Urheberrecht Die Nachnutzung der eGov-Campus-Inhalte

Von Sylvia Jakob 3 min Lesedauer

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Der eGov-Campus bietet kostenfreien Zugang zu Lehrmaterialien durch Open Access. Doch auch hier gilt das Urheberrecht. Was es zu beachten gibt und wie urheberrechtlich geschützte Materialien weiterverbreitet werden dürfen.

Das Urheberrecht gilt nicht nur für gedruckte Werke, auch bei frei zugänglichen (Lern-)Materialen im Netz ist dieses zu beachten.(Bild:  Sri – stock.adobe.com)
Das Urheberrecht gilt nicht nur für gedruckte Werke, auch bei frei zugänglichen (Lern-)Materialen im Netz ist dieses zu beachten.
(Bild: Sri – stock.adobe.com)

Der eGov-Campus ist eine Online-Plattform, die Verwaltungsmitarbeitenden und anderen Interessierten die Möglichkeit bietet, sich zu Fragen der Verwaltungsdigitalisierung auf Hochschulniveau weiterzubilden. Die Inhalte werden von Professoren und Professorinnen sowie ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern erstellt und von einem Beirat aus Wissenschaft und Verwaltung kuratiert.

Finanziert wird das Projekt vom IT-Planungsrat und die Inhalte werden als „Open Access“ zu Verfügung gestellt.

Doch was bedeutet eigentlich „Open Access“?

Der englische Begriff „Open Access“ steht für „offener Zugang“. Er wurde im Jahre 2002 von der Budapester Initiative, einem Zusammenschluss von internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, in der Budapester Erklärung als Antwort auf die Zeitschriftenkrise der 1990er Jahre geprägt. In dieser waren die Bibliotheken und Forschungseinrichtungen weltweit mit steigenden Kosten für den Zugang zu wissenschaftlichen Zeitschriften konfrontiert.

Zum einen ermöglicht „Open Access“ die kostenlose Nutzung für eigene Zwecke, zum Beispiel das Durchlesen von Zeitschriftenartikeln oder im Falle des eGov-Campus das Einschreiben und Durcharbeiten von Kursmaterialien zur eigenen Weiterbildung, ohne Bezahlschranke. Zum anderen erlaubt „Open Access“ urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht nur zu lesen, sondern auch „zu kopieren, zu verteilen, zu drucken und [...] auf jede denkbare legale Weise zu benutzen, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren.“

Welche Rolle spielt das Urheberrecht?

Urheberrechtlich geschützte Materialien sind Sprachwerke, das heißt Schriftstücke, aber auch Reden und Filmwerke (§2 Urheberrechtsgesetz), die eine gewisse Individualität und einen persönlichen Ausdruck der Ersteller zum Ausdruck bringen, die sie von anderen bereits existierenden Werken abgrenzen.

Die eGov-Campus-Inhalte, zu denen Filme, PowerPoint-Präsentationen, Quizze und Tests gehören, sind solche urheberrechtlich geschützten Werke. Die Urheber sind die Professoren und Professorinnen sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiter, die die Schulungen erstellen.

Laut Urheberrechtsrecht steht ihnen grundsätzlich das alleinige Recht zu, die Materialien:

  • zu vervielfältigen,
  • zu verbreiten,
  • auszustellen,
  • vorzuführen,
  • öffentlich über Internetkanäle zugänglich zu machen,
  • die Inhalte auf Tonträger zu übertragen.

Oftmals räumen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen die ausschließlichen Nutzungsrechte an ihren Werken Verlagen gegen ein Entgelt ein, die dann die Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung der Werke vorantreiben. Ist ein Werk in einem solchen Verlag erschienen, müsste die Erlaubnis des jeweiligen Verlages eingeholt werden, wenn die jeweiligen Inhalte in einer der oben genannten Weisen nachgenutzt werden sollten. Diese wird in der Regel im Rahmen von individuell ausgearbeiteten Lizenzen gegen ein Entgelt erteilt.

Urheberechtlich geschützte Materialien als „Open Access“

Wenn Inhalte, so wie die eGov-Campus-Materialien, unter dem Open-Access-Prinzip veröffentlicht werden, wird das Urheberrecht nicht ausgehebelt. Stattdessen werden die Inhalte unter sogenannten freien Lizenzen veröffentlicht; das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software listet mehr als dreißig solcher auf.

Freie Lizenzen erteilen der Allgemeinheit ein a priori Recht, die Materialien, wie in der Lizenz aufgeführt, verwerten zu dürfen. Sie sind nicht widerrufbar.

Zu den freien Lizenzen gehören auch die Creative-Commons-Lizenzen, die den jeweiligen Nutzerinnen und Nutzern ganz unterschiedliche Rechte einräumen:

  • Attribution/Namensnennung (by): Der Name des Urhebers muss bei der Weitergabe genannt werden.
  • Non-Commercial/nicht kommerziell (nc): Die Inhalte dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
  • No Derivatives/keine Bearbeitung (nd): Sämtliche Inhalte dürfen nicht verändert werden.
  • Share Alike/Weitergabe unter gleichen Bedingungen (sa): Die Inhalte müssen nach Veränderungen unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden.

Infografik: Welches ist die richtige CC Lizenz für mich?(Bild:  Barbara Klute und Jöran Muuß-Merholz unter CC BY SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de))
Infografik: Welches ist die richtige CC Lizenz für mich?
(Bild: Barbara Klute und Jöran Muuß-Merholz unter CC BY SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de))

Die eGov-Campus-Inhalte stehen unter der „CC BY-SA 4.0“-Lizenz. Diese besagt, dass Inhalte bearbeitet, vervielfältigt und auch kommerziell, zum Beispiel in einem eigenen Youtube-Kanal, verwertet werden können, solange die ursprünglichen Autoren genannt werden (BY – BY WHOM?) und die neu erstellten Inhalte unter der gleichen Lizenz (SA - SHARE ALIKE) veröffentlicht werden.

Die Hochschulen und der eGov-Campus tragen durch diesen offenen Ansatz zur Verbreitung hochwertiger und frei verwertbarer Lernangebote bei, die in übergreifenden Lehr- und Lernkontexten, zum Beispiel in der Hochschullehre, in Inhouse-Schulungen oder in anderweitig kommerziellen Weiterbildungsangeboten zum Tragen kommen können.

Hinweis

Für eine ausführlichere Anleitung zum Einsetzen der e-Gov-Campus-Inhalte wird auf die Veröffentlichung des Stifterverbands „Creative Commons. Teilen erwünscht – Praktische Orientierung für Open Educational Resources unter offener Lizenz“, Berlin: KI-Campus, verwiesen.

Veröffentlichung des Stifterverbands

Sylvia Jakob
ist Referentin für Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur.

Bildquelle: Ksenia Daneli Fotostudio Memorymore

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