Künstliche Intelligenz CDU will Gesichtserkennung mit KI an Bahnhöfen einführen

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

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Kameras dienen der Polizei an Orten mit viel Kriminalität wie Bahnhöfen zur frühzeitigen Erkennung von Gefahrensituationen. Die CDU will mittels künstlicher Intelligenz (KI) und Gesichtserkennung für mehr Sicherheit sorgen.

Die KI-gestützte Bahnhofsüberwachung soll eines der ersten Vorhaben einer möglichen unionsgeführten Bundesregierung werden.(©  AlinStock - stock.adobe.com)
Die KI-gestützte Bahnhofsüberwachung soll eines der ersten Vorhaben einer möglichen unionsgeführten Bundesregierung werden.
(© AlinStock - stock.adobe.com)

Die CDU will nach der Bundestagswahl die Videoüberwachung an Bahnhöfen mit Gesichtserkennung durch Künstliche Intelligenz (KI) erweitern. „Wir sorgen durch Gesichtserkennung mittels KI für sichere Bahnhöfe“, sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann dem „Handelsblatt“. Die KI-gestützte Bahnhofsüberwachung solle eines der ersten Vorhaben einer möglichen unionsgeführten Bundesregierung sein.

Der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler bewertete den Vorstoß skeptisch. Nicht alle Kriminalitätsprobleme an Bahnhöfen seien mit Kameras und Gesichtserkennung zu lösen, sagte er der Zeitung. Zudem unterliege das Vorhaben der Union „aus sehr guten Gründen den teils strengen Regeln der europäischen KI-Verordnung“.

Fiedler sagte, er sei offen dafür, „dass wir uns damit befassen, ob und inwieweit wir die möglichen Ausnahmen aus der KI-Verordnung für die Bundespolizei regeln“. „Dem Schüren von Angst und vermeintlich einfachen Lösungsversprechungen werde ich jedoch vehement entgegentreten.“

Seehofer mit ähnlichen Plänen

Die Innenminister der Länder forderten den Bund bei ihrer Herbstkonferenz dazu auf, verfassungs- und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware in Echtzeit zu klären. Dann dürften Ermittler Bilder aus Videoüberwachung im öffentlichen Raum unmittelbar mit Fahndungsdateien abgleichen.

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wollte der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die gesetzlichen Grundlagen für die automatische Gesichtserkennung schaffen – das Vorhaben kam allerdings über einen Referentenentwurf nicht hinaus.

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