ruge erklärte im Namen des Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, der Gesetzentwurf sei ein Schritt in die richtige Richtung, um Anträge und Verfahren innerhalb der kommunalen und staatlichen Ausländer- und Leistungsverwaltung vollständig digital abzubilden.

Er machte jedoch gleichzeitig darauf aufmerksam, dass trotz gebotener Eile die Umsetzung für die Behörden und das Personal maßvoll erfolgen müsse. Es bedürfe eines ausreichend bemessenen Umsetzungszeitraums. Andre Schuster, Deutscher Städtetag, verwies ergänzend auf die aktuelle Situation der Ausländerbehörden. Sie befänden sich in einem fortwährenden Krisenmodus und arbeiteten im gesamten Bundesgebiet an der Belastungsgrenze. Die Personalsituation sei viel zu knapp. Viele Behörden sähen sich aber auch technisch überfordert.

Ruge forderte darüber hinaus die klare Ausfinanzierung durch die Länder und die Unterstützung durch den Bund. Es gehe um die Erfüllung staatlicher Aufgaben, nicht um kommunale Selbstverwaltung.

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