Kommunikation & Digitalisierung in der Justiz Die Bundesregierung will Strafanträge per E-Mail erlauben

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

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Das Digitalisierungstempo in der Justiz soll bis zum Umstieg auf die elektronische Akte im Jahr 2026 weiter ansteigen: Denn die Kommunikation zwischen Justiz und Behörden sowie zwischen Bürgern und Unternehmen läuft noch nicht schnell genug. Dafür will der Bund nun die Antragsstellung in Straffällen vereinfachen.

Effizienter Kommunikationsweg: In der Justiz wurde am Mittwoch das Gesetz zur Digitalisierung erweitert. (© MSTSANTA – stock.adobe.com)
Effizienter Kommunikationsweg: In der Justiz wurde am Mittwoch das Gesetz zur Digitalisierung erweitert.
(© MSTSANTA – stock.adobe.com)

Obgleich zwei seiner Vorhaben zur Digitalisierung der Justiz noch im Vermittlungsausschuss feststecken, legt Bundesjustizminister Marco Buschmann jetzt mit einem weiteren Vorhaben nach. Das Kabinett beschloss am Mittwoch den Entwurf eines „Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz", wie das Ministerium des FDP-Politikers mitteilte. Danach sollen Menschen, die von einer Straftat betroffen sind, künftig keinen Strafantrag mit Unterschrift auf Papier mehr abgeben müssen. Wenn die Identität des Antragstellers eindeutig erkennbar ist, sieht der Entwurf vor, dass der Geschädigte einen Strafantrag auch per E-Mail oder über das Online-Formular einer Internetwache stellen kann.

Einfacher werden soll es auch für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Sie sollen Anträge oder Erklärungen ihrer Mandanten künftig als Scan elektronisch an die Gerichte übermitteln dürfen. Auch für einen unterschriebenen Insolvenzantrag soll das gelten. Ihre Rechnungen müssen Anwälte dem Entwurf zufolge künftig nicht mehr unterschreiben, was eine elektronische Versendung vereinfacht.

Erleichtert werden soll außerdem die Kommunikation von Unternehmen mit der Justiz über ein Organisationskonto. Der Umstieg auf elektronische Akten, die ab dem 1. Januar 2026 bundesweit verpflichtend sein sollen, soll vereinfacht werden, indem sogenannte Hybridakten – das sind Akten, die teils aus Papier, teils aus elektronischen Dokumenten bestehen – ermöglicht werden.

„Die Justiz setzt darauf, dass Bund und Länder das Digitalisierungstempo noch deutlich erhöhen, damit der Umstieg auf die elektronische Akte und eine medienbruchfreie digitale Kommunikation der Justiz mit Behörden, Bürgern und Unternehmen wie politisch geplant bis 2026 flächendeckend gelingen kann", sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn. Kleine Schritte und Prüfaufträge seien hier zu wenig, nötig seien in erster Linie Investitionen in Milliardenhöhe in Hardware und Software, in den Netzausbau sowie in Anwendungen auf der Basis Künstlicher Intelligenz für die Justiz.

Im Dezember hatte der Bundesrat zwei Gesetzentwürfe aus dem Justizressort in den Vermittlungsausschuss geschickt. Bundesrat und Bundestag suchen dazu jetzt einen Kompromiss. Es geht um ein Gesetz zur digitalen Dokumentation der Hauptverhandlung im Strafprozess sowie um ein Gesetz zum verstärkten Einsatz von Videokonferenztechnik in Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten.

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