Funkprobleme gebe es auch immer mal wieder an Orten, an denen eine Basisstation eigentlich guten Kommunikationsverkehr möglich mache, weil bauliche Veränderungen oder große Personenmengen die Funkwellen stark abschwächen würden. Stehe eine Polizeistreife beispielsweise innerhalb einer Fangruppe bei einem Fußballspiel oder inmitten vieler Demonstranten, könne der Funkverkehr unterbrochen werden.
Auch in den U-Bahnhöfen herrsche weitgehend Funkstille. Zwar sei es der Polizei möglich, auf das Funknetz der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zurückzugreifen. Dazu seien allerdings weniger als 700 Handfunkgeräte imstande, eine Kommunikation nach draußen sei gar nicht möglich.
„Wenn wir Glück haben, verfügen wenigstens die zwei Polizisten im Bahnhof über derartige Geräte, Kontakt zu Funkwagen oder Kollegen oben auf der Straße gibt es nicht“, so Kelm.
Funkverkehr überall und zu jeder Zeit ist eine notwendige Grundlage
Gerade mit Hinblick auf die fortschreitende Bedrohung durch den dschihadistischen Terrorismus, aber auch bei Betrachtung der alltäglichen Einsatzsituationen könne es die GdP nicht weiter tolerieren, dass die Kommunikationsmöglichkeit zwischen den Beamten und Beamtinnen derartige Lücken aufweise.
„Das ist eine Gefahr für die Innere Sicherheit, die schnell und ohne Wenn und Aber beseitigt werden muss. Es kann doch nicht sein, dass wir über eine kooperative Leitstelle sprechen und die technische Grundlage dafür einfach nicht funktioniert. Wir müssen hier deutlich nachrüsten und es ist die Pflicht des Dienstherrn dies zu tun. Selbst die Behördenleitung sollte den Anspruch haben, dass jeder Polizist und jede Polizistin an jedem Einsatzort und zu jeder Einsatzzeit auf den Knopf drückt und etwas herauskommt“, sagt Kelm.
Auf Anfrage von eGovernment Computing erklärte ein Sprecher der Berliner Innenverwaltung: „Der flächendeckende Erstaufbau des Berliner Digitalfunknetzes ist abgeschlossen. Nach umfangreichen Testmessungen im Netzabschnitt Berlin ist festzustellen, dass das Digitalfunknetz für die Nutzung im täglichen Dienst geeignet ist.“
Und weiter: „Regionale Begebenheiten (zum Beispiel Neubau größerer Gebäudekomplexe), technische Rahmenbedingungen und auch taktische Anforderungen machen es, wie auch in allen Mobilfunknetzen üblich, erforderlich, stetig Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des Netzes zu ergreifen. Diese Maßnahmen werden jeweils sukzessive umgesetzt. Darüber hinaus wird eine Mindestversorgung des Analogfunks bis zur Inbetriebnahme des bundesweiten Gesamtnetzes des Digitalfunks als Rückfallebene vorgehalten.“
Weiter erklärte der Sprecher:
1. Im Netzabschnitt Berlin gibt es aktuell 50 (Freifeld-) Basisstationen.
2. Weitere acht (Freifeld-) Basisstationen werden sukzessive errichtet.
Damit werden
a) derzeit noch bzw. durch das ständige Baugeschehen in Berlin neu entstandene unterversorgte Flächen, die größtenteils durch (funktechnisch) ungünstige regionale Begebenheiten (stadtstaatbedingte Bauweise) gegeben sind, beseitigt und
b) das Digitalfunknetz den einsatztaktischen Erfordernissen (neue Schwerpunktbereiche) angepasst.
Die Anzahl der notwendigen neuen Basisstationen wurde durch stadtweite Messungen ermittelt.
3. Darüber hinaus befinden sich 10 Basisstationen in Betrieb, die die Objektfunkversorgung von einigen besonderen Gebäuden (z.B. Bundestag, Olympiastation u.ä.) gewährleisten. Zwei dieser Objektfunk-Basisstationen dienen dem Anschluss weiterer digitalen Objektfunkanlagen (derzeit sind in Berlin bereits 102 digitale Gebäudefunkanlagen in Betrieb, 54 in der Umsetzung und 22 in der Planung).
4. Weiterhin wird derzeit schrittweise ein Konzept zur Tunnelversorgung umgesetzt. Demnächst werden weitere vier Tunnel mit Digitalfunk versorgt. Hierbei erfolgt eine enge Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt..
5. Darüber hinaus bietet der Digitalfunk die Möglichkeit, eine Funkkommunikation zwischen den Einsatzkräften innerhalb von Gebäuden über den sogenannten Direkt-Mode sicherzustellen.
6. Eine Evaluierung des derzeitigen Ausbaus des Funknetzes in Berlin ist bereits vorgesehen und soll noch in diesem Jahr durchgeführt werden
Den dritten Punkt präzisierte der Sprecher der Innenverwaltung: „Die digitale Funkversorgung schließt nicht unmittelbar auch eine Funkversorgung in allen Gebäuden, Bauwerken und Tunneln mit ein. Hier müssen zum Teil zusätzliche technische Maßnahmen getroffen werden. Dies wird insbesondere dann notwendig, wenn die Beschaffenheit der Gebäude beispielweise durch abschirmenden Stahlbeton oder metallbedampfte Fenster die Innenversorgung verhindert. Eine digitale Objektversorgung liegt in der Verantwortung der Gebäudeeigentümer oder Betreiber. Gesetzliche Regelungen, wie die Bauordnungen der Länder, sehen unter anderem die Möglichkeit vor, Eigentümer oder Betreiber zu verpflichten, in ihren neu zu errichtenden Sonderbauten eine digitale Funkversorgung sicherzustellen. Bei bereits bestehenden analogen Funkanlagen gilt allerdings auch im Baurecht der Bestandsschutz.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.