Öffentliche Verwaltung Digitale Souveränität im Zeitalter der Digitalisierung

Ein Gastbeitrag von Mark Neufurth 5 min Lesedauer

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Die Bundesregierung betonte auf dem Digitalgipfel 2024, dass die Digitalisierung nicht nur fortgeführt, sondern vollendet werden muss. Um in diesen geopolitisch anspruchsvollen Zeiten handlungsfähig zu bleiben und ein hohes Maß an digitaler Souveränität zu bewahren, muss der Staat sich mehreren Herausforderungen stellen. Hierfür gibt es verschiedene Lösungsansätze.

Eine von vielen Herausforderungen besteht darin, Abhängigkeiten von nur wenigen Akteuren zu vermeiden. (© greenbutterfly – stock.adobe.com)
Eine von vielen Herausforderungen besteht darin, Abhängigkeiten von nur wenigen Akteuren zu vermeiden.
(© greenbutterfly – stock.adobe.com)

Öffentliche Einrichtungen auf allen föderalen Ebenen sowie private Unternehmen, die im staatlichen Auftrag tätig sind, müssen sowohl im Interesse der Bürger als auch des Staates handeln. Dies betrifft die Exekutive, die Legislative und die Judikative. Sie müssen unbeeinflusst bleiben, um das demokratische Funktionieren des souveränen Staates sicherzustellen. Der Staat muss gegenüber starken Marktkräften und privaten Akteuren souverän handeln und dabei auf möglichst große Unabhängigkeit setzen – das heißt, die Kontrolle über möglichst viele Wertschöpfungsstufen behalten, auch wenn dies zuweilen den Verzicht auf bestimmte Leistungen bedeutet. Zu schnell können sonst Konflikte oder Sanktionen von Drittstaaten für schmerzhafte Eingriffe in die Wertschöpfung bedeuten.

Diese Prinzipien gelten ebenso im Bereich IT und Digitalisierung: Der Staat, aber auch jedes Unternehmen, ob für die öffentliche Hand tätig oder nicht, sollte darauf bedacht sein, seine Unabhängigkeit von anderen Ländern und allzu dominanten privaten Akteuren zu bewahren. Die Kontrolle über Lieferketten, Energieversorgung und qualifizierte Arbeitskräfte ist darüber hinaus essenziell. Gleichzeitig muss der Staat verantwortungsvoll mit Steuergeldern umgehen. Um diesen Zielkonflikt im digitalen Zeitalter auszubalancieren, muss er „Digitale Souveränität“ sicherstellen.

Digitale Souveränität schützt die Daten der Bürgerinnen und Bürger

Zahlreiche Beispiele zeigen, dass der Staat nicht umhinkommt, seine Behörden und Verwaltungen digital souverän zu halten: Dank des US Cloud Acts oder des neu gefassten Abschnitts 702 der „Foreign Intelligence Surveillance“ (FISA) können US-Behörden häufig Daten von US-Anbietern anfordern. Dies ist unabhängig davon, wo diese gespeichert und welcher Art sie sind, und gelingt ohne transparente richterliche Genehmigung oder effektive Möglichkeiten zum Widerspruch. Ein weiterer, rein praktischer Grund, warum digitale Souveränität für staatliche Stellen unverzichtbar ist, liegt in der politischen Unsicherheit: In Krisenzeiten muss der Staat auch digital unabhängig und souverän agieren, ohne erpressbar zu werden. Wer seine IT beispielsweise allein US-amerikanischen Anbietern überlässt, macht sich im Ernstfall von nicht parlamentarisch kontrollierten Verfügungen eines US-Präsidenten abhängig, die in Form von Sanktionen weltweit durchgesetzt werden können.

Der Staat muss insbesondere die sensiblen persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger vor willkürlichen Entscheidungen Dritter schützen, indem er seine digitale Infrastruktur kontrolliert. Zudem macht er sich schlicht unabhängiger von ausländischen Technologieanbietern und kann Technologieentscheidungen unabhängig von externen politischen Einflüssen treffen.

