Digitale Identitäten Die BundID als Brückentechnologie

Von Tobias Link und Axel Drengwitz 6 min Lesedauer

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Die BundID galt lange Zeit als teures und ineffizientes Element der deutschen Verwaltungsdigitalisierung. Doch nun könnte sich das Blatt wenden, dank der Europäischen Union und ihrer wegweisenden Fortschreibung der eIDAS-Verordnung (eIDAS 2.0). Die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDIW) eröffnet innovative Möglichkeiten für nutzerzentrierte und dezentrale digitale Identitäten sowie Nachweise. Wie die Integration gelingen kann.

Die BundID dient zusammen mit dem Online-Ausweis als zentrales Konto zur Identifizierung für Online-Anträge.(Bild:  Apichet – stock.adobe.com)
Die BundID dient zusammen mit dem Online-Ausweis als zentrales Konto zur Identifizierung für Online-Anträge.
(Bild: Apichet – stock.adobe.com)

Die BundID als Basisdienst ist bereits bei vielen Bundesländern etabliert. Durch das geplante Onlinezugangsgesetz (OZG) 2.0 wird die Bedeutung der BundID weiter gestärkt: Sie wird zum einzigen Nutzerkonto für digitale Verwaltungsleistungen. Diese Entwicklung ermöglicht eine einheitliche Authentifizierung bei Behörden, was einen wichtigen Schritt in Richtung einer effizienten und benutzerfreundlichen Verwaltung darstellt. Über das Postfach der BundID können Behörden zudem rechtssicher Nachrichten und Bescheide zustellen.

Auf europäischer Ebene wurde mit der eIDAS 2.0 der Rahmen für ein europäisches Identitätsökosystem geschaffen. Ein zentraler Bestandteil dieses Ökosystems ist die European Digital Identity Wallet (EU-Wallet), über die sich Personen und Organisationen zukünftig auch gegenüber Behörden ausweisen und digitale Nachweise präsentieren. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind zukünftig zur Entgegennahme und Anerkennung der EU-Wallet verpflichtet.

Um mit diesen Zukunftsplanungen Schritt halten zu können, müssen Behörden die BundID anbinden, ihre Verfahren digitalisieren und Interoperabilität sicherstellen. Die sichere Authentifizierung ist dabei nichts Neues und schon seit geraumer Zeit technisch möglich. Jedoch fehlt es an einheitlichen medienbruchfreien, digitalen Nachweisen und Prozessen. Dies hat bis heute dazu geführt, dass die Verbreitung und Nutzung von digitalen Identitäten gering blieben, da die technischen Hürden zwischen den verschiedenen Wirtschaftssektoren hoch sind.

Die aktuelle OZG-Architektur schafft ein System, in dem die Behördenlandschaft von anderen Sektoren getrennt behandelt wird. Dies führt zu Medien- und Systembrüchen sowie unterschiedlichen Reifegraden in der Nutzung digitaler Hilfsmittel, was die Benutzererfahrung beeinträchtigt und den Verwaltungsaufwand erhöht. Es liegt nun an den Behörden, diese Herausforderungen zu erkennen und eine nahtlose Integration digitaler Identitäten in ihren Prozessen für die Sachbearbeitung voranzutreiben.

Aktuelle Defizite bei der Nutzung und Integration digitaler Identitäten

Die BundID befindet sich im bundesweiten Rollout und folgende grundlegende Funktionen sind etabliert:

  • 1. Ein sicherer Kanal für Bürgerinnen und Bürger zu Behörden, um Informationen zu übertragen.
  • 2. Ein rechtssicherer Rückkanal ins Postfach zur Erfüllung der Zustellfiktion.

Keine Lösung gibt es bisher für den Übergang zwischen Nachweisen und Prozessen der öffentlichen Verwaltung und nicht staatlichen Akteuren, wie Banken und Versicherungen. Durch die Einführung der eIDAS 2.0 und des Architecture Reference Frameworks entsteht Entscheidungsbedarf, insbesondere bezüglich der Integration der European Digital Identity Wallet in die bestehende technische Infrastruktur deutscher Behörden.

Bisher ist unklar, wie genau der Kontakt zwischen EU-Wallet und den Behörden funktionieren soll. Grundsätzlich müsste jede Behörde eine eigene Entwicklung oder Integration durchführen, um mit der EU-Wallet „kommunizieren“ zu können beziehungsweise mit allen EU-Wallets der Mitgliedsstaaten. Dies würde zu erheblichen Mehraufwänden führen und die Digitalisierung von Verfahren verzögern. Damit steht die EU-Wallet, gemessen an der Einführung, zu spät flächendeckend zur Verfügung. Bis zur vollständigen Integration könnte so eine weitere Technologie durch mangelnde Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger ihre Wirkung nicht entfalten.

Die Idee für eine zukünftige Integration

Durch die mittelfristige Anbindung und Integration der BundID in die technische Infrastruktur der Behörden eröffnet sich eine einzigartige Chance für die unmittelbare Nutzung der EU-Wallet. Wenn die BundID selbst um zwei technische Komponenten erweitert wird, werden diese individuellen Integrationsaufwände in den einzelnen Behörden vermieden.

Zum einen wird eine Prüfkomponente (Verifier) als Adapter-Dienst angeschlossen, über den Wallet-Informationen entgegengenommen und auf Seiten der BundID verarbeitet werden können. Zum anderen wird eine Ausstellungskomponente (Issuer) als Adapter-Dienst integriert, über den Informationen umgewandelt und in die jeweilige Wallet ausgestellt werden können.

Auf der nächsten Seite: Mehr Effizienz und schnellere Prozesse.

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