Schwarzbuch veröffentlicht

Bund der Steuerzahler nimmt eGovernment ins Visier

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Für den, der nicht im Glashaus sitzt, ist es natürlich leicht, mit Steinen zu werfen. Doch muss man dem Bund der Steuerzahler zugute halten, dass er versucht, die Ursachen des Missmanagements in öffentlichen IT-Projekten offenzulegen. Mit seinen Handlungsempfehlungen bemüht er sich darüber hinaus die Gestaltung der Digitalisierung aktiv zu gestalten.

So lauten die Handlungsempfehlungen für die Einführung von eGovernment:

  • Eine Anmeldung im System muss dem Prinzip des „Single-Sign-On“ folgen, welches festlegt, dass Bürger sich nur ein einziges Mal bei einer zertifizierten öffentlichen Stelle registrieren müssen, um alle digitalen Angebote des Staates nutzen zu können.
  • Einführung des „Once-Only“-Prinzips, das besagt, dass gültige Dokumente (etwa Geburtsurkunden, Meldebescheinigungen, Einkommensnachweise) nur ein einziges Mal an den Staat übermittelt werden müssen. Anschließend haben alle Behörden, die eine entsprechende Berechtigung und Signatur besitzen, Zugriff auf die Unterlagen.
  • Umsetzung der Grundsätze „Digital First“ und „Mobile First“, um die Verwaltungsprozesse der Lebenswirklichkeit der Bevölkerung anzupassen. Die Bürger sind es gewohnt, ihre Angelegenheiten online zu erledigen, statt zu Papier und Stift zu greifen, und das zunehmend von unterwegs.
  • Aufbau einer nationalen e-Government-Marke wie die X-Road in Estland. Ein solches „Nation Branding“ ermöglicht es, im Rahmen einer Marketingstrategie den Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz der eGovernment-Angebote zu steigern.
  • Steigerung des Vertrauens in die Sicherheit und Verlässlichkeit staatlicher Angebote durch eine Verbesserung der Transparenz sowie Opt-In- und Opt-Out-Optionen für alle Nutzer.
  • Einführung eines UX/UI-Handbuchs für die öffentliche Verwaltung, das den Schwerpunkt der Entwicklung von eGovernment-Projekten auf eine Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit legt, wie die Bürger es heute bereits von ihren Apps gewohnt sind.
  • Definition von einheitlichen Standards und Datenformaten sowie die Gewährleistung offener Systeme und Schnittstellen durch eine Fachabteilung oder durch einen „Shared-Service“, die den Zugriff aller beteiligten Verwaltungen auf das gesamte System zulassen.
  • Einrichtung geschützter Versuchsumgebungen, wie etwa Government Labs, die eine schnelle Softwareentwicklung mit schnellen Lernzyklen zulassen. Dabei hilft auch die Ausbildung von „Digital Scouts“, die als Vorreiter aktuelle technische Entwicklungen und die Bedürfnisse der Nutzer im Auge behalten.
  • Formulierung einer klaren Rollendefinition für einzelne Akteure und konkrete Vorschläge zum In-Sourcing bzw. Out-Sourcing von Diensten.
  • Vor jeder Eigenentwicklung muss geprüft werden, welche marktverfügbaren Lösungen als kostengünstige Alternativen eingesetzt oder zu einem staatlichen System weiterentwickelt werden können. Für alle Systeme müssen die gleichen Transparenz- und Sicherheitsmaßstäbe gelten.

Allerdings sind IT-Projekte der öffentlichen Hand oft so komplex, dass sich Fehlschläge nicht immer vermeiden lassen. Und auch der häufige Hinweis auf Estland ist nicht immer hilfreich, aufgrund der geringen Landesgröße und der anderen Verwaltungstradition sind die dortigen Erfahrungen oft eben nur in Teilen übertragbar.

Für alle, die das Schwarzbuch komplett lesen möchten, hier gibt es einen Download.

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