Die Qual der Wahl

Um ein gesundes Maß an digitaler Souveränität für die Verwaltung zu erreichen, gibt es verschiedene technische Lösungen. Diese haben jeweils Vor- und Nachteile und sollten von der Verwaltungs-IT je nach Situation entsprechend eingesetzt werden:

  • Beim sogenannten „Air-Gapping“ in Rechenzentren wird ein Computersystem oder Netzwerk physisch von anderen Netzwerken, wie dem Internet, getrennt. Dadurch haben Hacker kaum eine Chance, an die Daten zu gelangen. Allerdings bringt diese Lösung auch neue Herausforderungen mit sich, wie z. B. eine eingeschränkte Konnektivität und damit eine eingeschränkte Nutzbarkeit.
  • Eine weitere Option ist ein Multi-Cloud-Ansatz. Dieser reduziert die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern. Idealerweise basiert ein solcher Ansatz auf Vermittlungsportalen, die sicherstellen, dass die beteiligten Cloud-Dienstleister sorgfältig ausgewählt werden und geeignete Schnittstellen zur Verfügung stellen. Auf diese Weise kann der öffentliche Sektor auf Cloud-Dienste verschiedener Anbieter zugreifen und nutzen.
  • Eine dritte Möglichkeit ist es, konsequent Open Source Software zu verwenden. Diese bietet den Nutzern mehr digitale Souveränität, da der Code öffentlich einsehbar ist und ein Vendor Lock-in vermieden wird. Open Source hängt von der Mitarbeit vieler ab und sollte nicht von einem einzigen Marktteilnehmer oder Staat dominiert sein. Mit offenem Code können Nutzerinnen und Nutzer Software anpassen oder auf andere Systeme migrieren. So lassen sich Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern vermeiden. Die Verantwortlichen der öffentlichen Hand müssen abwägen, ob es jedoch sinnvoll ist, Open Source einzusetzen, da Mitarbeiter möglicherweise an neue Software gewöhnt werden müssen. Dies könnte eine Herausforderung ans Change-Management darstellen.

Kriterien für den richtigen Cloud-Anbieter

Die Entscheidung für einen Cloud-Anbieter ist von großer Bedeutung, um die digitale Unabhängigkeit zu sichern. Öffentliche Institutionen sollten darauf achten, dass der Anbieter ihre speziellen Bedürfnisse und Einschränkungen versteht. Dies umfasst das föderale System Deutschlands und die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Zudem muss der Anbieter in der Lage sein, Fragen der Compliance und des Datenschutzes angemessen zu behandeln.

Ein passender Cloud-Anbieter sollte bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Er muss dem Staat, für den er arbeitet, gegenüber loyal sein und seine Steuern dort zahlen, wo die Einnahmen erzielt werden. Wichtige Zertifizierungen wie BSI C5-Testate, ISO 27001 und BSI IT-Grundschutz müssen vorhanden sein. Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Anbieter über ausreichende finanzielle Stabilität und Investitionskraft verfügt, um langfristig einen zuverlässigen und nachhaltigen Service zu bieten. Schließlich sollte er in der Lage sein, geografische Redundanz für Speicher, Backup und Wiederherstellung zu gewährleisten, also Daten an mehreren voneinander getrennten Standorten zu speichern.

Digitale Souveränität – so wichtig wie die Verkehrsinfrastruktur

Die Bedeutung der digitalen Souveränität darf nicht unterschätzt werden. Die digitale Infrastruktur muss die gleiche Aufmerksamkeit erhalten wie beispielsweise die Verkehrsinfrastruktur. So ist die Cloud-Infrastruktur mit der Telekommunikationsinfrastruktur gleichzusetzen. Dies gilt aber nicht nur für die öffentliche Verwaltung: Einer aktuellen Umfrage des Cloud-Anbieters Ionos in Zusammenarbeit mit techconsult zufolge wollen 79 Prozent der befragten Unternehmen selbstbestimmt im digitalen Raum agieren. Dazu bedarf es echter digitaler Souveränität. Fremdbestimmung, auch indirekte, steht dem im Wege.

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Deshalb muss sichergestellt werden, dass die digitale Souveränität auf gesamtstaatlicher Ebene weiter gefördert wird. Darüber hinaus könnten einige Artikel des Grundgesetzes behutsam geändert werden, damit die föderalen Ebenen besser zusammenarbeiten können. Dies sollte aber selbstverständlich den verfassungsrechtlich souveränen politischen Akteuren überlassen bleiben.

Ohne souveränes Cloud Computing ist eine umfassende Daseinsvorsorge kaum mehr denkbar, weshalb die öffentliche Hand auch auf Cloud-Alternativen aus Deutschland und Europa vertrauen sollte. Dabei sollten Investitionen getätigt werden, um eine gewisse Planbarkeit zu erreichen. Nur so können der Staat und seine Institutionen souverän im digitalen Zeitalter bestehen.

Mark Neufurth
Lead Strategist bei Ionos

Bildquelle: IONOS

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