Bürokratieentlastungsgesetz Bundeskabinett beschließt BEG Nummer vier

Von Johannes Kapfer 2 min Lesedauer

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Der Entwurf für die vierte Iteration des BEG hat am Mittwoch das Bundeskabinett passiert. Durch das Maßnahmenpaket sollen rund eine Milliarde Euro bei Bürgern, Wirtschaft und Öffentlicher Verwaltung eingespart werden. Pro Jahr.

Das BEG IV soll die Öffentliche Verwaltung mittelfristig entlasten.(©  hkama – stock.adobe.com)
Das BEG IV soll die Öffentliche Verwaltung mittelfristig entlasten.
(© hkama – stock.adobe.com)

Eine Reduzierung von Aufbewahrungsfristen von zehn auf acht Jahre, eine teilweise Aufhebung der Schriftformerfordernisse sowie eine Anpassung des Vergaberechts. Der Entwurf zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde in der gestrigen Sitzung des Bundeskabinetts unter der Leitung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) diskutiert und schlussendlich beschlossen. Insbesondere in der Öffentlichen Verwaltung soll dadurch mittelfristig die Handlungsfähigkeit sichergestellt und die Folgen des demographischen Wandels abgeschwächt werden.

„Mit einer Milliarde Euro jährlichem Entlastungsvolumen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung ist das BEG IV ein wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau“, sagt Lutz Goebel, Vorsitzender des Normenkontrollrats (NKR). Das Gesetz sei ein starker Auftakt, um dem wachsenden Anstieg von Erfüllungsaufwand entgegenzuwirken. Diesem Auftakt müssten weitere ambitionierte Initiativen folgen. Nur so könne man sicherstellen, dass der Bürokratieabbau dauerhaft sei und die Belastungen bis zum Ende der Legislaturperiode spürbar verringert werden.

Goebel fordert weiterhin stärkere Anreize, um Bürokratie wirksam zu begrenzen und systematisch abzubauen. Insbesondere eine Schärfung der bestehenden „One in out out“-Regel sollte laut des NKR auf der Agenda stehen. Neben den jährlichen Belastungen müssten zukünftig auch Umstellungsaufwände bilanziert und der Aufwand aus EU-Recht einbezogen werden. Beides bleibe bei „One in one out“ derzeit außen vor und verwässere die Wirksamkeit der Bürokratiebremse.

Die Hälfte aller Vorschläge wurde nicht berücksichtigt

Als weitere Empfehlung spricht sich der NKR dringend für eine Nutzung der zahlreichen weiteren Forderungen aus der Verbändeabfrage von 2023 aus. Laut des Monitoring-Berichts der Bundesregierung gelte für über die Hälfte der rund 450 Vorschläge, dass sie bisher entweder nicht aufgegriffen werden sollen oder sich noch in der Prüfungsphase befinden. „Wir sehen in der Umsetzung von konkreten Vorschlägen aus der Praxis noch erhebliche Entlastungspotenziale, die in weiteren Bürokratieabbaugesetzen berücksichtigt werden sollten“, betont Goebel.

Auch Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder hat eine klare Meinung zum neuen BEG IV. Ihm zufolge bewege sich die Bundesregierung zu zögerlich und nur in „Trippelschritten“.

Das Bürokratieentlastungsgesetz werde an der einen oder anderen Stelle den bürokratischen Aufwand für Wirtschaft, Bevölkerung und Verwaltung reduzieren, ist sich Rohleder sicher. Es verpasse aber zugleich die Chance für einen echten Befreiungsschlag. So verzichte die Bundesregierung weiterhin auf die, im Koalitionsvertrag angekündigte, Generalklausel bei den Schriftformerfordernissen. „Dabei ist der Zwang zu händischer Unterschrift und Papier eines der größten Hemmnisse einer konsequenten Digitalisierung.“ Das bedeute beispielsweise, dass Arbeitgeber bei einer Gehaltserhöhung aufgrund einer neuen Betriebsvereinbarung ihre Beschäftigten weiter schriftlich auf Papier informieren müssten.

Seiner Meinung müssten auch die, im Zuge der Haushaltsverhandlungen vorgenommenen, Budgetkürzungen zurückgenommen werden. Insbesondere bei der Umsetzung des OZG. „Ausgaben für die Digitalisierung der Verwaltung gehören ohne Zweifel zu den lohnendsten Zukunftsinvestitionen.“

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