Bundesverwaltungsamt BVA setzt Digitalisierung im Migrationsmanagement um

Von Nicola Hauptmann 2 min Lesedauer

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Digitalisierung spielt auch beim Migrationsmanagement eine entscheidende Rolle. Das Bundesverwaltungsamt hat dafür eine Roadmap entwickelt – so sieht es mit der Umsetzung aus.

Katja Wilken, Präsidentin des Bundesverwaltungsamts: „Wir haben uns in unserer Roadmap das Ziel gesetzt, die Bearbeitungsschritte, die in unserem Zuständigkeitsbereich im Themenkomplex Migration anfallen, fachlich und technisch auf den neuesten Stand zu bringen“.(© Bundesverwaltungsamt)
Katja Wilken, Präsidentin des Bundesverwaltungsamts: „Wir haben uns in unserer Roadmap das Ziel gesetzt, die Bearbeitungsschritte, die in unserem Zuständigkeitsbereich im Themenkomplex Migration anfallen, fachlich und technisch auf den neuesten Stand zu bringen“.
(© Bundesverwaltungsamt)

Beschlüsse in Bezug auf Migration sind die eine Seite, häufig hängt es aber an der Umsetzung – die zu langsam ist. Schon im Mai 2023 haben sich Bundesregierung und Länder auf eine Beschleunigung der Verfahren verständigt und darauf, „administrative Prozesse im Inland konsequent zu digitalisieren“, also möglichst Online-Zugangswege zu schaffen, alle Arbeitsprozesse so schnell und umfassend wie möglich zu automatisieren und Daten nach einheitlichen Standards zu verarbeiten.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) spielt dabei eine zentrale Rolle, denn es verantwortet den Betrieb des Ausländerzentralregisters einschließlich der Visadatei sowie weitere grundlegende Hintergrundsysteme für die Arbeit der Ausländerbehörden, für die Grenzkontrollen und Datenabgleiche bei Visum-, Erstregistrierungs- und Aufenthaltsverfahren. Zur Umsetzung der Digitalisierung hat das BVA eine Roadmap mit einem Maßnahmenkatalog erstellt. Wie die Behörde jetzt meldet, sind erste Maßnahmen daraus bereits erfolgreich abgeschlossen:

Das betrifft zum einen die schnelleren Visaverfahren für Fachkräfte, Forschende und Studierende, die mit dem Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung bezweckt werden. Hier gewährleistet das BVA durch „umfangreiche Anpassungen der technischen Prozesse und Schnittstellen“ die Umsetzung der neuen Regelungen in der automatisierten Verarbeitung der Visumanträge.

Zweitens wurde die technische Infrastruktur so weiterentwickelt, dass Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen die BVA jetzt auch bei zustimmungsfreien Beschäftigungsfällen medienbruchfrei beteiligen können. Zuvor mussten solche fakultativen Beteiligungen manuell und mit hohem Aufwand außerhalb der Fachverfahren beantragt werden.

Weitere Maßnahmen, die in den nächsten Monaten umgesetzt werden sollen:

  • eine Biometrie-basierte Weblösung zur Registrierung und Identitätsüberprüfung von Asylsuchenden, die an das vom BVA verantwortete Registerportal angeschlossen sein wird,
  • das neue Einreise-/ Ausreisesystem (Entry Exit System) und
  • das Europäische Reiseinformations- und Reisegenehmigungssystem (European Travel Information and Authorisation System).

Mit Hilfe dieser beiden Systeme sollen personenbezogene Daten von Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern bei der Überquerung der Schengenraum-Außengrenzenn erfasst und kontrolliert werden. Das BVA stellt für zugriffsberechtigte Behörden den technischen Zugang zu diesen beiden europäischen Systeme bereit.

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